Methodenrahmen PCF
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Ein Corporate Carbon Footprint erfasst die Treibhausgasemissionen eines Unternehmens oder einer Organisation innerhalb eines festgelegten Berichtszeitraums und einer eindeutig beschriebenen Bilanzgrenze. Das Ergebnis wird in Tonnen CO₂-Äquivalenten ausgewiesen.
Ein solcher Wert erklärt sich nicht von selbst. Erst Angaben zur betrachteten Organisation, zur Konsolidierungsmethode, zu den einbezogenen Standorten und Aktivitäten, zu Scope 1, 2 und 3, zur Datenbasis sowie zu Annahmen, Ausschlüssen und Versionsständen machen ihn nachvollziehbar.
Dieser Methodenrahmen beschreibt die allgemeinen Regeln, nach denen natureOffice Corporate Carbon Footprints erstellt, softwaregestützt berechnet, fachlich prüft und aktualisiert. Er verleiht keinem Unternehmen einen Klimastatus und ist weder ein Zertifizierungssystem noch ein Nachhaltigkeitssiegel.
Kurz gesagt: Wir weisen die berechneten Emissionen als Bruttoergebnis aus. Freiwillige Klimabeiträge, vermiedene Emissionen oder außerhalb der Bilanzgrenze erzielte Minderungen werden nicht vom CCF abgezogen.
Methodische Grundlage
GHG Protocol Corporate Standard, Scope 2 Guidance und Scope 3 Standard; ergänzende Regelwerke werden bilanzbezogen ausgewiesen.
Betrachtete Emissionen
Direkte Emissionen, Emissionen aus eingekaufter Energie und relevante Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Ergebnisdarstellung
Getrennt nach Scope 1, Scope 2 und den einbezogenen Scope-3-Kategorien – jeweils vor einem möglichen freiwilligen Klimabeitrag.
Nachvollziehbarkeit
Bilanzgrenze, Berichtsjahr, Datenbasis, Faktoren, Annahmen, Ausschlüsse und Versionsstand werden dokumentiert.
Ein Product Carbon Footprint – kurz PCF – ist eine Treibhausgasbilanz für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung. Er erfasst die Treibhausgasemissionen und, soweit nach dem angewendeten Regelwerk relevant, die bilanzierten CO₂-Entnahmen, die innerhalb des festgelegten Produktlebenszyklus entstehen.
Der Begriff „CO₂-Fußabdruck“ wird verkürzend verwendet. Tatsächlich berücksichtigt ein PCF nicht nur Kohlendioxid. Nach der Ergänzung „Required Greenhouse Gases in Inventories“ des GHG Protocol sind die jeweils nach UNFCCC beziehungsweise Kyoto-Regelwerk geforderten Treibhausgase einzubeziehen. Dazu gehören derzeit:
- Kohlendioxid (CO₂),
- Methan (CH₄),
- Distickstoffmonoxid beziehungsweise Lachgas (N₂O),
- teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW/HFC),
- perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC),
- Schwefelhexafluorid (SF₆),
- Stickstofftrifluorid (NF₃).
Die unterschiedliche Klimawirkung der Gase wird mit ihrem Treibhauspotenzial – dem Global Warming Potential oder GWP – in CO₂-Äquivalente umgerechnet.
Ein PCF betrachtet ausschließlich die Wirkungskategorie Klimawandel. Er ist keine vollständige Ökobilanz und enthält ohne zusätzliche Untersuchung keine Aussagen etwa zu Wasserverbrauch, Biodiversität, Ressourcennutzung, Schadstoffen oder sozialen Auswirkungen.
Ein PCF ist außerdem keine Aussage darüber, ob ein Produkt insgesamt nachhaltig, klimafreundlich, klimaneutral oder emissionsfrei ist. Er ist ein berechnetes Ergebnis innerhalb einer definierten methodischen Grenze.
Merksatz: Ein PCF ist eine Treibhausgasinformation zu einem klar bestimmten Produkt – keine Auszeichnung und kein Produktstatus.
Die primäre methodische Grundlage für Product Carbon Footprints ist der GHG Protocol Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard, im Folgenden Product Standard. Er beschreibt die Bilanzierung und Berichterstattung der Treibhausgasemissionen eines Produkts über seinen Lebenszyklus.
Ergänzend können – abhängig vom Produkt, vom Verwendungszweck und von vereinbarten Anforderungen – insbesondere berücksichtigt werden:
- die Ergänzung Required Greenhouse Gases in Inventories des GHG Protocol,
- ISO 14067:2018 zur Quantifizierung und Berichterstattung des Carbon Footprint of Products,
- ISO 14040 und ISO 14044 als Grundlagen der Ökobilanzierung,
- anerkannte Product Category Rules, Product Rules oder branchenspezifische Berechnungsregeln,
- die Product Environmental Footprint Method der Europäischen Kommission beziehungsweise anwendbare PEF Category Rules,
- der GHG Protocol Land Sector and Removals Standard, wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse, biogene Kohlenstoffflüsse oder CO₂-Entnahmen in seinen Anwendungsbereich fallen,
- weitere gesetzliche, vertragliche oder programmbezogene Vorgaben für den konkreten Anwendungsfall.
Zusätzliche Regelwerke werden nicht unbemerkt mit dem Product Standard vermischt. Der konkrete Bilanzsteckbrief nennt, welche Standards, Fassungen und Product Rules angewendet wurden, welche Regel im Konfliktfall Vorrang hatte und ob daraus Einschränkungen für die Vergleichbarkeit entstehen.
Product Rules und branchenspezifische Regeln
Product Rules konkretisieren allgemeine Standards für eine Produktgruppe. Sie können beispielsweise die funktionelle Einheit, die Systemgrenze, Nutzungs- und End-of-Life-Szenarien, Allokationsregeln, Datenanforderungen oder Darstellungsformen vorgeben.Die Anwendung einer Product Rule kann die Vergleichbarkeit verbessern. Sie ersetzt die allgemeinen Anforderungen des Product Standard jedoch nicht automatisch. Verwendete Product Rules, ihre Herausgeber, Fassungen und Gültigkeitsstände werden in der konkreten Bilanz dokumentiert.
Aktuelle Weiterentwicklung der Standards
Der GHG Protocol Product Standard und ISO 14067 werden derzeit weiterentwickelt. GHG Protocol und ISO haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe für einen aktualisierten und harmonisierten Produktstandard eingerichtet. Zugleich liegt ISO 14067 in einer neuen Fassung als Working Draft vor. Bis eine neue Fassung veröffentlicht und anwendbar ist, bleiben die jeweils geltenden Standards Grundlage der Berechnung.ISO 14067:2018 ist weiterhin die veröffentlichte und aktuelle internationale Norm. Der Working Draft ISO/WD 14067.2 ist noch kein anwendbarer Ersatz.
Der GHG Protocol Land Sector and Removals Standard, Version 1.1, gilt ab dem 1. Januar 2027. Seine produktbezogenen Anforderungen sind insbesondere für landwirtschaftliche Produkte und Produkte mit CO₂-Entnahmen relevant. Die erste Fassung enthält noch keine vollständige Methodik für die Forstwirtschaft.
Merksatz: Die konkrete Bilanz nennt nicht nur „nach GHG Protocol“, sondern die tatsächlich verwendeten Standards, Product Rules, Fassungen und Ergänzungen.
Die Erstellung eines PCF folgt fünf grundlegenden Prinzipien:
Relevanz
Bilanzgegenstand, Bezugsgröße, Systemgrenze, Daten und Methoden müssen zum vorgesehenen Verwendungszweck passen und die tatsächlichen Eigenschaften des Produkts angemessen abbilden.Vollständigkeit
Alle zurechenbaren Prozesse innerhalb der festgelegten Systemgrenze werden erfasst. Datenlücken, Schätzungen und Ausschlüsse werden nicht verborgen, sondern nachvollziehbar beschrieben und begründet.Konsistenz
Methoden, Grenzen, Datengrundsätze, Allokationsregeln und Szenarien werden innerhalb der Bilanz und bei zeitlichen Vergleichen möglichst einheitlich angewendet. Änderungen werden dokumentiert.Transparenz
Verwendete Daten, Emissionsfaktoren, Annahmen, Szenarien, Allokationen, Recyclingmethoden, Ausschlüsse und methodische Entscheidungen werden in einem Umfang dokumentiert, der eine fachliche Einordnung ermöglicht.Genauigkeit
Systematische Über- und Unterschätzungen sollen soweit praktisch möglich vermieden und Unsicherheiten reduziert werden. Die Ergebnisdarstellung darf keine höhere Genauigkeit suggerieren, als die Daten tatsächlich besitzen.Die Prinzipien werden gemeinsam angewendet. Eine scheinbar sehr genaue Berechnung ist beispielsweise nicht belastbar, wenn wesentliche Lebenszyklusphasen fehlen oder die Bezugsgröße nicht zum Produktnutzen passt.
