METHODENRAHMEN | PRODUCT CARBON FOOTPRINT
Wie wir Treibhausgasemissionen von Produkten und Dienstleistungen berechnen und dokumentieren
Ein Product Carbon Footprint erfasst die Treibhausgasemissionen, die einem Produkt oder einer Dienstleistung innerhalb einer eindeutig festgelegten Systemgrenze zugerechnet werden. Das Ergebnis wird in CO₂-Äquivalenten je definierter Bezugsgröße ausgewiesen.
Ein solcher Wert erklärt sich nicht von selbst. Erst wenn erkennbar ist, welches Produkt betrachtet wurde, welche Funktion und Bezugsmenge zugrunde liegen, welche Lebenszyklusphasen einbezogen wurden und auf welchen Daten, Szenarien und Berechnungsregeln das Ergebnis beruht, lässt sich ein PCF sinnvoll einordnen.
Dieser Methodenrahmen beschreibt die allgemeinen Regeln, nach denen natureOffice Product Carbon Footprints erstellt, softwaregestützt berechnet, fachlich prüft und aktualisiert. Er verleiht keinem Produkt einen Klimastatus und ist weder ein Zertifizierungssystem noch ein Nachhaltigkeitssiegel.
Kurz gesagt: Wir weisen den PCF als methodisches Inventarergebnis vor einem freiwilligen Klimabeitrag aus. Regelkonform bilanzierte Emissionen und CO₂-Entnahmen innerhalb der Systemgrenze bleiben Teil des Inventars. Freiwillige Klimabeiträge, vermiedene Emissionen oder außerhalb des Produktlebenszyklus erzielte Minderungen werden nicht vom PCF abgezogen.
Methodische Grundlage
GHG Protocol Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard; ergänzende Normen, Product Rules und branchenspezifische Vorgaben werden bilanzbezogen ausgewiesen.
Betrachteter Gegenstand
Ein eindeutig beschriebenes Produkt oder eine Dienstleistung mit definierter Funktion, Bezugsgröße, Systemgrenze und zeitlichem Bezug.
Ergebnisdarstellung
CO₂-Äquivalente je funktioneller Einheit oder Referenzfluss – vor einem möglichen freiwilligen Klimabeitrag.
Nachvollziehbarkeit
Lebenszyklus, Datenbasis, Faktoren, Allokationen, Szenarien, Ausschlüsse, Methoden- und Versionsstand werden dokumentiert.
Allgemeiner Rahmen – konkrete Anwendung
Diese Seite beschreibt die allgemeinen Regeln von natureOffice. Sie enthält keine kundenspezifischen Produktdaten und legt nicht für jedes Produkt dieselbe Bezugsgröße, Systemgrenze oder Berechnungsmethode fest.
Wie der Methodenrahmen auf einen konkreten PCF angewendet wurde, zeigt der jeweilige Bilanzsteckbrief beziehungsweise Berechnungsbericht. Dort werden insbesondere das bilanzierte Produkt, die funktionelle Einheit oder der Referenzfluss, der betrachtete Zeitraum, die Systemgrenze, die einbezogenen Lebenszyklusphasen, die verwendeten Daten und Faktoren, wesentliche Annahmen und Ausschlüsse sowie die Methoden-, Template- und Faktorversionen genannt.
Der Methodenrahmen erklärt die Regeln. Der konkrete PCF zeigt ihre Anwendung.
Ein Product Carbon Footprint – kurz PCF – ist eine Treibhausgasbilanz für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung. Er erfasst die Treibhausgasemissionen und, soweit nach dem angewendeten Regelwerk relevant, bilanzierbare CO₂-Entnahmen innerhalb der festgelegten Systemgrenze.
Der Begriff „CO₂-Fußabdruck“ wird verkürzend verwendet. Tatsächlich werden die nach dem angewendeten Regelwerk einzubeziehenden Treibhausgase berücksichtigt, insbesondere:
- Kohlendioxid (CO₂),
- Methan (CH₄),
- Distickstoffmonoxid beziehungsweise Lachgas (N₂O),
- teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW/HFC),
- perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC),
- Schwefelhexafluorid (SF₆),
- Stickstofftrifluorid (NF₃).
Die unterschiedliche Klimawirkung dieser Gase wird anhand ihres Treibhauspotenzials – des Global Warming Potential oder GWP – in CO₂-Äquivalente umgerechnet. natureOffice verwendet dafür den 100-Jahres-Zeithorizont.
Ein PCF betrachtet ausschließlich die Wirkungskategorie Klimawandel. Er ist keine vollständige Ökobilanz und enthält ohne zusätzliche Untersuchung keine Aussagen etwa zu Wasserverbrauch, Biodiversität, Ressourcennutzung, Schadstoffen oder sozialen Auswirkungen. Ebenso ist er keine allgemeine Aussage darüber, ob ein Produkt nachhaltig, klimafreundlich, klimaneutral oder emissionsfrei ist.
Merksatz: Ein PCF ist eine Treibhausgasinformation zu einem klar bestimmten Produkt innerhalb einer definierten methodischen Grenze – keine Auszeichnung und kein Produktstatus.
natureOffice erstellt PCF je nach Produkt, Bilanzzweck und vereinbartem Leistungsumfang auf Grundlage des GHG Protocol Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard oder der ISO 14067:2018. Der konkret angewendete Standard wird in der jeweiligen Bilanz genannt. Eine pauschale Konformitätsaussage für sämtliche PCF-Produkte und Berechnungswege wird nicht getroffen.
Ergänzend können insbesondere berücksichtigt werden:
- die Ergänzung Required Greenhouse Gases in Inventories des GHG Protocol,
- ISO 14040 und ISO 14044 als Grundlagen der Ökobilanzierung,
- anerkannte Product Category Rules, Product Rules oder branchenspezifische Berechnungsregeln,
- die Product Environmental Footprint Method der Europäischen Kommission beziehungsweise anwendbare PEF Category Rules,
- weitere gesetzliche, vertragliche oder programmbezogene Vorgaben des konkreten Anwendungsfalls.
Product Rules konkretisieren allgemeine Standards für bestimmte Produktgruppen. Sie können beispielsweise funktionelle Einheit, Systemgrenze, Nutzungs- und End-of-Life-Szenarien, Allokationsregeln, Datenanforderungen oder Darstellungsformen vorgeben. Ist eine solche Regel anzuwenden, hat sie für die dort konkret geregelten Sachverhalte Vorrang. Herausgeber, Fassung und Gültigkeitsstand werden dokumentiert.
