METHODENRAHMEN | FREIWILLIGE KLIMABEITRÄGE
Wie wir freiwillige Klimabeiträge zuordnen, belegen und dokumentieren
Unternehmen können zusätzlich zur Reduktion ihrer eigenen Treibhausgasemissionen Klimaschutz außerhalb ihrer Wertschöpfungskette unterstützen. natureOffice bezeichnet eine solche freiwillige Unterstützung als freiwilligen Klimabeitrag.
Ein Klimabeitrag verändert weder den Corporate Carbon Footprint noch den Product Carbon Footprint. Er wird nicht von den berechneten Emissionen abgezogen und erzeugt keinen rechnerischen Restwert. Auch eine Orientierung der Beitragshöhe an einer Emissionsmenge macht aus dem Beitrag keine Emissionsreduktion innerhalb der zugrunde liegenden Bilanz.
Dieser Rahmen beschreibt, wie natureOffice freiwillige Klimabeiträge abgrenzt, Bezugsobjekten und Zeiträumen zuordnet, Projekt- und Nachweisinformationen prüft, ausgegebene Einheiten beschafft und stilllegt sowie die konkrete Anwendung in einem Corporate Contribution Record dokumentiert.
Der Rahmen ist keine Bilanzierungsmethode, kein Zertifizierungssystem und kein Nachhaltigkeitssiegel. Er verleiht keinem Unternehmen und keinem Produkt einen Klimastatus.
Kurz gesagt: Wir dokumentieren den CO₂-Wert und den freiwilligen Klimabeitrag getrennt. Die Verbindung zwischen beiden dient der nachvollziehbaren Zuordnung – nicht der Verrechnung.
Beitragslogik
Unterstützung von Klimaschutz außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette – ohne Abzug vom PCF oder CCF und ohne Neutralitätsaussage.
Bezugsgrundlage
Eindeutig bezeichnetes Unternehmen, Produkt, Leistungs- oder Absatzmenge, Zeitraum und gegebenenfalls Bilanzversion.
Nachweis
Projekt, Standard, Methodik, Jahrgang, Menge, Register, Stilllegung und weitere Qualitätsmerkmale werden soweit anwendbar dokumentiert.
Öffentliche Einordnung
Der Corporate Contribution Record macht die Zuordnung über eine Record-ID nachvollziehbar. Er ist keine Auszeichnung und keine Umweltqualitätsaussage.
Allgemeiner Rahmen – konkreter Record
Diese Seite beschreibt die allgemeinen Dokumentations- und Qualitätsregeln von natureOffice. Sie enthält keine kundenspezifischen Emissionswerte, Beitragsmengen, Projektzuordnungen oder Stilllegungsdaten.
Wie die Regeln in einem konkreten Fall angewendet wurden, zeigt der jeweilige Corporate Contribution Record. Dort werden das Bezugsobjekt, der Bezugszeitraum, die Herkunft und gegebenenfalls Version der Emissionsdaten, der Beitragsansatz, das unterstützte Projekt, die zugeordneten Einheiten und der Dokumentationsstatus genannt.
Der Rahmen erklärt die Regeln. Der Corporate Contribution Record zeigt ihre konkrete Anwendung.
Ein freiwilliger Klimabeitrag ist eine freiwillige Finanzierung oder Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette. Er erfolgt zusätzlich zu den Maßnahmen, die ein Unternehmen zur Vermeidung und Reduktion seiner eigenen Emissionen ergreift.
Ein freiwilliger Klimabeitrag kann beispielsweise durch den Erwerb und die Stilllegung ausgegebener Emissionsminderungs- oder Entnahmeeinheiten oder durch eine direkte Finanzierung eines Klimaschutzprojekts geleistet werden. Welche Form vorliegt, wird ausdrücklich ausgewiesen.
Der Beitrag wird nicht in die Treibhausgasbilanz eingerechnet. Er:
- senkt nicht den ausgewiesenen PCF oder CCF,
- macht Emissionen nicht ungeschehen,
- ist keine Emissionsreduktion innerhalb des bilanzierten Unternehmens oder Produktlebenszyklus,
- erzeugt keinen „Netto-PCF“, „Netto-CCF“ oder rechnerischen Restwert null,
- begründet keine Aussage, ein Unternehmen oder Produkt sei klimaneutral, emissionsfrei oder klimafreundlich.
Die Bezeichnung „Beitrag“ beschreibt damit die Unterstützung einer Klimaschutzwirkung außerhalb der eigenen Bilanzgrenze. Sie beschreibt keine Gegenrechnung mit den bilanzierten Emissionen.
Merksatz: Ein freiwilliger Klimabeitrag unterstützt Klimaschutz. Er verändert die eigene Emissionsbilanz nicht.
Der Rahmen regelt, wie natureOffice freiwillige Klimabeiträge dokumentiert und welche Mindestinformationen für eine nachvollziehbare Zuordnung erforderlich sind. Er umfasst insbesondere:
- die Abgrenzung des Beitrags von PCF und CCF,
- die Bestimmung des Bezugsobjekts und des Bezugszeitraums,
- die Ermittlung einer gegebenenfalls emissionsbezogenen Referenzmenge,
- die Unterscheidung zwischen tonnenbezogenen und finanziellen Beiträgen,
- die Auswahl und Dokumentation von Projekten, Standards und Einheiten,
- Beschaffung, Zuordnung und Stilllegung,
- Register- und Seriennummernnachweise,
- den Umgang mit Rundungen, Prognosen, Portfolios und Korrekturen,
- den Status des Beitrags und des Corporate Contribution Record,
- zulässige und nicht vom Rahmen gedeckte Kommunikationsaussagen.
Der Rahmen regelt nicht die Berechnung des zugrunde liegenden PCF oder CCF. Dafür gelten die gesonderten natureOffice-Methodenrahmen für Product und Corporate Carbon Footprints.
Für freiwillige Klimabeiträge existiert kein einzelner, allgemein verbindlicher Standard, der sämtliche Fragen von der Bilanz über die Projektqualität bis zur Unternehmenskommunikation abschließend regelt. Der natureOffice-Rahmen verbindet deshalb mehrere klar abgegrenzte Grundlagen:
- Das GHG Protocol verlangt, Treibhausgasinventare und außerhalb der Bilanzgrenze verwendete Emissionsgutschriften beziehungsweise Klimaschutzwirkungen getrennt auszuweisen.
- Die Science Based Targets initiative ordnet Klimaschutz außerhalb der Wertschöpfungskette als Ergänzung zur eigenen Dekarbonisierung ein, nicht als deren Ersatz.
- Die Core Carbon Principles des ICVCM formulieren Qualitätsprinzipien für Programme und Kategorien von Emissionsgutschriften, darunter Nachverfolgbarkeit, Transparenz, unabhängige Validierung und Verifizierung, Zusätzlichkeit, belastbare Quantifizierung, Dauerhaftigkeit, Vermeidung von Doppelzählung und Schutz von Menschen und Umwelt.
