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Klimakommunikation 2026+:

Sicher werben ohne Greenwashing-Risiko

Ab dem 27. März 2026 ändern sich die Spielregeln für Umweltwerbung in der EU deutlich. Produktversprechen wie klimaneutral, wenn sie auf externer Kompensation beruhen, gelten dann als unlautere Geschäftspraxis. Für unternehmensbezogene Aussagen steigen die Anforderungen an Belegbarkeit, Transparenz und Verständlichkeit. Auf dieser Seite lesen Sie, was das praktisch bedeutet, wie Sie Ihre Kommunikation ausrichten und wie natureOffice Sie dabei unterstützt.

„Klimaneutral als Werbeversprechen ist verboten. Kompensation nicht. Sie bleibt ein wichtiger Hebel auf dem Weg zur Reduktion.“

Warum die EU die Regeln verschärft

In den vergangenen Jahren haben vage oder unbelegte Umweltaussagen das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher geschwächt. Prüfungen der EU-Kommission zeigen: Ein großer Teil grüner Claims war nicht ausreichend belegt oder irreführend. Der Green Deal setzt dem ein klares Prinzip entgegen. Weg von schwammigen Versprechen, hin zu nachvollziehbaren Fakten, klaren Systemgrenzen und verständlichen Erläuterungen. Das schafft Fairness für Unternehmen, die es ernst meinen, und hilft echtem Klimaschutz. 

 

Der neue Rechtsrahmen: EmpCo und Green Claims

Mit zwei Gesetzesinitiativen – der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive) und der Green Claims Directive (GCD) – zieht die EU klare Grenzen für Umweltkommunikation. Beide Regelwerke zielen darauf ab, irreführende Aussagen zu verhindern und die Qualität zulässiger Claims zu erhöhen.

AspektGreen Claims Directive (GCD)Empowering Consumers Directive (EmpCo)
Status / InkrafttretenNoch nicht verabschiedet (Trilog läuft 2025, Inkrafttreten voraussichtlich 2027) Bereits beschlossen (EU-Richtlinie 2024/825), Anwendung ab 2026 verpflichtend
ZielsetzungRegulierung expliziter Umweltbehauptungen und Ökolabels, die sich auf Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen beziehen Schutz der Verbraucher durch Einschränkung vager, irreführender oder allgemeiner Umweltwerbung
AnwendungsbereichAlle Unternehmen, die freiwillige Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern machen (B2C) Alle Unternehmen im Binnenmarkt, die umweltbezogene Werbung oder Kennzeichnungen verwenden
Pflichten für UnternehmenNachweis der Aussagen durch wissenschaftliche Belege und vorab akkreditierte Drittzertifizierung; Nutzung eines EU-weiten Konformitätszertifikats Belege müssen konkret, überprüfbar und verständlich sein; Nachweis guter Umweltleistung notwendig, aber keine Pflicht zur externen Prüfung
Verbotene PraktikenAussagen ohne Beweislage, unzulässige Eigenlabel, überlappende oder widersprüchliche Siegel; nicht geprüfte Begriffe wie „umweltneutral“, „CO₂-positiv“ usw. Generische Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „nachhaltig“ sind verboten, es sei denn, überdurchschnittliche, EU-anerkannte Leistung wird belegt
KompensationsbehauptungenNur zulässig, wenn direkt auf Produktlebenszyklus oder Unternehmenswertschöpfung bezogen; Offsets oder Zertifikatskäufe nicht gleichwertig Gleichlautend: „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ nur erlaubt bei realer Emissionsreduktion ohne externe Kompensation
Erlaubte KommunikationMöglich mit nachweisbarer Umweltevidenz, geprüften Labels oder transparenten Projektinvestitionen; klare, spezifische Angaben erforderlich Sachlich belegbare, geprüfte Teilaspekte (z. B. „100 % Recyclinganteil der Verpackung“) sind erlaubt
Durchsetzung & SanktionenNationale Behörden mit Prüf- und Sanktionskompetenz; Bußgelder bei Verstößen, je nach Schwere Verstöße gelten automatisch als „unfaire Geschäftspraktiken“ – Abmahnfähig durch Behörden oder Wettbewerber
Zielgruppen & VerhältnisErgänzt die EmpCo-Richtlinie, indem sie explizite Prüfpflichten und Beweisanforderungen einführtGrundlegende Rahmenrichtlinie für Werbung und Verbraucherinformation – gilt vor der GCD

Was die neuen Richtlinien konkret für „klimaneutral“ bedeuten

Der Begriff „klimaneutral“ ist bisher nirgends rechtlich definiert, wurde aber in der Praxis häufig als Marketing-Schlagwort verwendet. Gemeint war meist: Die verursachten Emissionen eines Produkts oder Unternehmens werden bilanziert und anschließend durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Diese Praxis bleibt grundsätzlich erlaubt – aber sie darf künftig nicht mehr mit dem Begriff „klimaneutral“ beworben werden, wenn es um Produkte geht.

Ab dem 27. März 2026 gilt: Produktbezogene Werbung, die auf externer Kompensation basiert, ist unzulässig. Unternehmen dürfen weiterhin über ihre CO₂-Bilanz, Reduktionsmaßnahmen und Ausgleichsprojekte informieren, müssen diese aber klar voneinander trennen. Kompensation ist nicht verboten – sie darf nur nicht suggerieren, dass ein Produkt dadurch „neutral“ wird.