Der GHG Protocol Product Standard und ISO 14067 werden derzeit gemeinsam weiterentwickelt. Bis ein neuer harmonisierter Standard veröffentlicht und anwendbar ist, bleiben die geltenden Fassungen maßgeblich. ISO 14067:2018 ist weiterhin die veröffentlichte internationale Norm; ein Working Draft ist noch kein anwendbarer Ersatz.
Der GHG Protocol Land Sector and Removals Standard, Version 1.1, tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Er ergänzt die unternehmensbezogene GHG-Bilanzierung für wesentliche landwirtschaftliche Aktivitäten, biogene Produkte und bestimmte CO₂-Entnahmen. Er ist kein allgemeiner Ersatz für den Product Standard oder ISO 14067. Seine Bedeutung für einen PCF wird geprüft, wenn das bilanzierende Unternehmen oder seine Wertschöpfungskette in den Anwendungsbereich fällt. Für Forstwirtschaft und forstwirtschaftliche Produktketten enthält Version 1.1 noch keine umfassende Methodik.
In der konkreten Bilanz sichtbar: angewendeter Standard, ergänzende Product Rules, Fassungen, Daten- und Methodenstand sowie etwaige Einschränkungen der Vergleichbarkeit.
Die Erstellung eines PCF folgt fünf grundlegenden Prinzipien:
Relevanz: Bilanzgegenstand, Bezugsgröße, Systemgrenze, Daten und Methoden passen zum vorgesehenen Verwendungszweck und bilden die tatsächlichen Eigenschaften des Produkts angemessen ab.
Vollständigkeit: Alle zurechenbaren Prozesse innerhalb der festgelegten Systemgrenze werden erfasst. Datenlücken, Schätzungen und Ausschlüsse werden beschrieben und begründet.
Konsistenz: Methoden, Grenzen, Datengrundsätze, Allokationsregeln und Szenarien werden innerhalb der Bilanz und bei zeitlichen Vergleichen möglichst einheitlich angewendet. Änderungen werden dokumentiert.
Transparenz: Verwendete Daten, Emissionsfaktoren, Annahmen, Szenarien, Allokationen, Recyclingmethoden, Ausschlüsse und methodische Entscheidungen werden in einem Umfang dokumentiert, der eine fachliche Einordnung ermöglicht.
Genauigkeit: Systematische Über- und Unterschätzungen werden soweit praktisch möglich vermieden und Unsicherheiten reduziert. Die Ergebnisdarstellung suggeriert keine höhere Genauigkeit, als die Datengrundlage zulässt.
Die Prinzipien werden gemeinsam angewendet. Eine rechnerisch sehr genaue Zahl ist beispielsweise nicht belastbar, wenn wesentliche Lebenszyklusphasen fehlen oder die Bezugsgröße nicht zum Produktnutzen passt.
Vor Beginn der Berechnung werden der vorgesehene Zweck, die angesprochenen Nutzer und das untersuchte Produkt festgelegt. Mögliche Zwecke sind beispielsweise die Identifikation von Emissionsschwerpunkten, die Produktentwicklung, die Bereitstellung von Lieferkettendaten, die Fortschreibung eines PCF, die Erfüllung von Kunden- oder Ausschreibungsanforderungen oder die sachliche Kommunikation eines Ergebnisses.
Das Produkt wird so beschrieben, dass eindeutig erkennbar ist, wofür der PCF gilt. Dazu gehören – soweit relevant:
- Produktname, Artikelnummer oder eindeutige Produkt-ID,
- Produktart und wesentliche Funktion,
- Ausführung, Rezeptur, Materialzusammensetzung oder Leistungsmerkmale,
- Herstellungsstandort oder einbezogene Standortgruppe,
- Technologie- und Produktionsroute,
- Qualitätsstufe oder Produktspezifikation,
- Produktions-, Verkaufs- oder Datenzeitraum,
- Einordnung als Endprodukt, Zwischenprodukt oder Dienstleistung.
Varianten, Rezepturwechsel, unterschiedliche Werke oder abweichende Produktionsverfahren werden nicht automatisch unter einem Wert zusammengefasst. Wird ausnahmsweise ein Gruppen-, Durchschnitts- oder Referenzwert verwendet, wird dies ausdrücklich ausgewiesen.
Ein Endprodukt wird grundsätzlich über seinen vollständigen Lebenszyklus betrachtet. Bei einem Zwischenprodukt kann ein cradle-to-gate-PCF sachgerecht sein, wenn die spätere Funktion und Verwendung noch nicht bekannt sind.
Auf der Datenseite oder im Bilanzsteckbrief werden mindestens der Bezugs- beziehungsweise Datenzeitraum und das Dokumentationsdatum ausgewiesen. So bleibt erkennbar, welchen Produkt- und Wissensstand das Ergebnis abbildet.
Jeder PCF benötigt eine eindeutige Bezugsgrundlage. Für Endprodukte wird die Analyseeinheit als funktionelle Einheit festgelegt. Sie beschreibt die Leistung des Produkts und umfasst grundsätzlich:
- die Funktion oder den Nutzen,
- die bereitgestellte Menge beziehungsweise Leistung,
- die vorgesehene Nutzungs- oder Leistungsdauer,
- soweit relevant das erforderliche Qualitäts- oder Leistungsniveau.
Eine reine Stück-, Massen- oder Volumenangabe reicht für ein Endprodukt nur aus, wenn sie dessen Funktion für den Bilanzzweck sachgerecht abbildet. Andernfalls wird die Bezugsgröße um die relevante Leistung und Dauer ergänzt.
Der Referenzfluss ist die konkrete Produktmenge, die benötigt wird, um die funktionelle Einheit zu erfüllen. Auf ihn werden Material-, Energie- und Prozessmengen rechnerisch bezogen.
Ist die spätere Funktion eines Zwischenprodukts unbekannt, kann die Analyseeinheit als Referenzfluss definiert werden, beispielsweise als 1 kg eines Materials, 1 Tonne eines Vorprodukts oder 1.000 Stück eines Bauteils mit festgelegter Spezifikation. Auch Dienstleistungen erhalten eine funktionelle Einheit, die Art, Umfang und gegebenenfalls Dauer und Qualitätsniveau der erbrachten Leistung beschreibt.