- Die Regeln des jeweils verwendeten Projekt- und Zertifizierungsstandards bestimmen, wie Projekte validiert, Wirkungen quantifiziert, verifiziert, ausgegeben, übertragen und stillgelegt werden.
- Die EmpCo-Regelungen setzen Grenzen für umweltbezogene Aussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Insbesondere dürfen produktbezogene Aussagen nicht auf einer Verrechnung von Treibhausgasemissionen beruhen und dadurch einen neutralen, verringerten oder positiven Umwelteinfluss behaupten.
Diese Grundlagen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Anerkennung eines Projekts oder die Zertifizierung ausgegebener Einheiten ist nicht mit einer Zertifizierung des beitragenden Unternehmens, des Produkts, des Corporate Contribution Record oder dieses natureOffice-Rahmens gleichzusetzen.
natureOffice behauptet keine Konformität mit einem externen Claims- oder Zielstandard, sofern diese nicht ausdrücklich für den konkreten Fall geprüft und ausgewiesen wurde.
natureOffice wendet auf freiwillige Klimabeiträge folgende Grundsätze an:
Trennung
Bilanzierte Emissionen, Reduktionen innerhalb der Bilanzgrenze und Klimabeiträge außerhalb der Bilanzgrenze werden getrennt dargestellt.Eindeutige Zuordnung
Jeder Beitrag erhält ein klar bezeichnetes Bezugsobjekt, einen Zeitraum, eine Menge oder einen finanziellen Umfang und einen eindeutigen Record.Nachvollziehbarkeit
Projekt-, Standard-, Register-, Mengen- und Stilllegungsangaben werden so dokumentiert, dass die Herkunft der Aussage nachvollzogen werden kann.Keine Doppelverwendung
Eine stillgelegte Einheit darf nicht erneut verkauft, übertragen oder einem weiteren Beitrag zugeordnet werden.Vorsichtige Aussage
Die Kommunikation reicht nicht weiter als die zugrunde liegenden Nachweise. Eine Projektfinanzierung wird nicht ohne entsprechende Quantifizierung und Verifizierung als bestimmte Tonnenwirkung ausgegeben.Zeitliche und methodische Konsistenz
Bezugszeitraum, Bilanzversion, Projektjahrgang, Beschaffung, Stilllegung und Dokumentationsdatum bleiben unterscheidbar.Versionierung
Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert. Frühere Records werden nicht stillschweigend überschrieben.Der freiwillige Klimabeitrag ergänzt die eigene Klimaarbeit. Er ersetzt sie nicht und darf sie nicht verzögern.
Maßnahmen innerhalb der eigenen Organisation oder des Produktlebenszyklus können – bei methodisch vergleichbarer Bilanzierung – den PCF oder CCF verändern. Beispiele sind ein geringerer Energieverbrauch, Materialwechsel, Prozessverbesserungen, der Einsatz emissionsärmerer Energieträger oder veränderte Logistik.
Die Unterstützung eines externen Klimaschutzprojekts findet dagegen außerhalb der Bilanzgrenze statt. Sie bleibt eine zusätzliche Information neben der Bilanz.
Ein freiwilliger Klimabeitrag ist nicht davon abhängig, dass zuvor ein bestimmter Reduktionsgrad, ein wissenschaftsbasiertes Ziel oder ein bestimmter Unternehmensstatus erreicht wurde. Ob ein Unternehmen solche Ziele verfolgt und welche Fortschritte es erzielt, ist eine eigenständige Information und muss separat belegt werden.
Reduktion verändert die eigene Bilanz. Ein Klimabeitrag unterstützt Wirkung außerhalb dieser Bilanz.
natureOffice unterscheidet mindestens zwei Dokumentationsformen:
Tonnenbezogener Klimabeitrag
Der Beitrag wird in Tonnen CO₂e ausgewiesen. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Anzahl eindeutig identifizierbarer Emissionsminderungs- oder Entnahmeeinheiten nach den Regeln eines benannten Programms ausgegeben und dem Beitrag zugeordnet beziehungsweise stillgelegt wurde.Die Tonnenangabe bezeichnet die Menge der verwendeten Einheiten. Sie wird nicht als Abzug von den Emissionen dargestellt.
Finanzieller oder projektbezogener Klimabeitrag
Der Beitrag wird als Geldbetrag, Projektfinanzierung oder konkret unterstützte Aktivität dokumentiert. Soweit daraus keine nach einer anerkannten Methodik quantifizierte, verifizierte und ausgegebene Tonnenwirkung hervorgeht, wird keine entsprechende t-CO₂e-Menge behauptet.Beide Formen können nebeneinander bestehen, werden jedoch nicht ohne gemeinsame methodische Grundlage zu einer einzigen Tonnenzahl zusammengeführt.
Merksatz: Eine Finanzierung ist als Finanzierung dokumentierbar. Eine Tonnenwirkung erfordert einen belastbaren Tonnennachweis.
Ein Corporate Contribution Record kann unterschiedliche Bezugsobjekte dokumentieren:
- ein Unternehmen oder eine Organisation,
- einen Corporate Carbon Footprint für ein bestimmtes Berichtsjahr,
- ein Produkt oder eine Dienstleistung,
- einen Product Carbon Footprint und eine definierte Produktmenge,
- einen Auftrag, eine Lieferung oder einen eindeutig beschriebenen Leistungsumfang,
- eine Veranstaltung oder Aktivität mit definierter Berechnungsgrundlage,
- eine freiwillig festgelegte Beitragsmenge ohne Zuordnung zu einem PCF oder CCF,
- eine reine Projektfinanzierung ohne Produktzuordnung und ohne behauptete Emissionsverrechnung.
Das Bezugsobjekt wird so konkret beschrieben, dass der Record nicht auf andere Produkte, Mengen, Zeiträume oder Organisationen übertragen werden kann.
Ist keine Produktzuordnung vorgesehen, wird dies ausdrücklich angegeben. Ein allgemeiner Unternehmensbeitrag wird nicht nachträglich als Beitrag für einzelne Produkte dargestellt, sofern hierfür keine nachvollziehbare Mengenzuordnung besteht.
Ein freiwilliger Klimabeitrag kann an einer bilanzierten Emissionsmenge ausgerichtet werden. Der zugrunde liegende Wert muss dafür eindeutig bezeichnet sein.
Mindestens dokumentiert werden:
- Bilanzgegenstand,
- Bilanz- oder Berichtszeitraum,
- Ergebnis und Einheit,
- System- beziehungsweise Bilanzgrenze,
- Berechnungsgrundlage,
- Bilanz- und Methodenstand,
- Herkunft der Daten,
- Prüfstatus der Bilanz.