Merksatz: Ein PCF ist nur so aussagefähig wie sein Bilanzgegenstand, seine Systemgrenze und seine Datengrundlage.
Vor Beginn der Berechnung werden der vorgesehene Zweck, die angesprochenen Nutzer und das untersuchte Produkt festgelegt. Diese Festlegungen beeinflussen die erforderliche Detailtiefe, die Systemgrenze, die Datenqualität und die spätere Verwendung des Ergebnisses.
Mögliche Zwecke sind zum Beispiel:
- die Identifikation emissionsintensiver Prozesse und Materialien,
- die Entwicklung oder Verbesserung eines Produkts,
- die Bereitstellung von Lieferkettendaten,
- die Fortschreibung eines PCF über mehrere Produktionsperioden,
- die Unterstützung konkreter Kunden- oder Ausschreibungsanforderungen,
- die Vorbereitung einer gesonderten externen Verifizierung,
- die sachliche Information über einen bestimmten PCF.
Beschreibung des untersuchten Produkts
Das Produkt wird so beschrieben, dass eindeutig erkennbar ist, wofür das Ergebnis gilt. Dazu gehören – soweit relevant:
- Produktname, Artikelnummer oder eindeutige Produkt-ID,
- Produktart und wesentliche Funktion,
- Ausführung, Rezeptur, Materialzusammensetzung oder Leistungsmerkmale,
- Herstellungsstandort oder einbezogene Standortgruppe,
- Technologie- und Produktionsroute,
- betrachtete Qualitätsstufe oder Produktspezifikation,
- Produktions-, Verkaufs- oder Datenzeitraum,
- Zuordnung als Endprodukt, Zwischenprodukt oder Dienstleistung.
Varianten, Rezepturwechsel, unterschiedliche Werke oder abweichende Produktionsverfahren werden nicht automatisch unter einem einzigen Produktwert zusammengefasst. Wird ein Gruppen-, Durchschnitts- oder Referenzwert verwendet, wird dies ausdrücklich angegeben.
Endprodukte und Zwischenprodukte
Ein Endprodukt ist ein Gut oder eine Dienstleistung, das beziehungsweise die letztlich von einem Endnutzer verwendet wird. Ein Zwischenprodukt fließt als Material oder Leistung in ein weiteres Produkt ein.
Diese Unterscheidung ist methodisch wichtig: Bei Endprodukten sind Funktion, Nutzung und Entsorgung grundsätzlich Teil des betrachteten Lebenszyklus. Bei Zwischenprodukten kann die spätere Verwendung unbekannt sein; dann kann ein cradle-to-gate-Ergebnis sachgerecht sein.
Jeder PCF benötigt eine eindeutige Bezugsgrundlage. Der Product Standard verwendet dafür die Begriffe unit of analysisund reference flow.
Funktionelle Einheit für Endprodukte
Für Endprodukte wird die Analyseeinheit als funktionelle Einheit festgelegt. Sie beschreibt nicht nur eine Stückzahl oder Masse, sondern die vom Produkt erbrachte Leistung. Eine belastbare funktionelle Einheit berücksichtigt typischerweise:- die Funktion oder den Nutzen,
- die bereitgestellte Menge beziehungsweise Leistung,
- die vorgesehene Nutzungs- oder Leistungsdauer,
- das erforderliche Qualitäts- oder Leistungsniveau.
Beispiele:
- nicht nur „eine Lampe“, sondern „Bereitstellung einer definierten Lichtmenge über eine festgelegte Nutzungsdauer“,
- nicht nur „ein Liter Farbe“, sondern „Beschichtung einer bestimmten Fläche mit festgelegter Deckkraft und Haltbarkeit“,
- nicht nur „ein Gerät“, sondern „Erbringung einer bestimmten Leistung über die angenommene Lebensdauer“.
Referenzfluss
Der Referenzfluss ist die konkrete Menge des Produkts, die benötigt wird, um die funktionelle Einheit zu erfüllen. Er bildet die rechnerische Grundlage für Material-, Energie- und Prozessmengen.Zwischenprodukte
Ist die spätere Funktion eines Zwischenprodukts unbekannt, wird die Analyseeinheit als Referenzfluss definiert, zum Beispiel:- 1 kg eines Materials,
- 1 Tonne eines Vorprodukts,
- 1 m² eines Werkstoffs mit definierter Dicke,
- 1.000 Stück eines Bauteils mit festgelegter Spezifikation.
Ist die spätere Funktion bekannt und methodisch belastbar beschreibbar, kann auch für ein Zwischenprodukt eine funktionelle Einheit verwendet und ein vollständigerer Lebenszyklus betrachtet werden.
Dienstleistungen
Auch Dienstleistungen benötigen eine funktionelle Einheit. Sie beschreibt die erbrachte Leistung, ihren Umfang, ihre Dauer und gegebenenfalls ihr Qualitätsniveau. Beispiele können eine bearbeitete Transaktion, eine Beratungsstunde mit definiertem Leistungsumfang, ein versicherter Zeitraum oder ein ausgeführter Servicevorgang sein.Die Bezugsgröße wird nicht nachträglich so gewählt, dass das Ergebnis kleiner oder vorteilhafter wirkt. Änderungen der funktionellen Einheit erzeugen grundsätzlich eine neue Bilanzgrundlage und schränken die Vergleichbarkeit ein.
In der konkreten Bilanz sichtbar: Funktionelle Einheit beziehungsweise Referenzfluss, zugehörige Produktspezifikation, gegebenenfalls Leistungsdauer und die tatsächlich zugrunde gelegte Produktmenge.
Die Systemgrenze legt fest, welche Abschnitte und Prozesse des Produktlebenszyklus in die Berechnung einbezogen werden.
Cradle-to-grave – vollständiger Lebenszyklus
Für Endprodukte verlangt der GHG Protocol Product Standard grundsätzlich eine Betrachtung von der Rohstoffgewinnung bis zum Ende des Lebenswegs. Ein cradle-to-grave-PCF umfasst daher:- Rohstoffgewinnung und Vorverarbeitung,
- Herstellung,
- Distribution und Lagerung,
- Nutzung,
- End-of-Life.
Cradle-to-gate – partieller Lebenszyklus
Ist ein Zwischenprodukt Gegenstand der Bilanz und seine spätere Funktion beziehungsweise Verwendung nicht bekannt, kann der Lebenszyklus am Werkstor des Herstellers enden. Ein solcher cradle-to-gate-Wert umfasst die zurechenbaren Prozesse von der Rohstoffgewinnung bis zu dem Punkt, an dem das Zwischenprodukt den betrachteten Produktionsbereich verlässt.Ein cradle-to-gate-Ergebnis ist ein partieller PCF. Es enthält weder die spätere Verarbeitung noch Nutzung und End-of-Life des finalen Produkts. Die Begrenzung wird im Ergebnis und auf der Datenseite deutlich genannt und begründet.
Weitere Modul- oder Prozesswerte
Gate-to-gate-Werte oder einzelne Lebenszyklusmodule können für interne Analysen, Lieferkettendaten oder die Zusammensetzung eines übergeordneten PCF sinnvoll sein. Sie werden jedoch nicht ohne klare Kennzeichnung als vollständiger Product Carbon Footprint ausgegeben.Keine selektive Systemgrenze
Eine Systemgrenze darf nicht so gewählt werden, dass emissionsintensive Phasen gezielt entfallen. Bei einem cradle-to-gate-PCF werden Nutzung und End-of-Life gemeinsam ausgeschlossen. Einzelne nachgelagerte Phasen dürfen nicht selektiv einbezogen oder ausgelassen werden, wenn dadurch ein irreführendes Bild entsteht.Merksatz: Die Bezeichnung des Ergebnisses muss erkennen lassen, ob der vollständige oder nur ein partieller Produktlebenszyklus berechnet wurde.