In der konkreten Bilanz sichtbar: funktionelle Einheit beziehungsweise Referenzfluss, Produktspezifikation, gegebenenfalls Leistungsdauer und die zugrunde gelegte Produktmenge.
Die Systemgrenze legt fest, welche Abschnitte und Prozesse des Produktlebenszyklus in die Berechnung einbezogen werden.
Cradle-to-grave: Für ein Endprodukt umfasst ein vollständiger PCF grundsätzlich Rohstoffgewinnung und Vorverarbeitung, Herstellung, Distribution und Lagerung, Nutzung sowie End-of-Life.
Cradle-to-gate: Bei einem Zwischenprodukt kann die Bilanz an dem Punkt enden, an dem das Produkt den betrachteten Produktionsbereich verlässt. Das Ergebnis umfasst dann die zurechenbaren Prozesse von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor. Es ist ein partieller PCF und wird als solcher gekennzeichnet.
Gate-to-gate oder einzelnes Lebenszyklusmodul: Solche Werte können für interne Analysen, Lieferkettendaten oder als Baustein eines übergeordneten PCF genutzt werden. Sie werden eindeutig als Prozess- oder Modulwert bezeichnet und nicht als vollständiger PCF ausgegeben.
Eine Systemgrenze wird nicht so gewählt, dass emissionsintensive Phasen selektiv entfallen und ein irreführendes Bild entsteht. Die Bezeichnung des Ergebnisses lässt erkennen, ob der vollständige Lebenszyklus oder nur ein Teil davon berechnet wurde.
Für jedes Produkt werden die relevanten Prozesse in einer Prozesslandkarte strukturiert. Je nach Systemgrenze können folgende Lebenszyklusphasen einbezogen sein:
- Rohstoffgewinnung und Vorverarbeitung,
- Herstellung,
- Distribution und Lagerung,
- Nutzung,
- End-of-Life.
Zurechenbare Prozesse sind Material-, Energie- und Dienstleistungsflüsse, die in das Produkt eingehen, es herstellen oder unmittelbar durch seinen Lebenszyklus führen. Dazu können unter anderem Rohstoffe und Komponenten, Energie und Brennstoffe, direkte Prozessemissionen, Hilfs- und Betriebsstoffe, Transporte, Verpackungen, Ausschuss, Lagerung, Verbrauchsmaterialien, Wartung sowie Entsorgungs- und Verwertungsprozesse gehören.
Allgemeine Verwaltung, Forschung und Entwicklung, Marketing, Arbeitswege und mobiles Arbeiten, bestimmte Gemeinkosten, Infrastruktur sowie Kapitalgüter werden in natureOffice-PCF nicht standardmäßig einbezogen. Liegt ein von natureOffice erstellter CCF vor und bietet er eine geeignete Datengrundlage, können relevante nicht direkt zurechenbare Prozesse nach einer sachgerechten und dokumentierten Zuordnung ergänzend berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn eine Product Rule, eine andere methodische Vorgabe oder der vereinbarte Bilanzzweck dies verlangt.
Die Einbeziehung oder Nichtberücksichtigung solcher Prozesse wird bilanzbezogen dokumentiert, da sie die Vergleichbarkeit beeinflussen kann.
natureOffice unterscheidet Primärdaten, Sekundärdaten, Proxy-Daten und Schätzungen.
Primärdaten beziehen sich auf einen konkreten Prozess des untersuchten Produkts. Beispiele sind gemessene Material- und Energieverbräuche, Stücklisten, Rezepturen, Produktionsmengen, direkte Emissionsmessungen, Massenbilanzen sowie standort- oder lieferantenspezifische Prozessdaten. Für Prozesse unter Eigentum oder Kontrolle des bilanzierenden Unternehmens werden grundsätzlich geeignete Primärdaten angestrebt und in der überwiegenden Praxis auch verwendet.
Sekundärdaten stammen beispielsweise aus Ökobilanzdatenbanken, Branchen- und Technologiedurchschnitten, regionalen Energie- oder Transportfaktoren, wissenschaftlichen Studien oder wirtschaftsbasierten Emissionsfaktoren. Sie werden eingesetzt, wenn keine geeigneten Primärdaten verfügbar sind, und möglichst passend zu Technologie, Region, Zeitraum und Prozess ausgewählt.
Grundsätzlich wird folgende Datenhierarchie angestrebt:
- produktspezifische Primärdaten,
- geeignete lieferanten- oder standortspezifische Daten,
- repräsentative technologische, regionale oder branchenspezifische Sekundärdaten,
- angepasste Proxy-Daten,
- nachvollziehbare konservative Schätzungen,
- wirtschaftsbasierte Daten, wenn keine sachgerechteren physischen Daten verfügbar sind.
Spend-based Daten können für Screenings oder begründete Datenlücken eingesetzt werden. natureOffice verwendet derzeit keine PCF-Templates, deren Berechnung überwiegend oder vollständig spend-based erfolgt. Soweit einzelne finanzbasierte Faktoren eingesetzt werden, werden sie als Sekundärdaten behandelt; dafür wird kein eigener PCF-Produktstatus vergeben.
Bei der Datenauswahl werden technologische, geografische und zeitliche Repräsentativität, Vollständigkeit und Verlässlichkeit berücksichtigt. natureOffice verwendet derzeit jedoch kein verpflichtendes, einheitliches Punktesystem und vergibt keinen standardisierten Datengüte-Score für jeden PCF.
Emissionsfaktoren verbinden Aktivitätsdaten mit den zugehörigen Treibhausgasemissionen. Bei ihrer Auswahl werden insbesondere fachliche Eignung, technologische, geografische und zeitliche Repräsentativität, Prozess- und Systemgrenzen, Bezugsgröße, enthaltene Vorketten, GWP-Grundlage und Versionsstand berücksichtigt.
natureOffice verwendet insbesondere Datensätze aus ecoinvent und Climatiq sowie – abhängig von Produkt und Anwendungsfall – weitere fachlich geeignete Quellen. Datenbanken werden nicht allein nach dem günstigsten Zahlenwert ausgewählt. Der Datensatz muss zum tatsächlichen Prozess und zur übrigen Bilanz passen.