Die Emissionsdaten können von natureOffice berechnet, mit ecozoom automatisiert erzeugt, von natureOffice fachlich geprüft oder vom Unternehmen beziehungsweise einem Dritten bereitgestellt worden sein. Der jeweilige Status wird sichtbar gemacht.
Die Aufnahme eines Werts in einen Corporate Contribution Record bedeutet nicht automatisch, dass natureOffice die zugrunde liegende Bilanz erstellt, fachlich geprüft, revalidiert oder extern verifiziert hat.
Fehlt eine belastbare Bilanz, kann weiterhin ein freiwilliger finanzieller Beitrag dokumentiert werden. Er wird dann nicht als tonne-für-tonne auf eine geprüfte Emissionsmenge bezogen dargestellt.
Die Referenzmenge ist die Emissionsmenge, an der die Höhe eines tonnenbezogenen Beitrags ausgerichtet wird. Sie bleibt von der eigentlichen Beitragsmenge getrennt.
Unternehmensbezug
Bei einem Unternehmensbezug wird grundsätzlich das ausgewiesene Bruttoergebnis des bezeichneten CCF beziehungsweise der bezeichneten Teilbilanz verwendet. Scope-Umfang, Berichtsgrenze und ausgeschlossene Kategorien werden mit angegeben.Produktbezug
Bei einem Produktbezug wird der PCF je funktioneller Einheit oder Referenzfluss mit der eindeutig dokumentierten Produkt-, Absatz- oder Auftragsmenge multipliziert:Referenzmenge = PCF je Einheit × zugeordnete Anzahl Einheiten
Einheitenumrechnungen, Mengengrundlagen und gegebenenfalls verwendete Produktgruppen oder Referenzprodukte werden dokumentiert.
Frei festgelegte Beitragsmenge
Ein Unternehmen kann eine Beitragsmenge auch unabhängig von einer vollständigen Bilanz festlegen. In diesem Fall wird nicht behauptet, die Menge entspreche den gesamten Emissionen eines Unternehmens, Produkts oder Zeitraums.Die Referenzmenge ist stets ein Wert vor dem freiwilligen Klimabeitrag. Externe Emissionsgutschriften, vermiedene Emissionen oder frühere Klimabeiträge werden nicht abgezogen.
Der Record unterscheidet mehrere Zeitbezüge:
- Bilanz- oder Bezugszeitraum: Zeitraum, in dem die zugrunde liegenden Emissionen oder Mengen entstanden sind,
- Projektjahrgang beziehungsweise Vintage: Zeitraum, in dem die zertifizierte Projektwirkung erzielt wurde,
- Beschaffungsdatum: Zeitpunkt des Erwerbs oder der Übertragung,
- Stilllegungsdatum: Zeitpunkt der endgültigen Außerbetriebnahme der Einheiten im Register,
- Dokumentationsdatum: Zeitpunkt, zu dem der Corporate Contribution Record erstellt oder aktualisiert wurde.
Diese Zeitangaben sind nicht austauschbar. Ein im Jahr 2026 stillgelegter Credit kann beispielsweise eine im Jahr 2023 verifizierte Projektwirkung repräsentieren und einem CCF für das Berichtsjahr 2025 zugeordnet sein.
Teilzeiträume, Rumpfjahre, mehrjährige Bilanzen und mengenbezogene Aufträge werden ausdrücklich bezeichnet. Ein Beitrag für einen bestimmten Zeitraum darf nicht ohne neue Zuordnung auf Folgejahre übertragen werden.
Ein tonnenbezogener Beitrag sollte nach Möglichkeit auf tatsächlich feststehenden Bilanz- oder Absatzmengen beruhen.
Wird eine Beitragsmenge vor Ende des Bezugszeitraums anhand einer Prognose bestimmt, wird dies als vorläufige Zuordnung gekennzeichnet. Die Prognose enthält mindestens:
- die verwendete Datenbasis,
- den Prognosezeitraum,
- den Berechnungsstand,
- die erwartete Menge,
- das vorgesehene Abgleichsdatum.
Nach Abschluss des Bezugszeitraums werden Prognose und Ist-Menge verglichen. Eine Unterdeckung wird durch zusätzliche Zuordnung und Stilllegung ausgeglichen, sofern der dokumentierte Beitragsansatz dies verlangt. Eine Überdeckung bleibt als zusätzlicher Beitrag dokumentiert oder wird – sofern die Einheiten noch nicht stillgelegt und vertraglich frei verfügbar sind – nach einer transparenten Regel neu zugeordnet.
Bereits stillgelegte Einheiten werden nicht rückgängig gemacht und nicht einem anderen Record zugeordnet.
Ein endgültiger Corporate Contribution Record weist die tatsächlich zugrunde gelegte Ist- oder abschließend festgestellte Menge aus.
Bei einem tonne-für-tonne ausgerichteten Beitrag rundet natureOffice die ermittelte Referenzmenge auf die nächste volle Tonne CO₂e auf.
Beitragsmenge in t CO₂e = Aufrundung der Referenzmenge auf die nächste ganze Tonne
Beispiel:
Berechnete Referenzmenge: 9,876 t CO₂e
Dokumentierte Beitragsmenge: 10 t CO₂eEine bereits ganzzahlige Referenzmenge bleibt unverändert. Es wird nicht kaufmännisch oder abgerundet.
Die Aufrundung gilt ausschließlich für die Beitragsmenge. Der PCF oder CCF bleibt mit seiner ursprünglichen Rechengenauigkeit bestehen und wird durch die Aufrundung nicht verändert.
Werden mehrere Einzelpositionen in einem gemeinsamen Record zusammengeführt, werden grundsätzlich zunächst die ungerundeten Referenzmengen addiert und anschließend auf Ebene des Records aufgerundet. Abweichende vertragliche Mengeneinheiten oder Rundungsregeln werden ausdrücklich dokumentiert.
Die Differenz zwischen Referenz- und Beitragsmenge ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag. Sie ist keine Korrektur der Bilanz.
„Tonne für Tonne“ beschreibt ausschließlich die quantitative Skalierung des Beitrags: Für jede volle oder angefangene Tonne der bezeichneten Referenzmenge wird mindestens eine ausgegebene Einheit von einer Tonne CO₂e zugeordnet und stillgelegt.
Der Ansatz bedeutet nicht:
- dass Emissionen und Projektwirkung physisch identisch oder zeitgleich sind,
- dass die eigenen Emissionen neutralisiert, kompensiert oder ausgeglichen wurden,
- dass die Projekte innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette liegen,
- dass der PCF oder CCF nach dem Beitrag null beträgt,
- dass unterschiedliche Projektarten in jeder Wirkungsdimension gleichwertig sind.
Der Ausdruck darf deshalb nur zusammen mit der erläuternden Beitragslogik und dem zugehörigen Record verwendet werden.
Eine Beitragsmenge kann einem einzelnen Projekt oder mehreren Projekten zugeordnet werden.