Der GHG Protocol Product Standard unterscheidet fünf allgemeine Lebenszyklusphasen. Für jedes Produkt werden diese Phasen in einer Prozesslandkarte konkretisiert.
1. Rohstoffgewinnung und Vorverarbeitung
Hierzu können gehören:- Gewinnung und Erzeugung von Rohstoffen,
- landwirtschaftliche oder industrielle Vorprodukte,
- Herstellung von Materialien und Komponenten,
- vorgelagerte Energie- und Brennstoffbereitstellung,
- Transporte zwischen vorgelagerten Prozessschritten,
- Verpackungsmaterialien und Hilfsstoffe.
2. Herstellung
Hierzu können gehören:- produktspezifische Produktions- und Verarbeitungsschritte,
- eingesetzte Energie und Brennstoffe,
- direkte Prozessemissionen,
- Hilfs- und Betriebsstoffe,
- interne Transporte,
- Produktionsabfälle und Ausschuss,
- produktbezogene Verpackung.
3. Distribution und Lagerung
Hierzu können gehören:- Transport zum Kunden, Handel oder weiteren Verarbeitungsort,
- Umschlag und Zwischenlagerung,
- Kühlung oder andere besondere Lagerbedingungen,
- Distributionsverpackungen,
- Verluste innerhalb der Distribution.
4. Nutzung
Hierzu können gehören:- Energie- und Brennstoffverbrauch während der Nutzung,
- Verbrauchsmaterialien,
- Wartung, Reparatur und Ersatzteile,
- direkte Emissionen während der Nutzung,
- Verluste oder notwendige Begleitprozesse,
- die angenommene Nutzungsdauer und Nutzungshäufigkeit.
5. End-of-Life
Hierzu können gehören:- Sammlung und Transport,
- Sortierung, Demontage und Aufbereitung,
- Wiederverwendung und Recycling,
- Verbrennung,
- Deponierung,
- Behandlung von Verpackungen und Reststoffen.
Prozesslandkarte
Alle zurechenbaren Prozesse werden in einer Prozesslandkarte strukturiert. Eine interne Detailfassung dient Datenerhebung, Berechnung und Prüfung. Für die öffentliche Dokumentation kann eine vereinfachte Fassung verwendet werden, sofern sie Lebenszyklusphasen, wesentliche Prozessgruppen, den Produktfluss und ausgeschlossene zurechenbare Prozesse erkennen lässt.Zurechenbare und nicht zurechenbare Prozesse
Zurechenbare Prozesse sind Material-, Energie- und Dienstleistungsflüsse, die in das Produkt eingehen, das Produkt herstellen oder es unmittelbar durch seinen Lebenszyklus führen.Der Product Standard behandelt beispielsweise allgemeine Verwaltung, Forschung und Entwicklung, Marketing, Arbeitswege, bestimmte Gemeinkosten sowie Kapitalgüter grundsätzlich als nicht zurechenbare Prozesse. Sie müssen nach dem Product Standard nicht automatisch einbezogen werden. Werden sie aufgrund ihrer Relevanz, einer Product Rule oder einer anderen methodischen Vorgabe berücksichtigt, wird dies offengelegt.
Eine abweichende Behandlung nicht zurechenbarer Prozesse kann die Vergleichbarkeit zweier PCF erheblich beeinflussen. Deshalb wird ihre Einbeziehung oder Nichtberücksichtigung bilanzbezogen dokumentiert.
Für alle Prozesse innerhalb der Systemgrenze werden geeignete Daten erhoben oder modelliert. Dabei wird zwischen Primärdaten, Sekundärdaten, Proxys und Schätzungen unterschieden.
Primärdaten
Primärdaten beziehen sich auf einen konkreten Prozess im Lebenszyklus des untersuchten Produkts. Dazu gehören beispielsweise:- gemessene Material- und Energieverbräuche,
- Rezepturen und Stücklisten,
- produkt- oder prozessbezogene Produktionsmengen,
- direkte Emissionsmessungen,
- Massenbilanzen und stöchiometrische Berechnungen,
- standort- oder lieferantenspezifische Prozessdaten,
- sachgerecht zugeordnete Verbrauchsdaten gemeinsamer Anlagen.
Nach dem Product Standard sind für Prozesse unter Eigentum oder Kontrolle des bilanzierenden Unternehmens Primärdaten zu erheben. Eine bloße Angabe des Produktgewichts oder der Ausbringungsmenge ist noch keine Primärinformation über die zugrunde liegenden Herstellungsprozesse.
Sekundärdaten
Sekundärdaten stammen nicht unmittelbar aus dem konkreten untersuchten Prozess. Dazu gehören:- Datensätze aus Ökobilanzdatenbanken,
- Branchen- und Technologiedurchschnitte,
- regionale Energie- oder Transportfaktoren,
- wissenschaftliche Studien,
- Daten vergleichbarer Prozesse,
- wirtschaftsbasierte Emissionsfaktoren.
Sekundärdaten sind insbesondere dort erforderlich, wo Lieferanten- oder Prozessdaten nicht verfügbar sind. Sie werden so ausgewählt, dass Technologie, Region, Zeitraum und Prozess möglichst gut zum tatsächlichen Produkt passen.
Datenhierarchie
Grundsätzlich wird folgende Reihenfolge angestrebt:- produktspezifische Primärdaten für den konkreten Prozess,
- geeignete lieferanten- oder standortspezifische Daten,
- repräsentative technologische, regionale oder branchenspezifische Sekundärdaten,
- angepasste Proxy-Daten für vergleichbare Prozesse,
- nachvollziehbare konservative Schätzungen,
- wirtschaftsbasierte Daten, wenn keine sachgerechteren physischen Daten verfügbar sind.
Diese Reihenfolge ist keine starre Garantie dafür, dass jede höher eingestufte Quelle automatisch besser ist. Ein veralteter oder methodisch unpassender Lieferantenwert kann weniger geeignet sein als ein aktueller, repräsentativer Sekundärdatensatz.
Spend-based Daten
Finanzielle Aktivitätsdaten gelten im Product Standard als Sekundärdaten. Sie können für Screenings, Priorisierungen oder begründete Datenlücken eingesetzt werden, sind für einen belastbaren produktspezifischen PCF aber regelmäßig weniger aussagefähig als physische Mengen- und Prozessdaten.Wenn spend-based berechnet wird, wird dies ausdrücklich ausgewiesen. Eine finanzbasierte Schätzung wird nicht als lieferanten- oder produktspezifischer Verbrauchswert dargestellt.
Datenqualität
Die Datenqualität wird anhand von fünf Kriterien beurteilt:- technologische Repräsentativität,
- geografische Repräsentativität,
- zeitliche Repräsentativität,
- Vollständigkeit,
- Verlässlichkeit.
Für wesentliche Prozesse werden Datenquellen, Qualitätsgrenzen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung beschrieben. Ein hoher Anteil an Primärdaten allein genügt nicht, wenn diese zeitlich, technisch oder geografisch nicht zum untersuchten Produkt passen.
Emissionsfaktoren verbinden Aktivitätsdaten mit den zugehörigen Treibhausgasemissionen. Sie können einzelne Prozessschritte oder bereits zusammengefasste Lebenszyklusinformationen abbilden.
Bei der Auswahl werden insbesondere geprüft:
- fachliche Eignung für den betrachteten Prozess,
- technologische, geografische und zeitliche Repräsentativität,
- enthaltene Prozess- und Systemgrenzen,
- Bezugsgröße und Einheit,
- Behandlung von Vorketten, Infrastruktur, biogenem Kohlenstoff und Landnutzung,
- verwendete GWP-Fassung,
- Datenbank- und Datensatzversion,
- Vermeidung von Doppelzählungen oder methodischen Lücken.