Verwendete Datenbanken und maßgebliche Versionsstände werden für die jeweilige Bilanz dokumentiert. Soweit die Quelle dies ermöglicht, wird der konkrete Datensatz anhand seiner Bezeichnung beziehungsweise Datensatz-ID nachvollziehbar gehalten. Ein später aktualisierter Faktor verändert ein bereits veröffentlichtes Ergebnis nicht unbemerkt; eine Neuberechnung erhält einen neuen Bilanzstand.
Für die Umrechnung einzelner Treibhausgase werden 100-Jahres-GWP verwendet. Bei direkt charakterisierten Gasen wird vorzugsweise die neueste für die Bilanz anwendbare IPCC-Fassung genutzt. Bei bereits charakterisierten Datenbankfaktoren bleibt die in der Datenbankversion enthaltene GWP-Grundlage maßgeblich. Unterschiedliche GWP-Fassungen werden innerhalb einer Bilanz soweit praktisch möglich nicht vermischt; unvermeidbare Abweichungen werden dokumentiert.
Strom wird anhand des dem Produkt zugerechneten Verbrauchs und eines geeigneten Emissionsfaktors bilanziert. Der Verbrauch wird möglichst unmittelbar gemessen oder über eine sachgerechte physische Beziehung – beispielsweise Maschinenzeit, Prozessmenge oder Energiebedarf – zugeordnet.
Kundenspezifische Angaben zur Strombeschaffung, einschließlich geeigneter Herkunftsnachweise, können berücksichtigt werden, wenn ihre Zuordnung zum betrachteten Verbrauch, ihr zeitlicher und geografischer Bezug sowie die methodische Eignung nachvollziehbar belegt sind. Eine bloße Bezeichnung als „Ökostrom“ oder „erneuerbar“ führt nicht automatisch zu einem Emissionsfaktor von null.
Liegen für einen Stromverbrauch in Deutschland keine geeigneten kundenspezifischen Nachweise vor, verwendet natureOffice standardmäßig einen aktuellen deutschen Strommix beziehungsweise einen fachlich passenden deutschen Netzstromdatensatz. Für Prozesse außerhalb Deutschlands wird ein geeigneter regionaler oder landesspezifischer Mix verwendet.
In der Bilanz werden Strommenge, Zuordnungsmethode, Faktorquelle, geografischer Bezug und – soweit relevant – die Behandlung vertraglicher Instrumente dokumentiert. Die standort- und marktbezogene Doppelberichterstattung aus der GHG Protocol Scope 2 Guidance wird nicht automatisch unverändert auf jeden PCF übertragen.
Die Grundbeziehung lautet:
Aktivitätsdaten × Emissionsfaktor = Treibhausgasemissionen
Je nach Prozess werden außerdem direkte Messungen, Massenbilanzen, stöchiometrische Berechnungen, Energie- und Stoffstrommodelle oder andere fachlich geeignete Verfahren verwendet.
Die Prozesswerte werden:
- der zutreffenden Lebenszyklusphase zugeordnet,
- gegebenenfalls zwischen mehreren Produkten oder Funktionen allokiert,
- auf den Referenzfluss umgerechnet,
- mit 100-Jahres-GWP in CO₂-Äquivalente überführt,
- auf die funktionelle Einheit beziehungsweise Analyseeinheit bezogen,
- zum Ergebnis innerhalb der ausgewiesenen Systemgrenze zusammengeführt.
Berechnungen können in ecozoom über standardisierte oder individuell konfigurierte Templates erfolgen. Ein Template verbindet dokumentierte Formeln, Faktoren, Auswahlregeln und Modellannahmen mit den eingegebenen Aktivitätsdaten. Ein automatisiertes Ergebnis ersetzt weder richtige Eingangsdaten noch die vereinbarten fachlichen und technischen Kontrollen.
Externe Minderungen, Zertifikate oder ein freiwilliges Engagement für Klimaschutzprojekte werden nicht in den PCF eingerechnet und nicht von ihm abgezogen. Regelkonform bilanzierte Emissionen und CO₂-Entnahmen innerhalb der Produktsystemgrenze bleiben hiervon unberührt.
Bringt ein gemeinsamer Prozess mehrere Produkte, Koppelprodukte oder Funktionen hervor, müssen Energie-, Material- und Emissionsströme sachgerecht zugeordnet werden.
Allokation wird soweit möglich vermieden, beispielsweise durch Unterteilung des Prozesses, genauere Messung produktspezifischer Verbräuche oder eine geeignete Systemerweiterung. Ist eine Allokation unvermeidbar, wird zunächst eine sachgerechte physische Beziehung geprüft, etwa Masse, Energiegehalt, Stoffgehalt, Maschinenzeit, Fläche, Volumen oder eine andere technisch begründete Kausalbeziehung.
Kann keine geeignete physische Beziehung hergestellt werden, kann wirtschaftlich oder anhand einer anderen belegbaren Beziehung allokiert werden. Bei wirtschaftlicher Allokation werden Preisbasis, Zeitraum und Datenquelle dokumentiert. Eine Sensitivitätsanalyse ist dabei kein allgemeiner natureOffice-Standard; sie wird durchgeführt, wenn sie durch eine Product Rule, ein Prüf- oder Zertifizierungsprogramm oder den vereinbarten Auftrag verlangt wird.
Die gewählte Allokationsmethode wird begründet und für vergleichbare Ein- und Ausgänge konsistent angewendet. Ein Output wird nicht allein deshalb als Abfall oder Koppelprodukt eingestuft, um Emissionen aus der Bilanz zu verschieben.
Recycling verbindet unterschiedliche Produktlebenszyklen. Deshalb wird festgelegt, welchem Produkt die Belastungen und möglichen Vorteile von Recycling zugerechnet werden.
natureOffice verwendet abhängig vom Produkt, vom Bilanzzweck und von den anwendbaren Regeln insbesondere folgende Zuordnungslogiken:
100:0- beziehungsweise Recycled-Content- oder Cut-off-Methode: Das untersuchte Produkt trägt die Belastungen des eingesetzten Primär- und Sekundärmaterials einschließlich der erforderlichen Aufbereitung des Sekundärinputs. Eine mögliche spätere Recyclingfähigkeit führt nicht automatisch zu einer Gutschrift.