Bei einer Portfoliozuordnung weist der Record oder eine verknüpfte Detailansicht mindestens aus:
- alle einbezogenen Projekte,
- den jeweiligen Standard und Projekttyp,
- die je Projekt zugeordnete Menge,
- die zugehörigen Jahrgänge,
- die Register- und Stilllegungsnachweise,
- die Summe der zugeordneten Einheiten.
Die Summe der projektbezogenen Mengen muss mindestens der im Record dokumentierten tonnenbezogenen Beitragsmenge entsprechen. Nicht stillgelegte Reserven oder allgemeine Lagerbestände werden nicht als bereits geleisteter Beitrag ausgewiesen.
Eine einzelne Einheit kann nur einem Record beziehungsweise einer eindeutig dokumentierten Sammelstilllegung zugeordnet werden. Wird eine Sammelstilllegung auf mehrere Kunden oder Records verteilt, führt natureOffice ein internes Zuordnungsverzeichnis, das die Teilmengen eindeutig und überschneidungsfrei abbildet.
natureOffice verwendet für tonnenbezogene Klimabeiträge nur Einheiten aus benannten Programmen mit öffentlich dokumentierten Regeln für Projektregistrierung, Quantifizierung, unabhängige Prüfung, Ausgabe, Nachverfolgung und Stilllegung.
Die Anerkennung eines Programms allein ist jedoch keine pauschale Qualitätsaussage über jedes Projekt, jede Methodik oder jeden Jahrgang. natureOffice betrachtet daher – abhängig von Projekttyp und Verwendungszweck – zusätzlich:
- die konkret angewendete Methodik und ihre Version,
- den Validierungs- und Verifizierungsstatus,
- den Monitoringzeitraum,
- die Projekt- und Registerdokumentation,
- die Behandlung von Zusätzlichkeit, Unsicherheit, Verlagerungseffekten und Dauerhaftigkeit,
- Vorkehrungen gegen Doppelzählung,
- soziale und ökologische Schutzanforderungen,
- bekannte Änderungen, Suspendierungen oder Beanstandungen.
Welche Programme, Methodiken und Projekttypen natureOffice aktuell akzeptiert, wird in einer internen Freigabeliste versioniert. Der konkrete Corporate Contribution Record nennt stets den tatsächlich verwendeten Standard.
Eine Zertifizierung nach einem Projektstandard bezieht sich auf den im Standard beschriebenen Gegenstand. Sie zertifiziert nicht automatisch natureOffice, das beitragende Unternehmen, ein Produkt oder die Richtigkeit sämtlicher Kommunikationsaussagen.
natureOffice orientiert die Projekt- und Einheitenauswahl an folgenden Qualitätsmerkmalen:
Wirksame Programmsteuerung
Das Programm verfügt über veröffentlichte Regeln, Zuständigkeiten, Beschwerde- und Sanktionsmechanismen.Nachverfolgbarkeit
Projekt, Ausgabe, Übertragung und Stilllegung der Einheiten sind in einem Register nachvollziehbar.Transparenz
Wesentliche Projekt-, Methoden-, Monitoring-, Validierungs- und Verifizierungsinformationen sind zugänglich oder prüfbar.Unabhängige Validierung und Verifizierung
Projektkonzept und erzielte Wirkungen werden nach den Programmregeln durch qualifizierte Dritte beurteilt.Zusätzlichkeit
Die gutgeschriebene Wirkung soll über ein plausibles Referenzszenario hinausgehen und nicht ohnehin ohne den Anreiz des Projekts eingetreten sein.Belastbare Quantifizierung
Baseline, Projektwirkung, Unsicherheiten und gegebenenfalls Verlagerungseffekte werden nach einer anerkannten Methodik konservativ bestimmt.Dauerhaftigkeit
Bei Projekten mit Umkehrungsrisiken bestehen geeignete Monitoring-, Puffer-, Versicherungs- oder Ersatzmechanismen.Keine Doppelzählung
Eine Wirkung wird nicht mehrfach ausgegeben oder dieselbe Einheit mehrfach verwendet. Der jeweilige Status unter Artikel 6 des Pariser Abkommens wird, soweit relevant und verfügbar, berücksichtigt beziehungsweise offengelegt.Nachhaltige Entwicklung und Schutzanforderungen
Risiken für Menschen, lokale Gemeinschaften, indigene Gruppen und Umwelt werden identifiziert und nach den Regeln des Standards behandelt.Beitrag zum Übergang zu Netto-Null
Das Projekt soll keine Technologien oder Praktiken festschreiben, die langfristig mit dem Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft unvereinbar sind.Diese Prüfung ist eine projekt- und beschaffungsbezogene Qualitätssicherung von natureOffice. Sie ist keine zusätzliche Projektzertifizierung.
Abhängig von Projektart und verfügbarer Dokumentation werden insbesondere folgende Informationen erfasst:
- Projektname und Projekt-ID,
- Projektträger beziehungsweise Programmbeteiligte,
- Land, Region und gegebenenfalls Projektstandort,
- Projekttyp und eingesetzte Technologie oder Maßnahme,
- Projektstandard und Programmversion,
- angewendete Methodik und Methodenversion,
- Projektlaufzeit und Crediting Period,
- Status von Validierung, Registrierung und Verifizierung,
- Monitoringzeitraum und Jahrgang der Einheiten,
- ausgegebene und dem Record zugeordnete Einheitentypen,
- Register und Registry-Link beziehungsweise Registerreferenz,
- dokumentierte Beiträge zu nachhaltiger Entwicklung,
- wesentliche projektspezifische Risiken und Sicherungsmechanismen, soweit relevant.
Kommunizierte Wirkungs- und SDG-Angaben werden auf den Umfang begrenzt, der durch die Projekt- oder Standarddokumentation gedeckt ist. natureOffice weist kenntlich aus, wenn Angaben vom Projektträger oder Standard stammen und nicht eigenständig von natureOffice verifiziert wurden.
Emissionsminderungs- beziehungsweise Vermeidungseinheiten und Entnahmeeinheiten beruhen auf unterschiedlichen Wirkungslogiken.
- Emissionsminderungs- oder Vermeidungseinheiten bilden eine Differenz gegenüber einem methodisch festgelegten Referenzszenario ab.
- Entnahmeeinheiten bilden die Entfernung von CO₂ aus der Atmosphäre und dessen Speicherung ab.
natureOffice dokumentiert den jeweiligen Projekttyp und stellt Minderungen und Entnahmen nicht ohne Erläuterung als methodisch identisch dar. Bei Entnahmeprojekten werden insbesondere Speicherdauer, Umkehrungsrisiko, Monitoring und Absicherungsmechanismen berücksichtigt.
Bei Projekten mit gemischter Wirkung wird ausgewiesen, welche Art von Einheit tatsächlich ausgegeben und stillgelegt wurde.