Faktorhierarchie
Soweit verfügbar und belastbar, werden spezifische Faktoren für die tatsächliche Technologie, Region, Energieversorgung oder Lieferkette verwendet. Fehlen solche Faktoren, werden geeignete Durchschnitts-, Proxy- oder konservative Faktoren eingesetzt.Faktoren unterschiedlicher Quellen werden nicht allein nach ihrem Zahlenwert ausgewählt. Die Wahl muss methodisch zum Prozess und zur übrigen Bilanz passen.
Versionierung
Für jede Bilanz werden die verwendeten Datenbanken, Faktorensätze und maßgeblichen Versionsstände dokumentiert. Eine Aktualisierung eines Faktors verändert ein bereits veröffentlichtes Ergebnis nicht unbemerkt. Eine Neuberechnung erhält einen neuen Bilanzstand.Treibhauspotenziale
Für die Umrechnung in CO₂-Äquivalente werden 100-Jahres-GWP-Werte des IPCC verwendet. Quelle, Fassung und Datum werden genannt. Innerhalb einer Bilanz wird soweit möglich ein einheitlicher GWP-Satz verwendet.Merksatz: Ein Emissionsfaktor ist keine zeitlose Konstante. Quelle, Systemgrenze, Region, Datenjahr und Version gehören zur Aussage des Ergebnisses.
Strom wird auf Grundlage des dem Produkt zugerechneten Verbrauchs und eines geeigneten Emissionsfaktors bilanziert. Dabei werden direkte Erzeugungsemissionen und relevante Vorketten entsprechend dem verwendeten Datensatz berücksichtigt.
Produktspezifischer Verbrauch
Der Stromverbrauch wird möglichst unmittelbar für den konkreten Prozess gemessen oder anhand einer sachgerechten physischen Beziehung zugeordnet. Pauschale Verteilungen über Produktionsmenge, Maschinenzeit, Fläche, Masse oder Wert werden nur verwendet, wenn sie den tatsächlichen Verbrauch angemessen abbilden und dokumentiert sind.Auswahl des Stromfaktors
Der GHG Protocol Product Standard sieht vor, lieferantenspezifische Daten zu verwenden, wenn sie geeignet sind und eine Doppelzählung gegenüber dem regionalen Faktor vermieden wird. Andernfalls wird ein repräsentativer regionaler Durchschnittsfaktor verwendet.Vertragliche Stromprodukte, Herkunftsnachweise oder andere energiewirtschaftliche Instrumente werden nicht allein aufgrund ihrer Bezeichnung als emissionsfrei angesetzt. Erforderlich sind eine dokumentierte Zuordnung zum betrachteten Verbrauch, ein passender Zeitraum und eine methodische Behandlung, die Doppelzählungen vermeidet.
Verhältnis zur Scope-2-Bilanzierung
Die standort- und marktbezogene Doppelberichterstattung aus der GHG Protocol Scope 2 Guidance gilt unmittelbar für Unternehmensbilanzen. Sie wird nicht automatisch unverändert auf jeden PCF übertragen. Welche Strommethode für den konkreten PCF verwendet wird, richtet sich nach dem Product Standard, dem Bilanzzweck, anwendbaren Product Rules und den verfügbaren Nachweisen.In der konkreten Bilanz werden Strommenge, Zuordnungsmethode, Faktorquelle, geografischer Bezug und die Behandlung vertraglicher Instrumente offengelegt.
Die Berechnung folgt grundsätzlich der Beziehung:
Aktivitätsdaten × Emissionsfaktor = Treibhausgasemissionen
Je nach Prozess werden außerdem direkte Messungen, Massenbilanzen, stöchiometrische Berechnungen, Energie- und Stoffstrommodelle oder andere fachlich geeignete Verfahren verwendet.
Die Prozesswerte werden:
- der zutreffenden Lebenszyklusphase zugeordnet,
- gegebenenfalls zwischen mehreren Produkten oder Funktionen allokiert,
- auf den Referenzfluss umgerechnet,
- mit 100-Jahres-GWP-Werten in CO₂-Äquivalente überführt,
- auf die funktionelle Einheit beziehungsweise Analyseeinheit bezogen,
- zum Ergebnis innerhalb der ausgewiesenen Systemgrenze zusammengeführt.
Zwischenergebnisse werden mit ausreichender Rechengenauigkeit geführt. Die veröffentlichte Rundung richtet sich nach der Aussagekraft der Eingangsdaten und soll keine Scheingenauigkeit erzeugen.
Berechnungsmodelle und ecozoom
Berechnungen können in ecozoom über standardisierte oder individuell konfigurierte Templates erfolgen. Ein Template verbindet festgelegte Formeln, Faktoren, Auswahlregeln und Modellannahmen mit den eingegebenen Aktivitätsdaten.Für die allgemeinen Regeln zur Entwicklung, Prüfung, Freigabe und Versionierung solcher Modelle gilt der gesonderte Methoden- und Qualitätsrahmen für ecozoom-Bilanzierungstemplates.
Ein automatisiert erzeugtes Softwareergebnis ist nicht automatisch fachlich geprüft, revalidiert, assured, extern verifiziert oder zertifiziert. Der konkrete Status wird separat ausgewiesen.
Keine rechnerische Verrechnung mit externen Wirkungen
Offsets, freiwillige Klimabeiträge und vermiedene Emissionen werden nach dem Product Standard nicht in das PCF-Ergebnis eingerechnet oder von ihm abgezogen.Die Bezeichnung als Bruttoergebnis bedeutet in diesem Zusammenhang: Das Ergebnis wird vor externen Klimabeiträgen und Offsets ausgewiesen. Regelkonform bilanzierte Emissionen und CO₂-Entnahmen, die innerhalb der Produkt-Systemgrenze stattfinden, bleiben dagegen Bestandteil des PCF-Inventars.
Ein gemeinsamer Prozess kann mehrere Produkte, Koppelprodukte oder Funktionen hervorbringen. In diesem Fall müssen Energie-, Material- und Emissionsströme sachgerecht zugeordnet werden.
Allokation möglichst vermeiden
Der Product Standard verlangt, Allokation soweit möglich zu vermeiden. Dafür kommen insbesondere infrage:- Unterteilung des gemeinsamen Prozesses in getrennte Teilprozesse,
- genauere Messung produktspezifischer Verbräuche,
- Erweiterung oder Neudefinition der funktionellen Einheit,
- Systemerweiterung, wenn Funktion und spätere Verwendung des Koppelprodukts bekannt sind.
Physische Allokation
Ist eine Allokation unvermeidbar, wird zunächst geprüft, ob eine physische Beziehung die Beiträge der Produkte zum gemeinsamen Prozess angemessen beschreibt. Mögliche Bezugsgrößen sind beispielsweise:- Masse,
- Energiegehalt,
- Stoffgehalt,
- Maschinen- oder Prozesszeit,
- Flächen- oder Volumenanteil,
- eine andere technisch begründete Kausalbeziehung.
Die einfachste messbare Größe ist nicht automatisch die sachgerechteste. Masse ist beispielsweise ungeeignet, wenn Energiebedarf oder Prozesszeit den Verbrauch wesentlich besser erklären.
Wirtschaftliche oder andere Allokation
Kann keine geeignete physische Beziehung hergestellt werden, kann wirtschaftlich oder anhand einer anderen belegbaren Beziehung allokiert werden. Wirtschaftliche Allokationen reagieren auf Preisänderungen; Preisbasis, Zeitraum und Datenquelle werden deshalb dokumentiert und bei Bedarf in einer Sensitivitätsanalyse geprüft.Abfall und Koppelprodukt
Ein Output mit wirtschaftlichem oder anderweitigem Nutzen kann ein Koppelprodukt sein. Ein Output ohne wirtschaftlichen Wert wird nach dem Product Standard als Abfall behandelt. Die Einordnung wird nicht allein gewählt, um Emissionen aus der Bilanz zu verschieben.Die gewählte Allokationsmethode wird begründet und für vergleichbare Ein- und Ausgänge konsistent angewendet.
Recycling verbindet unterschiedliche Produktlebenszyklen. Deshalb muss eindeutig geregelt werden, welchem Produkt die Belastungen und möglichen Vorteile von Recycling zugerechnet werden.