0:100- beziehungsweise End-of-Life-orientierte Methode: Recyclingwirkungen werden dem Lebensende beziehungsweise der Bereitstellung von Sekundärmaterial für einen nachfolgenden Produktlebenszyklus zugeordnet. Die konkrete Formel, Systemgrenze, Substitutionsannahme, Verluste und Qualitätsänderungen werden dokumentiert, da Bezeichnungen und Ausgestaltung je nach Regelwerk variieren können.
Vorgaben einer anwendbaren Product Category Rule oder eines verbindlichen Programms haben Vorrang. Gutschriften beziehungsweise vermiedene Belastungen aus dem End-of-Life werden gesondert ausgewiesen und nicht intransparent mit dem Hauptwert verrechnet.
Grundsätzlich gilt:
- Recyclingfähigkeit allein bedeutet keine vermiedene Emission.
- Sekundärmaterial wird nicht pauschal mit null Emissionen angesetzt.
- Sammlung, Sortierung, Aufbereitung, Verluste und Qualitätsveränderungen werden berücksichtigt.
- Die Methode wird nicht zwischen Bilanzständen gewechselt, um jeweils das günstigere Ergebnis zu erhalten.
- Für Produktvergleiche müssen Recyclingmethode und Systemgrenze übereinstimmen.
Nachgelagerte Lebenszyklusphasen beruhen häufig auf Annahmen, weil der tatsächliche Lebensweg zum Zeitpunkt der Bilanzierung noch nicht abgeschlossen ist. Diese Annahmen werden als Szenarien dokumentiert.
Für Distribution und Lagerung können unter anderem Transportentfernungen, Verkehrsträger, Auslastung, Leerfahrten, Umschlag, Lagerenergie, Kühlung, Verpackungen und Verluste berücksichtigt werden. Sind Lieferwege nicht vollständig bekannt, werden repräsentative oder gewichtete Szenarien verwendet.
Für die Nutzung eines Endprodukts werden – soweit relevant – Lebensdauer, Nutzungshäufigkeit, Energie- und Brennstoffbedarf, Verbrauchsmaterialien, Wartung, Reparatur, Ersatzteile, direkte Emissionen und regionale Nutzungsbedingungen festgelegt.
Das End-of-Life-Szenario kann Sammlung, Transport, Wiederverwendung, Recycling, Verbrennung, Deponierung und sonstige Behandlungswege umfassen. Die Anteile werden passend zu Produktart, Region und Betrachtungszeitraum gewählt. Technisch mögliche Verwertungswege werden nicht automatisch als tatsächlich realisierte Wege angesetzt.
Als Quellen dienen insbesondere die verwendeten Datenbanken, anwendbare Product Rules, technische Spezifikationen, Kunden- oder Marktdaten und andere nachvollziehbare Fachquellen. Das zugrunde gelegte Hauptszenario wird dokumentiert. Alternative Szenarien oder Sensitivitätsanalysen sind kein verpflichtender Standard für jeden natureOffice-PCF; sie werden insbesondere bei entsprechenden Zertifizierungs-, Prüf- oder Programmvorgaben oder nach gesonderter Vereinbarung durchgeführt.
Biogene Materialien werden nicht pauschal als klimaneutral oder emissionsfrei behandelt. Methan und Lachgas aus biogenen Quellen werden mit ihren jeweiligen GWP-Werten berücksichtigt. Landnutzungsänderungen, biogene CO₂-Flüsse, Kohlenstoffspeicherung und CO₂-Entnahmen werden nach dem im konkreten PCF angewendeten Standard, einer anwendbaren Product Rule und den methodischen Eigenschaften der verwendeten Datensätze behandelt.
Eine separate Ausweisung biogener CO₂-Emissionen und -Entnahmen ist derzeit kein einheitliches Standardfeld in allen natureOffice-PCF und wird nicht pauschal für jedes Produkt vorgenommen. Sie erfolgt, wenn das angewendete Regelwerk, eine Product Rule, ein Programm oder die Relevanz des konkreten Produkts dies erfordert. In diesem Fall werden auch Datengrundlage, Systemgrenze, Landnutzungsänderungen, Speicherdauer, Freisetzungsszenario und wesentliche Annahmen dokumentiert.
Der GHG Protocol Land Sector and Removals Standard Version 1.1 gilt ab 2027 für Unternehmen mit wesentlichen landwirtschaftlichen Aktivitäten in Betrieb oder Wertschöpfungskette sowie für bestimmte Fälle der Berichterstattung über CO₂-Entnahmen. Er wird mit dem Corporate Standard und dem Scope 3 Standard angewendet und ist keine allgemeine PCF-Regel. Bei betroffenen Unternehmen prüft natureOffice, welche Vorgaben für die im PCF verwendeten Unternehmens- und Lieferkettendaten zu berücksichtigen sind. Version 1.1 deckt Forstwirtschaft und forstwirtschaftliche Produktketten noch nicht umfassend ab.
Ein negativer oder sehr niedriger PCF aufgrund von Kohlenstoffspeicherung oder CO₂-Entnahmen wird nur ausgewiesen, wenn das einschlägige Regelwerk dies erlaubt und zugehörige Emissionen, Entnahmen, Speicherbedingungen, Zeiträume, Risiken einer Umkehrung und Doppelzählungsfragen vollständig behandelt sind. Eine bloße Kohlenstoffmenge im Produkt genügt dafür nicht.
Grundsätzlich werden alle zurechenbaren Prozesse innerhalb der festgelegten Systemgrenze berücksichtigt. natureOffice verwendet derzeit keine allgemeine quantitative Abschneidegrenze, die für alle PCF gilt.
Bilanzspezifische Abschneidekriterien oder Signifikanzschwellen werden bei Bedarf mit dem Kunden und unter Beachtung des angewendeten Standards beziehungsweise einer Product Rule festgelegt. Bekannte Prozesse werden nicht allein deshalb weggelassen, weil ihr Beitrag vermutlich klein ist.
Fehlende Daten werden nicht mit null Emissionen gleichgesetzt. Zunächst wird geprüft, ob eine andere Primärquelle, ein geeigneter Sekundärdatensatz, ein angepasster Proxy oder eine konservative Schätzung verwendet werden kann. Ein Ausschluss kommt erst infrage, wenn keine sachgerechte Datengrundlage verfügbar ist und seine voraussichtliche Bedeutung anhand der vereinbarten Regel als nicht wesentlich eingeschätzt wurde.