Der freiwillige Klimabeitrag darf aus unterschiedlichen Projektarten bestehen. Die bloße Mengengleichheit der Credits begründet jedoch keine Gleichheit ihrer Technologie, Dauerhaftigkeit, Zusatzwirkungen oder Risikoprofile.
Eine Ex-post-Einheit wird für eine bereits eingetretene, überwachte und nach den Programmregeln verifizierte Emissionsminderung oder CO₂-Entnahme ausgegeben.
Eine Ex-ante- oder geplante Wirkung bezieht sich auf eine erwartete zukünftige Wirkung. Sie kann eine wichtige Form früher Projektfinanzierung sein, ist aber noch keine bereits eingetretene und verifizierte Wirkung.
Ein endgültiger, in Tonnen CO₂e ausgewiesener natureOffice-Klimabeitrag basiert grundsätzlich auf ausgegebenen und stillgelegten Einheiten. Geplante Wirkungen oder vorfinanzierte Projekte werden bis zur verifizierten Ausgabe als Projektfinanzierung beziehungsweise erwartete Wirkung gekennzeichnet.
Eine erwartete Wirkung wird nicht sprachlich in die Vergangenheit gesetzt und nicht gemeinsam mit bereits ausgegebenen Einheiten als einheitliche „stillgelegte Menge“ ausgewiesen.
Der Jahrgang bezeichnet den Zeitraum, in dem die zugrunde liegende Emissionsminderung oder CO₂-Entnahme nach den Regeln des Projektprogramms erzielt wurde. Er ist nicht mit dem Jahr des Kaufs, der Stilllegung oder der Dokumentation gleichzusetzen.
natureOffice dokumentiert den Jahrgang beziehungsweise Monitoringzeitraum der verwendeten Einheiten. Bei mehreren Jahrgängen wird die Verteilung nach Menge ausgewiesen oder nachvollziehbar hinterlegt.
Ein älterer Jahrgang ist nicht automatisch ungeeignet. Seine Eignung hängt unter anderem von Projekttyp, Methodik, fortbestehender Zusätzlichkeit, aktueller Projektaktivität, Verifizierungsstatus, Marktkontext und Kommunikationszweck ab. natureOffice prüft diese Punkte nach einer dokumentierten Beschaffungsregel.
Ein Record darf nicht den Eindruck erwecken, die Projektwirkung sei im selben Zeitraum wie die zugrunde liegenden Emissionen eingetreten, wenn die Jahrgänge voneinander abweichen.
Die Beschaffung umfasst mehr als die Bestellung oder Bezahlung von Credits. Für einen dokumentierten tonnenbezogenen Beitrag müssen die Einheiten eindeutig identifiziert und natureOffice beziehungsweise dem vorgesehenen Begünstigten rechtlich und technisch zur Verfügung stehen.
natureOffice dokumentiert abhängig vom Beschaffungsweg:
- Lieferant und Vertragsbezug,
- Programm, Projekt und Einheitentyp,
- Jahrgang und Menge,
- Registerkonto oder Übertragungsweg,
- Seriennummernbereich beziehungsweise eindeutige Unit-IDs,
- Eigentums- oder Verfügungsübergang,
- vorgesehene Zuordnung zum Kunden, Bezugsobjekt und Zeitraum,
- Stilllegungsauftrag und Stilllegungsnachweis.
Zwischen Kauf, Übertragung und Stilllegung können unterschiedliche Status bestehen. Solange eine Einheit noch handelbar oder nicht eindeutig für den konkreten Beitrag reserviert ist, wird sie nicht als endgültig geleisteter Beitrag ausgewiesen.
Die Stilllegung – je nach Register auch als Retirement oder Cancellation bezeichnet – entzieht eine ausgegebene Einheit dauerhaft der weiteren Übertragung und Verwendung.
Für die Stilllegung werden soweit vom Register unterstützt dokumentiert:
- Register und Kontoinhaber,
- Projekt und Einheitentyp,
- Menge und Seriennummernbereich,
- Jahrgang,
- Stilllegungsdatum,
- Begünstigter beziehungsweise „retired on behalf of“,
- Verwendungszweck oder Bezugszeitraum,
- öffentliche Registerreferenz oder Stilllegungsbeleg.
Ein Credit gilt für den natureOffice-Rahmen erst dann als stillgelegt, wenn die entsprechende Registertransaktion abgeschlossen und nachweisbar ist. Eine Rechnung, ein Kaufvertrag oder eine interne Reservierung ersetzt den Stilllegungsnachweis nicht.
Einheiten, die für einen Record stillgelegt wurden, werden nicht erneut verkauft, übertragen, für einen anderen Zeitraum verwendet oder einem weiteren Record zugerechnet.
natureOffice unterscheidet zwischen einer geplanten, beauftragten und abgeschlossenen Stilllegung.
Ein Corporate Contribution Record mit dem Status dokumentiert wird grundsätzlich erst ausgestellt, wenn die erforderliche Menge stillgelegt und der Nachweis dem Record zugeordnet wurde.
Ist eine Vorabinformation erforderlich, wird der Status eindeutig bezeichnet, zum Beispiel:
- Beitrag vorgesehen,
- Beitrag beauftragt,
- Einheiten beschafft oder reserviert,
- Stilllegung ausstehend.
Eine solche Vorabinformation darf nicht den Eindruck vermitteln, die Stilllegung sei bereits erfolgt.
Bei prognosebasierten Beiträgen kann eine erste Stilllegung vor Abschluss des Bezugszeitraums erfolgen. Der spätere Mengenabgleich und gegebenenfalls eine ergänzende Stilllegung werden als eigener Vorgang dokumentiert.
Doppelzählung kann an unterschiedlichen Stellen entstehen. natureOffice unterscheidet insbesondere:
- Doppelte Ausgabe: Für dieselbe Wirkung werden mehr als einmal Einheiten ausgegeben.
- Doppelte Verwendung: Dieselbe Einheit wird mehr als einmal stillgelegt oder mehreren Beiträgen zugerechnet.
- Doppelte Zuordnung: Eine Sammelstilllegung wird intern mehreren Kunden oder Records über dieselbe Menge hinaus zugeordnet.
- Doppelte Behauptung: Mehrere Akteure beanspruchen dieselbe Wirkung in einer Weise, die Exklusivität oder Gegenrechnung voraussetzt.
- Doppelte Anrechnung gegenüber staatlichen Zielen: Eine Wirkung wird sowohl für eine freiwillige private Aussage als auch im Kontext nationaler Klimaziele beansprucht, ohne den jeweiligen Status transparent zu behandeln.
natureOffice verhindert doppelte Verwendung und doppelte Zuordnung durch eindeutige Unit-IDs, Stilllegungsnachweise und ein internes Zuordnungsregister.