Der GHG Protocol Product Standard lässt zwei Grundmethoden zu:
Recycled-Content-Methode
Die Recycled-Content-Methode – auch Cut-off- oder 100:0-Methode genannt – ordnet dem untersuchten Produkt die Herstellung seines eingesetzten Primär- und Sekundärmaterials einschließlich der für den Sekundärinput erforderlichen Aufbereitung zu.Ein später recyclingfähiger Output erhält in diesem Ansatz nicht automatisch eine rechnerische Gutschrift für möglicherweise künftig vermiedenes Primärmaterial. Die Behandlung des End-of-Life und die Grenze zum nächsten Produktlebenszyklus werden offengelegt.
Closed-Loop-Approximation
Die Closed-Loop-Approximation kann angewendet werden, wenn das zurückgewonnene Material Primärmaterial mit vergleichbaren Eigenschaften tatsächlich ersetzt und die methodischen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei berücksichtigte verdrängte Emissionen oder Entnahmen werden nach dem Product Standard separat vom End-of-Life-Ergebnis ausgewiesen.Grundregeln
- Recyclingfähigkeit allein bedeutet keine vermiedene Emission.
- Sekundärmaterial wird nicht pauschal mit null Emissionen angesetzt.
- Verluste, Sortierung, Aufbereitung und Qualitätsveränderungen werden berücksichtigt.
- Die Methode wird nicht zwischen Bilanzständen gewechselt, um jeweils das günstigere Ergebnis zu erhalten.
- Vorgaben einer anwendbaren Product Rule werden berücksichtigt und genannt.
- Für Vergleiche müssen Recyclingmethode und Systemgrenze übereinstimmen.
Bei cradle-to-gate-Bilanzen eines Zwischenprodukts wird ein möglicher späterer Recyclingvorteil nicht ohne Kenntnis des finalen Lebenswegs in das Ergebnis eingerechnet. Ergänzende Informationen können separat berichtet werden.
Nachgelagerte Lebenszyklusphasen beruhen häufig auf Annahmen, weil der tatsächliche Lebensweg zum Zeitpunkt der Bilanzierung noch nicht abgeschlossen ist. Diese Annahmen werden als Szenarien beschrieben und nicht als gemessene Tatsachen dargestellt.
Distribution und Lagerung
Berücksichtigt werden – soweit zurechenbar und innerhalb der Systemgrenze:- Transportentfernungen,
- Verkehrsträger und Auslastung,
- Leerfahrten und Rücktransporte, soweit relevant,
- Umschlag, Lagerdauer und Lagerenergie,
- Kühlung oder andere besondere Lagerbedingungen,
- Transport- und Distributionsverpackungen,
- Verluste und Bruch.
Sind Absatzmärkte oder konkrete Lieferwege nicht vollständig bekannt, werden repräsentative oder gewichtete Szenarien verwendet. Region, Datenbasis und Gewichtung werden dokumentiert.
Nutzung
Für Endprodukte wird ein Nutzungsprofil festgelegt. Es kann umfassen:- technische oder wirtschaftliche Lebensdauer,
- Nutzungsfrequenz und Auslastung,
- Energie- und Brennstoffbedarf,
- Verbrauchsmaterialien,
- Wartung, Reparatur und Ersatzteile,
- direkte Emissionen oder Verluste,
- regionale Nutzungsbedingungen.
Das Nutzungsprofil soll möglichst auf Produkttests, Kundendaten, technischen Spezifikationen, anerkannten Product Rules oder repräsentativen Marktdaten beruhen. Herstellerangaben werden auf ihre Plausibilität und den tatsächlichen Anwendungsfall geprüft.
End-of-Life
Das End-of-Life-Szenario beschreibt, wie Produkt und Verpackung nach ihrer Nutzung voraussichtlich behandelt werden. Es kann Sammlung, Transport, Wiederverwendung, Recycling, Verbrennung, Deponierung und sonstige Behandlung umfassen.Die Anteile sollen zur betrachteten Region, Produktart und Zeit passen. Gesetzlich mögliche oder technisch theoretische Verwertungswege werden nicht automatisch als tatsächlich realisierte Wege angesetzt.
Szenario- und Sensitivitätsanalyse
Sind mehrere plausible Nutzungs- oder Entsorgungswege möglich und beeinflussen sie das Ergebnis wesentlich, werden alternative Szenarien oder Sensitivitäten betrachtet. Das veröffentlichte Hauptergebnis benennt das zugrunde gelegte Standardszenario.Merksatz: Ein Szenario ist eine nachvollziehbare Annahme über einen möglichen Lebensweg – keine Behauptung über den tatsächlich eingetretenen Einzelfall.
Produkte aus Biomasse oder mit Kohlenstoffspeicherung erfordern eine differenzierte Bilanzierung. Biogene Materialien werden nicht pauschal als klimaneutral oder emissionsfrei behandelt.
Biogene Emissionen und Entnahmen
Biogene CO₂-Emissionen und biogene CO₂-Entnahmen werden entsprechend dem angewendeten Regelwerk bilanziert und – soweit anwendbar – getrennt von fossilen beziehungsweise nicht biogenen Emissionen ausgewiesen. Methan und Lachgas aus biogenen Quellen werden mit ihren jeweiligen GWP-Werten berücksichtigt.Die Aufnahme von CO₂ während des Pflanzenwachstums darf nicht isoliert als Vorteil dargestellt werden, wenn zugehörige Emissionen, Landnutzungsänderungen, spätere Oxidation oder Anforderungen an Speicherung und Rückverfolgbarkeit nicht konsistent behandelt werden.
Landnutzungsänderungen
Sind direkte Landnutzungsänderungen dem Produkt zurechenbar, werden ihre Auswirkungen mit der ausgewiesenen Methode einbezogen und separat dargestellt. Datengrundlage, betrachteter Zeitraum, geografischer Bezug und wesentliche Annahmen werden dokumentiert.Kohlenstoff im Produkt
Enthält ein Produkt biogenen oder anderen Kohlenstoff, kann ein Teil über den betrachteten Zeitraum im Produkt oder in nachfolgenden Kohlenstoffspeichern verbleiben. Menge, Speicherdauer, Freisetzungsszenario und angewendete Bilanzierungsregel werden offengelegt.Zeitlich verzögerte Emissionen werden im PCF nach dem Product Standard nicht durch Abzinsung oder andere zeitliche Gewichtung aus dem Ergebnis vermindert. Ergänzende Informationen über zeitliche Verläufe können separat dargestellt werden.
Land Sector and Removals Standard
Der GHG Protocol Land Sector and Removals Standard ergänzt ab 2027 die Regeln für landwirtschaftliche Produkte, landbezogene Emissionen und bestimmte CO₂-Entnahmen. Seine Anforderungen sind auch auf Produktlebenszyklusinventare in seinem Anwendungsbereich anwendbar. Für Forstprodukte enthält Version 1.1 noch keine vollständige Methodik; diese Grenze wird bei betroffenen Bilanzen ausdrücklich benannt.Keine negativen PCF ohne vollständige Grundlage
Ein rechnerisch negativer oder sehr niedriger Wert darf nur ausgewiesen werden, wenn sämtliche zugehörigen Emissionen, Entnahmen, Speicherbedingungen, Systemgrenzen, Zeiträume, Risiken einer Umkehrung und gegebenenfalls Doppelzählungsfragen nach dem einschlägigen Regelwerk vollständig behandelt wurden. Eine bloße Kohlenstoffmenge im Produkt genügt dafür nicht.Der Product Standard verlangt grundsätzlich die Einbeziehung aller zurechenbaren Prozesse innerhalb der Systemgrenze. Eine pauschale Bagatellgrenze, unterhalb der bekannte Prozesse ohne Prüfung entfallen, ist damit nicht gleichzusetzen.
Ein zurechenbarer Prozess darf nach dem Product Standard nur ausgeschlossen werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Primär- oder Sekundärdaten können nicht erhoben werden.
- Geeignete extrapolierte Daten oder Proxy-Daten stehen nicht zur Verfügung.
- Eine Schätzung zeigt, dass der Prozess nach der festgelegten Signifikanzregel nicht wesentlich ist.