Jeder relevante Ausschluss wird mit Prozess, Grund, Schätz- oder Screeningmethode und gegebenenfalls verwendeter Schwelle dokumentiert. Mehrere kleine Ausschlüsse werden gemeinsam betrachtet, damit ihre kumulierte Wirkung nicht verdeckt wird.
Die cradle-to-gate-Begrenzung eines Zwischenprodukts ist keine gewöhnliche Datenlücke, sondern eine definierte partielle Systemgrenze und wird entsprechend ausgewiesen.
PCF enthalten Unsicherheiten durch Eingabedaten, Emissionsfaktoren, Modellentscheidungen und Annahmen über den künftigen Lebensweg. Dazu gehören insbesondere:
- Parameterunsicherheit, etwa bei Mengen, Materialanteilen, Distanzen oder Faktoren,
- Szenariounsicherheit, etwa bei Nutzung, Absatzregion oder End-of-Life,
- Modellunsicherheit, etwa aufgrund vereinfachter Prozessabbildungen oder methodischer Wahlmöglichkeiten.
natureOffice macht wesentliche Datenlücken, Proxy-Daten, Schätzungen und entscheidende Annahmen transparent. Ein verpflichtendes einheitliches Scoring oder eine quantitative Unsicherheitsrechnung wird derzeit nicht für jeden PCF angewendet. Ebenso wird kein pauschaler Sicherheitsaufschlag von fünf oder zehn Prozent auf das Ergebnis addiert.
Bandbreiten, alternative Szenarien, Sensitivitätsanalysen oder quantitative Unsicherheitsrechnungen werden durchgeführt, wenn dies nach angewendetem Regelwerk, für eine Zertifizierung oder Prüfung, wegen der Bedeutung eines Parameters oder aufgrund des vereinbarten Auftrags erforderlich ist.
Die Zahl der ausgewiesenen Dezimalstellen richtet sich nach der Aussagekraft der Daten und wird nicht als Ersatz für eine Unsicherheitsbewertung verwendet.
natureOffice-PCF beziehen sich in der Regel auf eindeutig definierte Einzelprodukte beziehungsweise Produktvarianten. Produktgruppen, Durchschnittswerte oder Referenzprodukte werden nur verwendet, wenn dies für den Anwendungsfall sachgerecht ist und die Zuordnung nachvollziehbar dokumentiert werden kann.
Für einen Gruppenwert werden insbesondere vergleichbare Funktion und Bezugsgröße, Systemgrenze, Material- oder Rezepturstruktur, Produktionsroute, Standorte sowie Nutzungs- und End-of-Life-Profile geprüft. Der Wert kann je nach festgelegter Regel ein mengen- oder absatzgewichteter Durchschnitt, ein repräsentativer Modellwert oder ein konservativer oberer Wert sein.
Auf der Datenseite wird eindeutig ausgewiesen, ob das Ergebnis für ein Einzelprodukt, eine Produktgruppe, einen Durchschnitt oder ein Referenzprodukt gilt. Ein Gruppenwert wird nicht als individuell berechneter Artikel-PCF dargestellt. Wesentliche Änderungen von Rezeptur, Werk, Technologie, Funktion oder Ergebnisstreuung können eine neue Gruppenbildung oder Einzelberechnung erfordern.
Ein PCF bildet einen bestimmten Produkt-, Daten- und Methodenstand ab. Eine Neuberechnung ist nicht allein aufgrund eines festen Zeitablaufs erforderlich. Das Ergebnis kann weiterverwendet werden, solange Produkt, Prozesse, Daten und Methoden für den angegebenen Bezugszeitraum und Verwendungszweck hinreichend repräsentativ bleiben.
Eine Aktualisierung wird insbesondere geprüft bei:
- einem neuen Produktions- oder Verkaufszeitraum,
- geänderten Rezepturen, Materialien oder Stücklisten,
- neuen Lieferanten oder Herkunftsregionen,
- geänderten Standorten, Technologien oder Energieversorgungen,
- neuen Nutzungs- oder End-of-Life-Annahmen,
- wesentlich aktualisierten Emissionsfaktoren oder Datenbanken,
- einer neuen Template- oder Methodenfassung,
- erkannten Fehlern.
Wenn ein bestehender PCF erneut fachlich geprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben wird, bezeichnet natureOffice die Leistung sachlich als Aktualisierung und fachliche Prüfung. Damit wird keine unabhängige Verifizierung oder Zertifizierung behauptet.
Wesentliche Änderungen erhalten einen neuen Versionsstand. Dokumentiert werden insbesondere Bilanz-, Template- und Methodenrahmenversion, Faktor- und Datenbankstand, Datenzeitraum, Dokumentations- beziehungsweise Prüfdatum und Änderungen gegenüber der Vorversion.
Für ältere PCF wird im Einzelfall geprüft, ob eine Aktualisierung erforderlich ist. Bis dahin bleiben sie eindeutig mit ihrem historischen Daten-, Methoden- und Versionsstand gekennzeichnet und werden nicht als nachträglich an die aktuelle Methodik angepasst dargestellt.
Ein niedrigerer PCF ist nicht automatisch eine reale Emissionsreduktion. Für eine belastbare Aussage müssen die verglichenen Bilanzstände methodisch und sachlich hinreichend vergleichbar sein.
natureOffice unterscheidet:
- reale Produkt- oder Prozessveränderungen, etwa geringeren Material- oder Energieeinsatz, effizientere Produktion, Materialsubstitution, veränderte Lieferketten, längere Nutzungsdauer oder ein anderes End-of-Life,
- Mengen-, Mix- oder Struktureffekte, etwa durch Auslastung, Produktmix oder Standortgewichtung,
- Methoden- oder Dateneffekte, etwa durch neue Faktoren, Datenbanken, Allokationsregeln, Szenarien, Systemgrenzen oder Fehlerkorrekturen.
Ein Methoden- oder Dateneffekt wird nicht ohne weitere Analyse als reale Produktreduktion bezeichnet. Für zeitliche Vergleiche bleiben insbesondere Funktion, funktionelle Einheit, Referenzfluss, Systemgrenze, Lebenszyklusphasen, wesentliche Allokations- und Recyclingmethoden sowie Nutzungs- und End-of-Life-Szenarien konsistent. Bei einer wesentlichen methodischen Änderung wird die Ausgangsbilanz nach Möglichkeit neu berechnet oder die Vergleichbarkeit ausdrücklich eingeschränkt.