Der natureOffice-Beitragsansatz behauptet keine Übertragung oder Gegenrechnung der Projektwirkung gegenüber den eigenen Emissionen. Ob für Einheiten eine Autorisierung und entsprechende Anpassung nach Artikel 6 des Pariser Abkommens vorliegt, wird – soweit relevant und verfügbar – separat dokumentiert. Das Fehlen einer entsprechenden Anpassung wird nicht durch eine Neutralitäts- oder Kompensationsaussage überdeckt.
Artikel 6 regelt Formen der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen Staaten und enthält Anforderungen an die internationale Übertragung und Anrechnung von Minderungsergebnissen. Eine sogenannte entsprechende Anpassung – Corresponding Adjustment – dient dazu, bestimmte zwischenstaatlich übertragene Ergebnisse konsistent in den nationalen Klimabilanzen zu verbuchen.
Nicht jede freiwillig genutzte Projekteinheit verfügt über eine solche Autorisierung oder Anpassung. Für einen nicht kompensatorischen Klimabeitrag behauptet natureOffice daher nicht, dass eine staatliche Minderungsmenge exklusiv auf das beitragende Unternehmen übertragen oder dessen eigenen Emissionen gegengerechnet wurde.
Soweit für die verwendeten Einheiten Informationen zur Autorisierung, Kennzeichnung oder entsprechenden Anpassung vorliegen, können diese im Corporate Contribution Record oder der Projektdokumentation ausgewiesen werden.
Artikel-6-Status, Projektstandard, Registerstilllegung und Kommunikationsaussage sind unterschiedliche Informationen und dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Viele Klimaschutzprojekte verfolgen neben der Treibhausgaswirkung weitere soziale oder ökologische Ziele. Dazu können beispielsweise Gesundheit, Zugang zu Wasser, Bildung, Einkommen, Biodiversität oder lokale Beschäftigung gehören.
natureOffice dokumentiert solche Wirkungen nur in dem Umfang, in dem sie durch Projektunterlagen, Monitoringberichte, Standardprüfungen oder eigene belastbare Nachweise gedeckt sind.
Dabei wird unterschieden zwischen:
- angestrebten Projektzielen,
- durch den Projektstandard geprüften Anforderungen,
- gemessenen Indikatoren,
- verifizierten Ergebnissen,
- qualitativen Projektinformationen.
Die Nennung eines Sustainable Development Goal bedeutet nicht automatisch, dass jede einzelne Wirkung quantitativ verifiziert wurde. Formulierungen wie „zertifizierter SDG-Beitrag“ werden nur verwendet, wenn der konkrete Standard und Prüfgegenstand dies tragen.
natureOffice berücksichtigt bei der Projektauswahl außerdem verfügbare Informationen zu Beteiligung lokaler Stakeholder, Schutzrechten, Beschwerdemechanismen und möglichen negativen Auswirkungen.
Nicht jede sinnvolle Projektunterstützung führt zur Ausgabe handelbarer Emissionsgutschriften. natureOffice kann direkte Finanzierungen oder Sachbeiträge deshalb als eigenständige Form des freiwilligen Klimabeitrags dokumentieren.
Der Record nennt in diesem Fall beispielsweise:
- finanzierten Betrag oder Leistungsumfang,
- Empfänger beziehungsweise Projektträger,
- Projekt und Verwendungszweck,
- Finanzierungs- oder Leistungszeitraum,
- vereinbarte Maßnahmen und Berichte,
- verfügbaren Umsetzungs- und Wirkungsstatus.
Ohne anwendbare Quantifizierungsmethodik, Verifizierung und ausgegebene Einheiten wird keine garantierte oder stillgelegte Tonnenmenge ausgewiesen.
Schätzungen erwarteter Wirkungen können als Szenario oder Projektprognose genannt werden, sofern Methode, Annahmen, Unsicherheit und Status erkennbar sind. Sie werden nicht mit stillgelegten ex-post Einheiten addiert.
er Corporate Contribution Record – kurz CCR – ist die konkrete, versionierte Dokumentation eines freiwilligen Klimabeitrags und seiner Bezugsgrundlage.
Er kann zwei getrennte Informationsbereiche enthalten:
CO₂e-Profil
Hier werden die zugrunde liegenden Emissions- oder Aktivitätsdaten beschrieben, beispielsweise:- Bezugsobjekt,
- Bilanz- oder Berichtszeitraum,
- berechnete beziehungsweise bereitgestellte Emissionen,
- Berechnungsgrundlage,
- Systemgrenze,
- Bilanz- und Prüfstatus,
- Version und Dokumentationsdatum.
Klimabeitrag
Hier werden Ansatz und Projektbezug des freiwilligen Beitrags dokumentiert, beispielsweise:- Beitragsart und Beitragsansatz,
- Referenz- und Beitragsmenge,
- unterstütztes Projekt,
- Projekttyp, Standard und Region,
- Jahrgang und Einheitentyp,
- stillgelegte Menge,
- Register- und Stilllegungsangaben,
- Dokumentationsstatus und Datum.
Der Record bringt beide Informationsbereiche auf einer Seite zusammen, rechnet sie aber nicht miteinander auf.
Der Corporate Contribution Record dokumentiert CO₂e-Daten und einen freiwilligen Klimabeitrag. Er ist keine Zertifizierung, keine Auszeichnung und keine Umweltqualitätsaussage.
Die Netzwerk-ID ordnet die Organisation innerhalb des natureOffice Contribution Network eindeutig zu. Sie kann mehrere Records und Zeiträume miteinander verbinden.
Die Record-ID bezeichnet einen konkreten Corporate Contribution Record mit seinem Bezugsobjekt, Zeitraum, Status und Versionsstand.
Der QR-Code beziehungsweise die URL führt zur digitalen Darstellung des Records oder der zugehörigen Detailinformationen.
Diese Elemente dienen der Identifikation und dem Zugang zu Informationen. Sie sind kein Gütesiegel, keine Zertifikatsnummer für das Unternehmen und kein Beleg dafür, dass jede verknüpfte Angabe extern verifiziert wurde.
Ein QR-Code macht eine verkürzte Aussage nicht für sich genommen zulässig. Entscheidend bleiben Inhalt, Belege und Gesamteindruck der konkreten Kommunikation.
natureOffice trennt den Status des zugrunde liegenden CO₂-Werts, den Status der Projekteinheiten und den Status des Records.
Status der Emissionsdaten
Je nach Herkunft und Prüfung kann beispielsweise ausgewiesen werden:- vom Unternehmen bereitgestellt,
- automatisiert mit ecozoom berechnet,
- durch natureOffice erstellt,
- durch natureOffice fachlich geprüft,
- durch natureOffice revalidiert,
- extern verifiziert.
Status des Klimabeitrags
Je nach Bearbeitungsstand kann ausgewiesen werden:- vorgesehen,
- beauftragt,
- Einheiten beschafft oder reserviert,
- stillgelegt,
- dokumentiert.