Jeder Ausschluss wird mit Prozess, Grund, Schätzmethode und verwendeter Signifikanzschwelle dokumentiert.
Fehlende Daten sind nicht null
Eine Datenlücke wird nicht mit Emissionsfreiheit gleichgesetzt. Zunächst wird geprüft, ob:- eine andere Primärquelle genutzt werden kann,
- ein geeigneter Sekundärdatensatz verfügbar ist,
- ein technisch oder geografisch angepasster Proxy eingesetzt werden kann,
- eine konservative Schätzung möglich ist.
Erst wenn auch dies nicht möglich ist und die geschätzte Bedeutung gering ist, kommt ein begründeter Ausschluss infrage.
Partielle Systemgrenze und Ausschluss
Die Begrenzung eines Zwischenprodukt-PCF auf cradle-to-gate ist keine gewöhnliche Datenlücke, sondern eine definierte partielle Systemgrenze. Sie wird deshalb als Eigenschaft des gesamten Ergebnisses und nicht nur in einer Ausschlussliste ausgewiesen.Nicht zurechenbare Prozesse
Prozesse, die nach dem Product Standard nicht zurechenbar sind, müssen nicht automatisch bilanziert werden. Werden sie aufgrund einer Product Rule, besonderer Relevanz oder einer abweichenden methodischen Grundlage einbezogen, wird dies dokumentiert.Jeder PCF enthält Unsicherheiten. Sie entstehen nicht nur durch Messwerte und Emissionsfaktoren, sondern auch durch Modellentscheidungen und Annahmen über den künftigen Lebensweg.
natureOffice unterscheidet insbesondere:
Parameterunsicherheit
Unsicherheit einzelner Eingabewerte, etwa bei Verbrauchsmengen, Materialanteilen, Transportdistanzen, Emissionsfaktoren oder GWP-Werten.Szenariounsicherheit
Unsicherheit durch methodische Wahlmöglichkeiten oder Annahmen, beispielsweise:
- Nutzungsdauer und Nutzungsintensität,
- Absatzregion und Transportweg,
- End-of-Life-Verteilung,
- Allokationsmethode,
- Recyclingmethode.
Modellunsicherheit
Unsicherheit aufgrund vereinfachter Modelle, begrenzter Systemabbildung oder struktureller Annahmen.Für jeden PCF wird die Unsicherheit mindestens qualitativ eingeordnet. Dabei werden wesentliche Datenlücken, Proxys, Schätzungen und methodische Entscheidungen benannt. Für besonders einflussreiche Parameter können Bandbreiten, Szenario- oder Sensitivitätsanalysen und – sofern angemessen – quantitative Unsicherheitsrechnungen durchgeführt werden.
Die Zahl der Dezimalstellen wird nicht als Ersatz für eine Unsicherheitsbewertung verwendet. Ein Ergebnis von beispielsweise 1,237 kg CO₂e ist nicht automatisch genauer als ein auf 1,2 kg CO₂e gerundeter Wert.
Nicht jedes mit einem Template berechnete Ergebnis bezieht sich zwangsläufig auf einen einzelnen Artikel. Standardisierte Prozesse können Produktvarianten, Produktgruppen oder Referenzprodukte abbilden. Welche Ebene gilt, muss für den Nutzer eindeutig erkennbar sein.
Einzelprodukt
Der PCF bezieht sich auf eine eindeutig bestimmte Produktvariante mit den ausgewiesenen Materialien, Produktionsdaten und Leistungsmerkmalen.Produktgruppe
Ein Gruppenwert kann verwendet werden, wenn die zusammengefassten Produkte nach dokumentierten Kriterien hinreichend ähnlich sind. Geprüft werden insbesondere:- gleiche oder vergleichbare Funktion,
- gleiche Bezugsgröße und Systemgrenze,
- ähnliche Material- oder Rezepturstruktur,
- vergleichbare Produktionsroute und Standorte,
- ähnliche Nutzungs- und End-of-Life-Profile,
- begrenzte Ergebnisstreuung innerhalb der Gruppe.
Der Gruppenwert kann je nach festgelegter Regel ein mengen- oder absatzgewichteter Durchschnitt, ein repräsentativer Modellwert oder ein konservativer oberer Wert sein. Die verwendete Art wird genannt.
Ein PCF bildet einen bestimmten Daten-, Methoden- und Produktionsstand ab. Er bleibt nicht allein deshalb aktuell, weil das Produkt denselben Namen trägt.
Aktualisierung
Eine Aktualisierung ist eine neue Berechnung oder Bilanzversion. Anlass können insbesondere sein:- ein neuer Produktions- oder Verkaufszeitraum,
- geänderte Rezepturen, Materialien oder Stücklisten,
- neue Lieferanten oder Herkunftsregionen,
- geänderte Produktionsstandorte oder Technologien,
- veränderte Energieversorgung,
- neue Nutzungs- oder End-of-Life-Annahmen,
- aktualisierte Emissionsfaktoren oder Datenbanken,
- eine neue Template- oder Methodenfassung,
- erkannte Fehler.
Revalidierung durch natureOffice
Eine Revalidierung ist die erneute fachliche Prüfung und gegebenenfalls Aktualisierung eines bereits bestehenden PCF durch natureOffice. Sie kann die Prüfung von Produktdefinition, Bezugsgröße, Systemgrenze, Eingangsdaten, Allokationen, Faktoren, Szenarien und Berechnungsregeln umfassen.Der konkrete Prüfauftrag bestimmt, ob vollständig oder stichprobenbasiert geprüft wird und welche Belege einbezogen sind. Das Revalidierungsprotokoll dokumentiert mindestens:
- geprüfte Produkt- und Bilanzversion,
- Anlass und Umfang der Prüfung,
- übernommene und aktualisierte Daten,
- methodische oder technische Änderungen,
- Korrekturen und ihre Ergebniswirkung,
- Datum und Prüfstatus.
Eine Revalidierung durch natureOffice ist keine unabhängige externe Verifizierung, Assurance oder Zertifizierung, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert ausgewiesen wird. Auch die Aktualisierung eines Templates revalidiert nicht automatisch alle mit ihm erzeugten Einzelbilanzen.
Versionierung
Jede wesentliche Änderung erhält einen neuen Versionsstand. Frühere freigegebene Ergebnisse werden nicht unbemerkt überschrieben. Dokumentiert werden:- Bilanzversion,
- Template-Version,
- Methodenrahmen-Version,
- Faktor- und Datenbankversion,
- Daten- beziehungsweise Produktionszeitraum,
- Datum der Erstellung oder letzten Prüfung,
- Änderungen gegenüber der Vorversion.
Gültigkeit und Überprüfung
Der PCF enthält einen Daten- und Veröffentlichungsstand sowie einen vorgesehenen Überprüfungszeitpunkt. Ein pauschales Ablaufdatum ersetzt nicht die Prüfung, ob sich Produkt, Prozesse, Daten oder Methoden wesentlich verändert haben.Ein niedrigerer PCF ist nicht automatisch eine reale Emissionsreduktion. Für eine belastbare Aussage müssen die verglichenen Bilanzstände methodisch und sachlich hinreichend vergleichbar sein.
natureOffice unterscheidet insbesondere:
Reale Produkt- oder Prozessveränderung
Emissionen verändern sich durch eine tatsächliche Änderung im Produktlebenszyklus, beispielsweise durch:- geringeren Material- oder Energieeinsatz,
- eine veränderte Rezeptur,
- effizientere Produktion,
- Materialsubstitution,
- veränderte Lieferketten oder Transporte,
- längere Nutzungsdauer,
- geringeren Verbrauch während der Nutzung,
- verbesserte Reparierbarkeit oder ein anderes End-of-Life.
Mengen-, Mix- oder Struktureffekt
Das Ergebnis verändert sich durch Produktionsmenge, Auslastung, Produktmix, Standortverteilung oder eine veränderte Gewichtung innerhalb einer Produktgruppe.Methoden- oder Dateneffekt
Das Ergebnis verändert sich durch neue Faktoren, bessere Primärdaten, eine andere Datenbank, geänderte Allokations- oder Recyclingregeln, ein anderes Nutzungsszenario, eine neue Systemgrenze oder korrigierte Fehler.Ein Methoden- oder Dateneffekt darf nicht ohne weitere Analyse als reale Produktreduktion bezeichnet werden.