Vermiedene Emissionen außerhalb der Systemgrenze und ein freiwilliges Engagement für Klimaschutzprojekte werden nicht als Reduktion des PCF ausgewiesen.
Zwei PCF-Zahlen sind nicht allein deshalb vergleichbar, weil beide in kg CO₂e angegeben werden. Ein belastbarer Vergleich setzt insbesondere voraus:
- dieselbe Funktion und eine tatsächlich vergleichbare funktionelle Einheit,
- ein vergleichbares Qualitäts- und Leistungsniveau,
- dieselbe Systemgrenze und übereinstimmende Lebenszyklusphasen,
- vergleichbare Datenqualität und Zeiträume,
- konsistente Allokations- und Recyclingmethoden,
- übereinstimmende Nutzungs- und End-of-Life-Szenarien,
- dieselbe GWP- und Wirkungsgrundlage,
- gegebenenfalls eine gemeinsame anerkannte Product Category Rule.
Ein cradle-to-gate-Wert darf nicht unmittelbar mit einem cradle-to-grave-Wert verglichen werden. Ein massebezogener Zwischenproduktwert ist nicht automatisch mit dem funktionsbezogenen Wert eines Endprodukts vergleichbar. Auch unterschiedliche Lebensdauern oder Qualitätsstufen können einen scheinbar eindeutigen Vergleich unbrauchbar machen.
Öffentliche vergleichende Aussagen zwischen Produkten erfordern eine gesonderte methodische Prüfung und gegebenenfalls die nach dem angewendeten Regelwerk vorgeschriebene kritische Begutachtung. Die Datenseite weist auf die Grenzen möglicher Vergleiche hin.
Das Hauptergebnis wird in Gramm, Kilogramm oder Tonnen CO₂-Äquivalenten je funktioneller Einheit beziehungsweise Referenzfluss ausgewiesen. Die Darstellung lässt mindestens erkennen:
- welches Produkt oder welche Produktgruppe betrachtet wurde,
- welche funktionelle Einheit beziehungsweise welcher Referenzfluss gilt,
- ob es sich um cradle-to-grave, cradle-to-gate oder einen Modulwert handelt,
- welchen Bezugs- beziehungsweise Datenzeitraum der Wert abbildet,
- wann die Bilanz dokumentiert wurde,
- welcher Standard und welche Product Rules angewendet wurden,
- welcher Bilanz- und Versionsstand gilt,
- welche wesentlichen Lebenszyklusphasen, Annahmen und Ausschlüsse den Wert prägen.
Im öffentlichen Tracking werden die Emissionsdaten und die zu ihrer Einordnung erforderlichen Kerninformationen dargestellt. Ausführliche Aktivitätsdaten, Rezepturen, Lieferanteninformationen, Belege und Berechnungsdetails werden DSGVO-konform und gegebenenfalls unter Passwort- oder Zugriffssteuerung bereitgestellt. Bei vereinbarter Vertraulichkeit oder einem Non-Disclosure Agreement erhalten nur berechtigte Personen Zugriff.
Soweit nach dem angewendeten Regelwerk und für das Produkt relevant, können zusätzlich Ergebnisanteile nach Lebenszyklusphasen, getrennte biogene Informationen, Landnutzungsänderungen, End-of-Life-Gutschriften, wesentliche Szenarien oder Unsicherheitshinweise dargestellt werden.
Darstellungsbeispiel:
Product Carbon Footprint: 3,42 kg CO₂e je Stück
Systemgrenze: cradle-to-gate
Bezugszeitraum: 2025
Dokumentationsdatum: 14. August 2026
Bilanzversion: 2.1ecozoom berechnet einen PCF anhand eines dokumentierten und versionierten Templates sowie der vom Kunden eingegebenen oder bereitgestellten Daten. Die Software prüft im vorgesehenen Umfang technische Regeln, Pflichtfelder, Formate, Einheiten und Rechenlogiken. Zusätzlich erfolgt eine Prüfung durch einen Mitarbeitenden nach dem für das Produkt festgelegten Qualitätsprozess.
natureOffice kann die tatsächliche Richtigkeit und Vollständigkeit kundenseitig bereitgestellter Eingangsdaten nicht in jedem Fall unabhängig feststellen. Die Verantwortung für richtige, vollständige und dem Produkt zugeordnete Eingaben sowie für die Offenlegung relevanter Änderungen liegt deshalb beim Kunden. Ein technisch plausibler Wert ist kein Nachweis dafür, dass jede Eingabe die tatsächlichen Verhältnisse vollständig abbildet.
Der konkrete Leistungsumfang bestimmt, welche Daten und Belege zusätzlich fachlich geprüft werden. natureOffice verwendet für ecozoom-Ergebnisse keine pauschale technische Statusfolge, aus der ohne weitere Dokumentation eine bestimmte Prüfungstiefe abgeleitet werden könnte. Maßgeblich sind der ausgewiesene Berechnungsweg, der dokumentierte Prüfumfang und die jeweilige Bilanzversion.
Eine unabhängige externe Prüfung ist nicht Bestandteil der standardmäßigen ecozoom-Ausgabe. Sie wird nur genannt, wenn sie im konkreten Einzelfall tatsächlich erfolgt und gesondert dokumentiert wurde.
Für manuell erstellte PCF gilt ein stichproben- und risikoorientiertes Vier-Augen-Prinzip. Geprüft werden insbesondere die methodische Abgrenzung, Hotspots, auffällige Werte, wesentliche Annahmen und Abweichungen gegenüber früheren Bilanzständen. Bei ecozoom-Bilanzen werden automatisierte Systemprüfungen mit einer Prüfung durch einen Mitarbeitenden kombiniert. Die methodische Freigabe erfolgt durch den fachlichen Vorgesetzten.