Status des Records
Ein Record kann beispielsweise den Status Entwurf, dokumentiert, berichtigt, ersetzt oder archiviert erhalten.Die Status werden nicht miteinander vermischt. Eine extern verifizierte Projektwirkung macht die zugrunde liegenden Kundendaten nicht automatisch extern verifiziert. Ein fachlich geprüfter PCF macht die Stilllegung nicht automatisch abgeschlossen. Ein dokumentierter Record ist keine Zertifizierung des Unternehmens oder Produkts.
Ein Corporate Contribution Record wird versioniert. Änderungen an wesentlichen Angaben werden nicht stillschweigend überschrieben.
Eine neue oder berichtigte Version kann insbesondere erforderlich sein bei:
- Korrektur der zugrunde liegenden Bilanz oder Absatzmenge,
- Änderung des Bezugszeitraums oder Bezugsobjekts,
- ergänzender Stilllegung nach einem Mengenabgleich,
- Korrektur von Projekt-, Jahrgangs- oder Registerdaten,
- Änderung des Dokumentationsstatus,
- Behebung einer fehlerhaften Zuordnung,
- neuen Informationen zu Projekt- oder Einheiteneigenschaften.
Bereits erfolgte Stilllegungen bleiben bestehen. Werden nachträglich höhere Emissionen oder Mengen festgestellt, kann eine ergänzende Stilllegung dokumentiert werden. Werden niedrigere Emissionen festgestellt, werden bereits stillgelegte Einheiten nicht reaktiviert; die Differenz bleibt als zusätzlicher Beitrag bestehen.
Ein ersetzter Record bleibt über seine ID und seinen Änderungsvermerk nachvollziehbar oder verweist auf die gültige Folgeversion.
Die Qualitätssicherung umfasst – abhängig von Beitragsart und Leistungsumfang – folgende Kontrollen:
- eindeutige Beschreibung des Bezugsobjekts,
- Abgleich von Bilanz-, Mengen- und Zeitangaben,
- Prüfung der Berechnungs- und Rundungslogik,
- Kontrolle von Projekt-, Standard- und Jahrgangsangaben,
- Abgleich von beschaffter, zugeordneter und stillgelegter Menge,
- Prüfung von Unit-IDs, Seriennummernbereichen und Registerbelegen,
- Kontrolle gegen doppelte interne Zuordnung,
- Abgleich des Record-Status mit dem tatsächlichen Prozessstand,
- Freigabe der öffentlichen Formulierungen,
- Versionierung und Archivierung der Nachweise.
Die Prüftiefe hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. natureOffice dokumentiert, welche Informationen selbst geprüft und welche von Kunden, Lieferanten, Projektträgern, Registern oder Standards übernommen wurden.
Fehler oder wesentliche neue Informationen werden nach einem dokumentierten Korrekturprozess behandelt.
natureOffice
natureOffice ist – soweit beauftragt – verantwortlich für:- die Anwendung dieses Dokumentationsrahmens,
- die Berechnung der Beitragsmenge nach dem vereinbarten Ansatz,
- die Auswahl beziehungsweise Freigabe geeigneter Programme, Projekte und Einheiten,
- die eindeutige Beschaffung, Zuordnung und Stilllegung,
- die Prüfung der Register- und Stilllegungsnachweise,
- die Erstellung und Versionierung des Corporate Contribution Record,
- die transparente Kennzeichnung von Status und Grenzen.
Kunde beziehungsweise beitragendes Unternehmen
Der Kunde ist verantwortlich für:- die Richtigkeit und Vollständigkeit bereitgestellter Unternehmens-, Produkt-, Bilanz- und Mengendaten,
- die Freigabe des Bezugsobjekts und Bezugszeitraums,
- die Mitteilung relevanter Änderungen,
- die Verwendung des Records ausschließlich für den dokumentierten Gegenstand,
- die Einhaltung rechtlicher Anforderungen bei der eigenen Kommunikation,
- die Belegbarkeit zusätzlicher Aussagen zu Zielen, Reduktionen oder Nachhaltigkeitsleistungen.
Projektprogramm, Projektträger und Prüfstellen
Diese Akteure tragen im Rahmen ihrer jeweiligen Regeln Verantwortung für Projektmethodik, Validierung, Monitoring, Verifizierung, Ausgabe, Registerführung und gegebenenfalls zertifizierte Zusatzwirkungen.Die Verantwortlichkeiten bleiben getrennt. natureOffice ersetzt durch den Corporate Contribution Record keine externe Projektvalidierung und übernimmt nicht automatisch die fachliche Verantwortung für vom Kunden oder Dritten bereitgestellte Emissionsdaten.
Die Kommunikation beschreibt konkret, wer was, in welchem Umfang, in welchem Zeitraum und über welches Projekt unterstützt hat.
Geeignete Formulierungen sind beispielsweise:
„Das Unternehmen hat zusätzlich zu seiner eigenen Klimaarbeit freiwillig 10 t CO₂e einem Klimaschutzprojekt zugeordnet. Hierfür wurden 10 ausgegebene Einheiten aus dem Projekt [Name] stillgelegt. Der Beitrag wird nicht mit dem Corporate Carbon Footprint verrechnet.“
oder bei einer finanziellen Projektunterstützung:
„Das Unternehmen unterstützt das Projekt [Name] im Zeitraum [Zeitraum] mit einem freiwilligen finanziellen Klimabeitrag von [Betrag]. Aus dieser Finanzierung wird keine Emissionsminderung des Unternehmens oder Produkts abgeleitet.“
Nicht durch diesen Rahmen gedeckt sind insbesondere Aussagen wie:
- „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „emissionsfrei“ aufgrund des Beitrags,
- „vollständig ausgeglichen“ oder „kompensiert“,
- „PCF/CCF nach Klimabeitrag: 0“,
- „die Emissionen wurden durch das Projekt reduziert“, wenn sich die Reduktion außerhalb der Bilanzgrenze befindet,
- „zertifiziertes Unternehmen“ oder „zertifiziertes Produkt“, wenn lediglich Projekte beziehungsweise Einheiten nach einem Standard zertifiziert sind,
- pauschale Aussagen über Umweltfreundlichkeit oder Nachhaltigkeit,
- Wirkungs- oder SDG-Aussagen, die über die geprüfte Projektdokumentation hinausgehen.
Die konkrete Zulässigkeit hängt immer von Wortlaut, Medium, Zielgruppe, Kontext und Gesamteindruck ab. Der Corporate Contribution Record ersetzt keine rechtliche Prüfung einer individuellen Werbeaussage.
Im informationsbasierten Weg von natureOffice ist das Zeichen kein Gütesiegel. Es dient als Wegweiser zu konkreten Informationen.
Der Klimabeitrag wird deshalb nicht als positive Eigenschaft des Produkts oder Unternehmens inszeniert, sondern als gesondert dokumentierte Handlung:
- Der CO₂-Wert bleibt sichtbar.