Voraussetzungen für zeitliche Vergleiche
Für die Verfolgung desselben Produkts über die Zeit bleiben insbesondere konsistent:- Produktfunktion und funktionelle Einheit,
- Referenzfluss,
- Systemgrenze,
- Lebenszyklusphasen,
- wesentliche Allokations- und Recyclingmethoden,
- Nutzungs- und End-of-Life-Szenarien,
- GWP- und Faktorgrundlage, soweit methodisch möglich.
Bei signifikanten Methodenänderungen wird die Ausgangsbilanz neu berechnet oder die Vergleichbarkeit ausdrücklich eingeschränkt. Der Product Standard verlangt für formale Reduktionsziele eine konforme Basisbilanz, eine dokumentierte Neuberechnungsregel und eine aktualisierte Berichterstattung.
Vermiedene Emissionen, freiwillige Klimabeiträge und außerhalb der Systemgrenze finanzierte Minderungen werden nicht als Reduktion des PCF ausgewiesen.
Merksatz: Eine Reduktion ist eine nachvollziehbare Veränderung innerhalb eines vergleichbaren Produktlebenszyklus – nicht nur eine kleinere Zahl.
Zwei PCF-Zahlen sind nicht allein deshalb vergleichbar, weil beide in kg CO₂e angegeben werden.
Der GHG Protocol Product Standard ist in erster Linie für die Bilanzierung eines einzelnen Produkts und die Verfolgung seiner Entwicklung über die Zeit bestimmt. Für vergleichende Aussagen zwischen unterschiedlichen Produkten sind zusätzliche, abgestimmte Regeln erforderlich.
Ein belastbarer Produktvergleich setzt insbesondere voraus:
- dieselbe Funktion und eine tatsächlich vergleichbare funktionelle Einheit,
- ein vergleichbares Qualitäts- und Leistungsniveau,
- dieselbe Systemgrenze,
- übereinstimmende Lebenszyklusphasen,
- vergleichbare Datenqualität und Zeiträume,
- konsistente Allokations- und Recyclingmethoden,
- übereinstimmende Nutzungs- und End-of-Life-Szenarien,
- dieselbe GWP- und Wirkungsgrundlage,
- gegebenenfalls eine gemeinsame anerkannte Product Category Rule,
- eine für den Vergleich geeignete Prüfung oder kritische Begutachtung.
Ein cradle-to-gate-Wert darf nicht mit einem cradle-to-grave-Wert verglichen werden. Ein massebezogener Zwischenproduktwert ist nicht automatisch mit dem funktionsbezogenen Wert eines Endprodukts vergleichbar. Auch unterschiedliche Produktlebensdauern oder Qualitätsstufen können einen scheinbar eindeutigen Vergleich unbrauchbar machen.
Die öffentliche Datenseite enthält deshalb einen Hinweis zu den Grenzen einer möglichen Verwendung und zu Produktvergleichen.
Merksatz: Gleiche Einheit bedeutet noch nicht gleiche methodische Grundlage.
Das Hauptergebnis wird in Gramm, Kilogramm oder Tonnen CO₂-Äquivalenten je funktioneller Einheit beziehungsweise Referenzfluss ausgewiesen.
Die Darstellung lässt mindestens erkennen:
- ob es sich um einen cradle-to-grave- oder cradle-to-gate-PCF handelt,
- welche funktionelle Einheit beziehungsweise welcher Referenzfluss gilt,
- welchen Produkt-, Produktions- oder Datenstand das Ergebnis abbildet,
- welche Standards und Product Rules angewendet wurden,
- welchen GWP-Satz und welche Faktorversionen die Berechnung verwendet,
- welche Lebenszyklusphasen und wesentlichen Prozesse einbezogen sind,
- welche Annahmen, Szenarien, Allokationen und Ausschlüsse wesentlich sind,
- welchen Prüf- und Versionsstatus der Wert besitzt.
Soweit nach dem angewendeten Regelwerk relevant, werden zusätzlich dargestellt:
- Ergebnisanteile nach Lebenszyklusphase,
- cradle-to-gate- und gate-to-gate-Anteile oder ein begründeter Vertraulichkeitshinweis,
- biogene und nicht biogene Emissionen und Entnahmen getrennt,
- Auswirkungen von Landnutzungsänderungen getrennt,
- im Produkt enthaltener Kohlenstoff,
- Sensitivitäten oder alternative Szenarien,
- Datenqualitäts- und Unsicherheitshinweise.
Mindestangaben auf der konkreten Datenseite
- Produktname und eindeutige Zuordnung,
- Einzelprodukt, Produktgruppe oder Referenzprodukt,
- funktionelle Einheit beziehungsweise Referenzfluss,
- Hersteller beziehungsweise bilanzierende Stelle,
- Produktions-, Daten- oder Bezugszeitraum,
- Systemgrenze und PCF-Typ,
- verwendete Standards, Product Rules und Methodenfassungen,
- Ergebnis in CO₂e je Bezugsgröße,
- Ergebnisgliederung nach wesentlichen Lebenszyklusphasen,
- Datenbasis und Anteil beziehungsweise Rolle von Primär-, Sekundär-, Proxy- und spend-based Daten,
- wesentliche Allokations- und Recyclingmethoden,
- wesentliche Nutzungs- und End-of-Life-Szenarien,
- wesentliche Ausschlüsse und Unsicherheiten,
- Faktor-, Template- und Bilanzversion,
- Datum der Erstellung oder letzten Revalidierung,
- Prüfstatus,
- Hinweis auf die Grenzen von Vergleichen,
- gegebenenfalls Link zum ausführlichen Bilanzbericht.
Nicht jede öffentliche Datenseite muss vertrauliche Rezepturen, Rohdaten oder Lieferantenbelege offenlegen. Sie muss jedoch genügend Informationen enthalten, damit Umfang, Aussagekraft und Grenzen des Ergebnisses eingeordnet werden können.
Darstellungsbeispiel
Product Carbon Footprint: 3,42 kg CO₂e je Stück
Systemgrenze: cradle-to-gate
Datenzeitraum: 2025
Bilanzversion: 2.1
Prüfstatus: durch natureOffice fachlich geprüft
Freiwilliger Klimabeitrag: separat dokumentiertDamit ein Softwareergebnis nicht mit einer fachlich geprüften, nach dem Product Standard assured oder extern verifizierten Bilanz verwechselt wird, werden unterschiedliche Status eindeutig bezeichnet.
Automatisiert berechnet
Das Ergebnis wurde mit einem dokumentierten und versionierten ecozoom-Template auf Grundlage der eingegebenen Daten berechnet. Dieser Status sagt noch nicht aus, dass natureOffice Vollständigkeit und Richtigkeit der Eingaben oder die sachgerechte Auswahl aller Optionen geprüft hat.Durch natureOffice erstellt
natureOffice hat die Bilanz methodisch aufgebaut und im vereinbarten Leistungsumfang berechnet. Der Umfang zusätzlicher Prüfungen wird separat dokumentiert.Durch natureOffice fachlich geprüft
natureOffice hat die im Prüfauftrag festgelegten Produktdaten, Bezugsgrößen, Systemgrenzen, Faktoren, Allokationen, Szenarien und Berechnungsschritte geprüft. Umfang und Tiefe der Prüfung werden dokumentiert.Durch natureOffice revalidiert
Ein bestehender PCF wurde erneut fachlich geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Änderungen gegenüber der Vorversion werden ausgewiesen.Assurance nach dem GHG Protocol Product Standard
Der Product Standard verlangt für eine ausdrückliche Konformität eine First- oder Third-Party-Assurance und eine öffentliche Berichterstattung der vorgeschriebenen Informationen. Der Assurance-Status wird nur verwendet, wenn die dafür erforderliche Unabhängigkeit, Kompetenz, Prüfgrundlage, Assurance-Aussage und Dokumentation tatsächlich vorliegen.Eine fachliche Prüfung durch Personen, die selbst an der Erstellung beteiligt waren, ist nicht automatisch eine solche Assurance. Auch eine allgemeine Methoden- oder Templatefreigabe erfüllt nicht automatisch die Assurance-Anforderung für den einzelnen PCF.
Extern verifiziert
Eine von der PCF-Erstellung unabhängige, hierfür geeignete Stelle hat die Treibhausgasaussage nach dem ausgewiesenen Prüfstandard, Prüfgegenstand und Sicherheitsniveau verifiziert. Dieser Status wird nur verwendet, wenn eine solche externe Prüfung tatsächlich vorliegt.Konformitätsaussagen
„Unter Anwendung des Product Standard berechnet“, „an den Product Standard angelehnt“ und „in Konformität mit dem Product Standard“ sind nicht dasselbe. natureOffice verwendet eine formale Konformitätsaussage nur, wenn neben den Berechnungsregeln auch die einschlägigen Assurance- und Berichtspflichten erfüllt sind.Keiner dieser Prüfstatus ist ohne zusätzliche Grundlage ein Nachhaltigkeitssiegel oder ein allgemeiner Klimastatus des Produkts.
Die Qualität eines PCF hängt von der methodischen Konzeption, der Qualität der Eingangsdaten, der korrekten technischen Umsetzung und einer nachvollziehbaren Dokumentation ab.
Zu den fachlichen und technischen Kontrollen können – abhängig von Auftrag und Prüfstatus – gehören:
- Prüfung der eindeutigen Produktdefinition,
- Prüfung von Funktion, funktioneller Einheit und Referenzfluss,
- Vollständigkeitsprüfung der Prozesslandkarte und Lebenszyklusphasen,
- Abgleich von Stücklisten, Rezepturen, Mengen und Einheiten,
- Prüfung der zeitlichen, technologischen und geografischen Datenpassung,
- Plausibilitäts- und Ausreißerprüfungen,
- Massen-, Energie- und Summenabgleiche,
- Prüfung von Allokations- und Recyclingregeln,
- Prüfung von Nutzungs- und End-of-Life-Szenarien,
- Kontrolle von Emissionsfaktor-, GWP- und Datenbankversionen,
- Prüfung von Formeln und automatisierten Berechnungsregeln,
- Prüfung wesentlicher Belege oder vereinbarter Stichproben,
- Sensitivitätsprüfung wesentlicher Annahmen,
- Dokumentation von Rückfragen, Korrekturen und Freigaben,
- Versionierung und Änderungsprotokoll.
VerantwortlichkeitenDas bilanzierte Unternehmen beziehungsweise der Anwender ist insbesondere verantwortlich für:
- richtige und vollständige Produkt- und Prozessdaten,
- Offenlegung relevanter Rezepturen, Materialien, Standorte, Lieferanten und Änderungen,
- Bereitstellung angeforderter Belege und Erläuterungen,
- sachgerechte Auswahl kundenseitiger Optionen im Template,
- Mitteilung nachträglich erkannter Fehler oder Veränderungen,
- Verwendung des Ergebnisses nur für den ausgewiesenen Produkt- und Anwendungsbereich.
natureOffice ist im vereinbarten Leistungsumfang insbesondere verantwortlich für:
- methodische Konzeption und Abgrenzung,
- Auswahl und sachgerechte Anwendung von Faktoren und Berechnungsregeln,
- technische Umsetzung in den verwendeten Modellen,
- vereinbarte Plausibilitäts- und Qualitätsprüfungen,
- transparente Dokumentation von Annahmen, Ausschlüssen und Unsicherheiten,
- Versionierung und Nachvollziehbarkeit von Änderungen.
Die Nutzung von ecozoom automatisiert Berechnungsschritte, ersetzt aber weder richtige Eingangsdaten noch eine fachliche Prüfung. Welcher Prüfstatus für einen konkreten PCF gilt, wird deshalb separat ausgewiesen.
Ein freiwilliger Klimabeitrag ist kein Bestandteil der PCF-Berechnung. Er ist optional und wird getrennt von der Treibhausgasbilanz dokumentiert.
Ein freiwilliger Klimabeitrag wird nicht von den berechneten Emissionen abgezogen. Er verändert den Product Carbon Footprint nicht.
Das bedeutet:
- Der PCF wird stets als Ergebnis vor einem freiwilligen Klimabeitrag ausgewiesen.
- Ein Klimabeitrag macht ein Produkt nicht emissionsfrei oder klimaneutral.
- Er ist keine Reduktionsmaßnahme innerhalb des Produktlebenszyklus.
- Er ist keine Voraussetzung für die Erstellung, Aktualisierung oder Revalidierung eines PCF.
- Eine gegebenenfalls am PCF oder an einer Absatzmenge orientierte Beitragshöhe wird separat zugeordnet und dokumentiert.
- Ein „PCF nach Klimabeitrag“ beziehungsweise ein rechnerischer Restwert null wird nicht berechnet.
Wenn ein freiwilliger Klimabeitrag geleistet wird, erfolgt seine Dokumentation im gesonderten Climate Contribution Record. Dort können unter anderem Bezugsprodukt, Bezugszeitraum, PCF-Menge, Absatzmenge, Projekt, Standard, Jahrgang, stillgelegte Menge, Registerangaben und Record-ID ausgewiesen werden.
DarstellungsbeispielProduct Carbon Footprint: 3,42 kg CO₂e je Stück
Freiwilliger Klimabeitrag: separat dokumentiert
PCF nach Klimabeitrag: wird nicht berechnetDer Methodenrahmen wird versioniert und regelmäßig überprüft. Eine außerplanmäßige Anpassung kann insbesondere erforderlich werden durch:
- neue oder überarbeitete GHG-Protocol- oder ISO-Standards,
- neue gesetzliche Anforderungen,
- neue oder überarbeitete Product Rules,
- Änderungen verwendeter Datenbanken und Faktoren,
- neue Anforderungen an Lieferkettendaten und Datenaustausch,
- Erkenntnisse aus der Anwendung,
- erkannte fachliche oder redaktionelle Fehler.
Jede veröffentlichte Fassung enthält:
- Versionsnummer,
- Veröffentlichungsdatum,
- Gültigkeitsbeginn,
- verantwortliche Stelle,
- Änderungsübersicht,
- Hinweise zu Übergangsregeln für bestehende Bilanzen.
Eine Änderung des allgemeinen Methodenrahmens verändert bereits veröffentlichte PCF nicht automatisch. Ob eine Bilanz neu berechnet oder revalidiert werden muss, richtet sich nach Art und Wesentlichkeit der Änderung, dem Verwendungszweck, der angewendeten Product Rule und der für den konkreten PCF festgelegten Aktualisierungsregel.
Neue Standards und Entwürfe werden beobachtet, aber nicht vor ihrem anwendbaren Status als bereits verbindliche Regel ausgegeben.
Ein PCF wird nicht durch ein Zeichen nachvollziehbar
Ein Zeichen, eine ID oder ein QR-Code kann den Zugang zu einem PCF erleichtern und ein Ergebnis eindeutig zuordnen. Diese Elemente erklären jedoch noch nicht, welches Produkt betrachtet wurde, worauf sich der Wert bezieht, wo die Systemgrenze verläuft und wie das Ergebnis entstanden ist.
Nachvollziehbarkeit entsteht durch die offengelegten Grundlagen: Produktdefinition, funktionelle Einheit oder Referenzfluss, Lebenszyklusphasen, Datenbasis, Emissionsfaktoren, Allokationen, Szenarien, Ausschlüsse und Versionsstand.
Das natureOffice Zeichen ist deshalb bei unserem informationsbasierten Weg keine Auszeichnung und kein Nachweis für einen Klimastatus. Es ist ein Wegweiser zu den Informationen, die eine eigenständige Einordnung ermöglichen.
Nicht das Zeichen macht einen CO₂-Wert nachvollziehbar.
Sondern die offengelegte Grundlage.
Weiterführende Links
- Zur Übersicht unserer Methodenrahmen →
- Zum Methodenrahmen Corporate Carbon Footprint →
- Zum Methoden- und Qualitätsrahmen für ecozoom-Bilanzierungstemplates →
- Zum Dokumentationsrahmen für freiwillige Klimabeiträge →
- Warum wir den informationsbasierten Weg gewählt haben →
- Fragen zu unseren Methoden: info@natureoffice.com