Je nach Berechnungsweg und Auftrag können die Kontrollen insbesondere umfassen:
- eindeutige Produktdefinition und Bezugsgröße,
- Vollständigkeit der relevanten Lebenszyklusphasen,
- Plausibilität von Stücklisten, Rezepturen, Mengen und Einheiten,
- technologische, geografische und zeitliche Datenpassung,
- Massen-, Energie- und Summenabgleiche,
- Allokations- und Recyclingregeln,
- Nutzungs- und End-of-Life-Szenarien,
- Faktor-, GWP-, Datenbank- und Templateversionen,
- Formeln und automatisierte Berechnungsregeln,
- dokumentierte Rückfragen, Korrekturen und Freigaben.
Eingangsdaten, Berechnungsstände, verwendete Faktoren und maßgebliche Templateversionen werden grundsätzlich dauerhaft archiviert. Ziel ist, veröffentlichte PCF anhand ihres historischen Daten- und Methodenstands reproduzieren zu können. Bei älteren Bilanzierungen hängt die vollständige technische Reproduzierbarkeit im Einzelfall davon ab, ob alle damaligen Quelldaten, Datenbankzugänge und Softwarestände noch verfügbar sind. Eine solche Einschränkung wird transparent benannt und nicht durch eine Rekonstruktion mit aktuellen Faktoren verdeckt.
Ein freiwilliges Engagement für Klimaschutzprojekte ist kein Bestandteil der PCF-Berechnung. Es ist optional, wird getrennt von der Treibhausgasbilanz dokumentiert und nicht von den berechneten Emissionen abgezogen.
Das bedeutet:
- Der PCF wird stets als Ergebnis vor einem freiwilligen Projektengagement ausgewiesen.
- Das Engagement verändert den PCF nicht.
- Es macht ein Produkt nicht emissionsfrei oder klimaneutral.
- Es ist keine Reduktionsmaßnahme innerhalb des Produktlebenszyklus.
- Ein „PCF nach Engagement“ oder ein rechnerischer Restwert null wird nicht berechnet.
Die Beteiligung an Klimaschutzprojekten kann in einem gesonderten Nachweis, etwa einem Climate Engagement Record, dokumentiert werden. Der Nachweis beschreibt das Engagement und die zugehörigen Projektinformationen. Er wird nicht als rechnerische Kompensation oder als Bestandteil des PCF dargestellt. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweils geltenden Kommunikations- und Nachweiskonzept von natureOffice.
Der Methodenrahmen wird versioniert und regelmäßig überprüft. Eine Anpassung kann insbesondere erforderlich werden durch:
- neue oder überarbeitete GHG-Protocol- oder ISO-Standards,
- neue gesetzliche Anforderungen,
- neue oder überarbeitete Product Rules,
- Änderungen verwendeter Datenbanken und Faktoren,
- neue Anforderungen an Lieferkettendaten und Datenaustausch,
- Erkenntnisse aus der praktischen Anwendung,
- erkannte fachliche oder redaktionelle Fehler.
Jede veröffentlichte Fassung enthält Versionsnummer, Veröffentlichungsdatum, Gültigkeitsbeginn, verantwortliche Stelle, eine Änderungsübersicht und gegebenenfalls Übergangsregeln für bestehende Bilanzen.
Eine Änderung des allgemeinen Methodenrahmens verändert bereits veröffentlichte PCF nicht automatisch. Ob eine Bilanz aktualisiert werden muss, richtet sich nach Art und Wesentlichkeit der Änderung, dem Verwendungszweck, der angewendeten Product Rule und der Repräsentativität des bestehenden Bilanzstands.
Bestehende PCF werden bis zu einer möglichen Aktualisierung eindeutig mit ihrer historischen Methoden- und Versionsgrundlage gekennzeichnet. Damit ist erkennbar, dass sie nicht automatisch nach Version 0.2 oder einer späteren Fassung berechnet wurden.
Neue Standards und Entwürfe werden beobachtet, aber nicht vor ihrem anwendbaren Status als bereits verbindliche Regel ausgegeben.
Ein PCF wird nicht durch ein Zeichen nachvollziehbar
Ein Zeichen, eine ID oder ein QR-Code kann den Zugang zu einem PCF erleichtern und ein Ergebnis eindeutig zuordnen. Diese Elemente erklären jedoch noch nicht, welches Produkt betrachtet wurde, worauf sich der Wert bezieht, wo die Systemgrenze verläuft und wie das Ergebnis entstanden ist.
Nachvollziehbarkeit entsteht durch die offengelegten Grundlagen: Produktdefinition, funktionelle Einheit oder Referenzfluss, Lebenszyklusphasen, Datenbasis, Emissionsfaktoren, Allokationen, Szenarien, Ausschlüsse und Versionsstand.
Das natureOffice Zeichen ist deshalb bei unserem informationsbasierten Weg keine Auszeichnung und kein Nachweis für einen Klimastatus. Es ist ein Wegweiser zu den Informationen, die eine eigenständige Einordnung ermöglichen.
Nicht das Zeichen macht einen CO₂-Wert nachvollziehbar.
Sondern die offengelegte Grundlage.
Weiterführende Links
- Zur Übersicht unserer Methodenrahmen →
- Zum Methodenrahmen Corporate Carbon Footprint →
- Zum Methoden- und Qualitätsrahmen für ecozoom-Bilanzierungstemplates →
- Zum Dokumentationsrahmen für freiwillige Klimabeiträge →
- Warum wir den informationsbasierten Weg gewählt haben →
- Fragen zu unseren Methoden: info@natureoffice.com
Quellen
- GHG Protocol: Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard
- GHG Protocol: Product Standard – Übersichtsseite und aktuelle Weiterentwicklung
- GHG Protocol: Required Greenhouse Gases in Inventories
- GHG Protocol: Land Sector and Removals Standard, Version 1.1
- GHG Protocol: Land Sector and Removals Guidance
- GHG Protocol: Estimating and Reporting the Comparative Emissions Impacts of Products
- GHG Protocol: Scope 2 Guidance
- ISO 14067:2018 – Greenhouse gases: Carbon footprint of products
- ISO/WD 14067.2 – Working Draft der zweiten Ausgabe
- ISO 14040:2006 – Life cycle assessment: Principles and framework
- ISO 14044:2006 – Life cycle assessment: Requirements and guidelines
- ISO 14025:2006 – Type III environmental declarations
- ISO 14064-3:2019 – Verification and validation of greenhouse gas statements
- Europäische Kommission: Empfehlung zur Anwendung der Environmental-Footprint-Methoden