- Der freiwillige Beitrag wird daneben ausgewiesen.
- Bezugsmenge, Projekt und Nachweise werden offengelegt.
- Die fehlende Verrechnung wird ausdrücklich erklärt.
- QR-Code und Record-ID führen zur Detaildarstellung.
Der Corporate Contribution Record ist damit Teil der Nachvollziehbarkeit, nicht Teil einer Siegel- oder Neutralitätslogik.
Das Zeichen zeigt nicht, dass Emissionen verschwunden sind. Es führt zu den Informationen darüber, was berechnet und was zusätzlich unterstützt wurde.
Standards für Treibhausgasbilanzen, freiwillige Kohlenstoffmärkte, Projektqualität, Artikel-6-Transaktionen und Umweltkommunikation entwickeln sich weiter. natureOffice überprüft diesen Rahmen deshalb regelmäßig und anlassbezogen.
Eine Überprüfung erfolgt insbesondere bei:
- Änderungen des GHG Protocol oder einschlägiger ISO-Normen,
- neuen oder geänderten gesetzlichen Kommunikationsanforderungen,
- Aktualisierungen verwendeter Projektprogramme und Methodiken,
- Änderungen an Registern oder Stilllegungsprozessen,
- neuen Erkenntnissen zu Projektrisiken oder Credit-Qualität,
- Weiterentwicklung internationaler Qualitäts- und Claims-Rahmen,
- wesentlichen Änderungen an ecozoom oder dem Corporate Contribution Network.
Jede veröffentlichte Fassung erhält eine Versionsnummer und ein Gültigkeitsdatum. Wesentliche Änderungen werden in einer Änderungshistorie beschrieben.
Die für einen konkreten Record angewendete Rahmenversion bleibt dokumentiert. Eine spätere Aktualisierung dieses allgemeinen Rahmens verändert bestehende Records nicht rückwirkend und führt nicht automatisch zu einer erneuten Prüfung früherer Beiträge.
Ein Klimabeitrag wird nicht durch ein Zeichen nachvollziehbar
Eine Record-ID oder ein QR-Code kann einen Beitrag eindeutig zuordnen und den Zugang zu Informationen erleichtern. Nachvollziehbar wird er jedoch erst durch die offengelegten Grundlagen: Bezugsobjekt, Zeitraum, Emissions- oder Mengendaten, Beitragsansatz, Projekt, Standard, Jahrgang, zugeordnete Menge, Register und Stilllegung.
Der Corporate Contribution Record ist deshalb keine Auszeichnung. Er dokumentiert, was ein Unternehmen zusätzlich unterstützt hat – und ebenso klar, was daraus nicht folgt.
Nicht die Verbindung zu einem CO₂-Wert macht den Beitrag zu einer Verrechnung.Die offengelegte Trennung macht ihn nachvollziehbar.
Weiterführende Links
- Zur Übersicht unserer Methodenrahmen →
- Zum Methodenrahmen Corporate Carbon Footprint →
- Zum Methodenrahmen Product Carbon Footprint →
- Zum Methoden- und Qualitätsrahmen für ecozoom-Bilanzierungen →
- Zum natureOffice Contribution Network →
- Warum wir den informationsbasierten Weg gewählt haben →
- Fragen zu unseren Methoden: info@natureoffice.com
Quellen
- GHG Protocol: A Corporate Accounting and Reporting Standard – Revised Edition. Insbesondere getrennte Darstellung von Inventaremissionen und Offsets.
https://ghgprotocol.org/sites/default/files/standards/ghg-protocol-revised.pdf - GHG Protocol: Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard. Insbesondere gesonderte Berichterstattung über gekaufte oder verkaufte Offsets.
https://ghgprotocol.org/sites/default/files/standards/Corporate-Value-Chain-Accounting-Reporing-Standard_041613_2.pdf - GHG Protocol: Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard. Insbesondere getrennte Ausweisung von Offsets und vermiedenen Emissionen außerhalb der Produktsystemgrenze.
https://ghgprotocol.org/sites/default/files/standards/Product-Life-Cycle-Accounting-Reporting-Standard_041613.pdf - Science Based Targets initiative: Beyond Value Chain Mitigation sowie Above and Beyond: An SBTi Report on the Design and Implementation of BVCM. Klimaschutz außerhalb der Wertschöpfungskette als Ergänzung, nicht Ersatz eigener Emissionsminderungen.
https://sciencebasedtargets.org/beyond-value-chain-mitigation
https://files.sciencebasedtargets.org/production/files/Above-and-Beyond-Report-on-BVCM.pdf - Integrity Council for the Voluntary Carbon Market: Core Carbon Principles, Assessment Framework and Assessment Procedure, Version 1.1. Qualitätsprinzipien für Programme und Kategorien von Carbon Credits.
https://icvcm.org/wp-content/uploads/2024/02/CCP-Book-V1.1-FINAL-LowRes-15May24.pdf - Voluntary Carbon Markets Integrity Initiative: Claims Code of Practice, Version 3.0, April 2025. Orientierung für unternehmerische Klimaschutz- und Credit-Kommunikation; keine pauschale Konformitätsaussage dieses natureOffice-Rahmens.
https://vcmintegrity.org/wp-content/uploads/2025/04/VCMI-Claims-Code-of-Practice-April-2025-Version-3.0.pdf - Gold Standard: Claims Guidelines, Version 2.0. Abgrenzung von Impact beziehungsweise Contribution Claims und Offsetting Claims sowie Anforderungen an creditbezogene Aussagen.
https://globalgoals.goldstandard.org/standards/105_V2.0_PAR_Claims-Guidelines.pdf - Gold Standard: GHG Emissions Reduction & Sequestration Product Requirements, Version 3.2, Dezember 2025. Regeln für Projektarten, Ausgabe und claimsbezogene Verwendung von Gold-Standard-Einheiten.
https://globalgoals.goldstandard.org/standards/501_V3.2_PR_GHG-Emissions-Reductions-Sequestration.pdf - Verra: VCS Program Details und Verified Carbon Standard. Informationen zu Projektregistrierung, Validierung, Verifizierung, Ausgabe und Registerführung.
https://verra.org/programs/verified-carbon-standard/vcs-program-details/
https://verra.org/programs/verified-carbon-standard/ - UNFCCC: Article 6 of the Paris Agreement und Paris Agreement Crediting Mechanism. Grundlagen zu internationaler Zusammenarbeit, Übertragung und Anrechnung von Minderungsergebnissen.
https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/article6
https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/article-64-mechanism - Europäische Union: Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Insbesondere das Verbot produktbezogener Aussagen über eine neutrale, verringerte oder positive Umweltwirkung, wenn diese auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L0825 - Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle: Veröffentlichungen zur freiwilligen Kompensation und zum freiwilligen Markt. Ergänzende Einordnung von Projektqualität, Zertifikaten, Stilllegung und Kommunikation.
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch