In den letzten Jahren haben viele klimaneutrale Unternehmen begonnen, ihre Produkte und Dienstleistungen als klimaneutral zu bewerben, um das wachsende Umweltbewusstsein der Verbraucher anzusprechen. Doch während der Markt für grüne Produkte boomt, steigt auch das Risiko des sogenannten Greenwashings – der irreführenden Darstellung von Umweltfreundlichkeit. Die EU hat erkannt, dass es Zeit ist, hier für klare Verhältnisse zu sorgen. Mit neuen Richtlinien und strengeren Kontrollen will sie sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsversprechen auch wirklich halten, was sie versprechen.
Wichtige Regelungen für klimaneutrale Unternehmen.
Hier sind die wichtigsten neuen Regelungen, die klimaneutrale Unternehmen kennen sollten:
Die „Empowering Consumers“-Richtlinie
Am 26. März 2024 trat die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel in Kraft. Diese fordert die Mitgliedstaaten auf, bis zum 27. März 2026 neue Vorschriften umzusetzen. Wichtige Punkte sind:
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Verbot allgemeiner Umweltaussagen ohne klare Spezifizierung.
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Nachhaltigkeitslabel müssen auf echten Zertifizierungen basieren, z.B. einem klimaneutrales Unternehmen Zertifikat.
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Keine produktbezogenen Klimaaussagen, die ausschließlich auf Emissionsausgleich beruhen.
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Umweltleistungsbehauptungen müssen auf transparenten und objektiv nachprüfbaren Verpflichtungen basieren.
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Produkte dürfen nur dann als reparierbar beworben werden, wenn sie tatsächlich reparierbar sind.
Die „Green Claims“-Richtlinie
Der Entwurf der „Green Claims Directive“ zielt darauf ab, alle umweltbezogenen Werbeaussagen vor Veröffentlichung durch unabhängige Experten prüfen zu lassen. Dies bedeutet strengere Regeln für die Veröffentlichung von Umweltaussagen und eine verstärkte Überwachung in den Mitgliedstaaten. Diese neuen Regelungen sollen voraussichtlich spätestens Anfang 2027 in Kraft treten.
Aktuelle Rechtslage für klimaneutrale Firmen
Die Werbeaussage „klimaneutral“ ist aktuell nicht verboten, sofern bestimmte Kriterien beachtet werden. Bereits 1988 hat der Bundesgerichtshof strenge Richtlinien für die Umweltwerbung festgelegt. Diese besagen, dass umweltbezogene Werbeaussagen klar erklärt werden müssen, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2024 bestätigte, dass Verbraucher nachvollziehen können müssen, ob Klimaneutralität durch tatsächliche Reduktion von CO₂-Emissionen oder durch CO₂-Ausgleich erreicht wird.
Transparente Kommunikation mit dem natureOffice Label
Um den Schutz unserer Kunden zu gewährleisten und den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht zu werden, empfehlen wir, das Label „klimaneutral“ durch das neue natureOffice Label zu ersetzen. Dieses erfüllt die derzeit gültigen Standards und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparent zu kommunizieren.
Neue Wege zur CO₂-Neutralität: ISO 14068-1 Standard
ISO-Normen sind grundsätzlich nicht verpflichtend, erlangen jedoch rechtliche Verbindlichkeit, wenn sie in Gesetzestexten oder Unternehmensvereinbarungen erwähnt werden. Obwohl keine direkte Pflicht besteht, sich an diese Normen zu halten, ist es aus strategischen Gründen ratsam, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, um ein Unternehmen klimaneutral zu machen und den Status als klimaneutrales Unternehmen zu erhalten.
Fazit und Ausblick
Die Landschaft der Werbeaussagen in Bezug auf Klimaneutralität wird sich weiterentwickeln. Mit unserem fortschrittlichen Label und Tracking-System gehen wir proaktiv diesen Weg. Wir empfehlen Unternehmen, sich intensiv mit ihren Emissionen auseinanderzusetzen und Strategien zu entwickeln, um diese zu reduzieren. Jeder Schritt zählt auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam mit Zuversicht und Entschlossenheit gehen.