Damit lenkt die EU den Fokus auf tatsächliche Emissionsminderung entlang der Wertschöpfungskette.

 

Unternehmen vs. Produkte: Wo Klimaneutralität realistisch ist

Die neuen Regeln unterscheiden bewusst zwischen unternehmensbezogener und produktbezogener Kommunikation. Der Grund: Der Grad an Einfluss und Kontrolle ist ein völlig anderer.

Ein Unternehmen kann, wenn es will, klimaneutral agieren. Es hat die Hoheit über wesentliche Emissionsquellen: Gebäude, Fuhrpark, Energieversorgung, Dienstreisen, Beschaffung. Mit konsequenter Reduktion, Umstellung auf erneuerbare Energien und gezielter Kompensation lässt sich eine nahezu ausgeglichene CO₂-Bilanz erreichen. Diese Verantwortung liegt im eigenen Entscheidungsbereich und kann durch glaubwürdige Daten belegt werden.

Bei Produkten hingegen ist das kaum möglich. Ihre Klimabilanz entsteht entlang komplexer, oft globaler Lieferketten – vom Rohstoffabbau über Vorprodukte und Transport bis hin zur Nutzung und Entsorgung. Viele dieser Prozesse entziehen sich der Kontrolle des Herstellers. Eine lückenlose Erfassung und Steuerung aller Emissionen ist in der Praxis schlicht nicht realisierbar.

Und genau deshalb setzt hier die EU an: Ein Produkt kann nicht vollständig klimaneutral sein, solange es auf externe Kompensation angewiesen ist, um seine Klimawirkung auszugleichen. Deshalb wird die Werbung mit „klimaneutralen Produkten“ künftig untersagt. Unternehmen bleiben handlungsfähig – sie müssen nur differenzierter und ehrlicher kommunizieren, wie sie Emissionen berechnen, reduzieren und ausgleichen.

 

Was in der Übergangsphase gilt

Der Begriff klimaneutral bleibt bis 27. März 2026 zulässig, sofern präzise erklärt wird, was gemeint ist, zum Beispiel klimaneutral durch CO₂-Ausgleich. 

Checkliste für Ihre Klimakommunikation

Egal ob Sie noch mit klimaneutral werben oder sich für bereits für eine neue Kommunikation entscheiden, achten Sie darauf, dass sie folgende Punkte für Ihre Werbeaussagen berücksichtigen.

    • Sagen Sie klar, worauf sich die Aussage bezieht. Produkt, Produktlinie, Unternehmen, Standort, Zeitraum.

       

    • Legen Sie Systemgrenzen offen. Cradle to Gate oder Cradle to Grave. Was ist enthalten, was nicht.

       

    • Trennen Sie Reduktion und Kompensation sauber. Reduktionspfad und Maßnahmen separat vom Umfang der Kompensation.
    • Die Kernaussage gehört direkt an den Claim. Details gehören auf eine leicht auffindbare Seite, erreichbar per QR-Code oder Link.

       

    • Halten Sie die Detailseite aktuell. Mit Datum, Methode, Datenquellen und Kontakt.

       

    • Schreiben Sie verständlich. Kurze Sätze, klare Begriffe, ein kleines Glossar hilft.
    • Nutzen Sie anerkannte Standards wie Gold Standard, VCS oder gleichwertig.

       

    • Erklären Sie Zusätzlichkeit, Permanenz und Risikomanagement und dokumentieren Sie die Stilllegung der Zertifikate.

       

    • Nennen Sie Projektnamen, Standard, Vintage, Menge, Registry-Links und Stilllegungsnachweise.

Sollten Unternehmen jetzt mit Kompensation aufhören

Kurz und ehrlich: Nein. Reduktion ist Pflicht, Kompensation ist eine sinnvolle Ergänzung sein. Am besten beides parallel starten. Je mehr Sie reduzieren, desto kleiner wird der kompensierte Rest. Gute Gründe für Kompensation als Ergänzung.

  • Icon das eine geöffnete Hand – mit der Handfläche nach oben darstellt und ein Häkchen darüber

    Sofortiger Klimanutzen, weil Projekte unmittelbar wirken.

  • Icon von einem Graphen.

    Finanzierung wichtiger Projekte, die sonst nicht zustande kämen.

  • Icon von einer Glühlampe.

    Lernen durch Tun. Wer kompensiert, misst und versteht die eigenen Emissionen schneller.

  • Icon von einer Waage

    Brücke, bis Reduktionsmaßnahmen technisch und organisatorisch greifen.

Der Schlüssel liegt in der ehrlichen Kommunikation. Zeigen Sie, was Sie reduzieren, und erklären Sie transparent, was Sie kompensieren.

natureOffice Labels: Klar und ehrlich

Wenn man die Diskussion um Green Claims auf den Punkt bringt, fällt eins auf: Niemand hat ein Problem mit Kompensation. Im Gegenteil. Strittig ist vor allem die werbliche Formulierung, weil sie leicht missverstanden wird. Deshalb haben wir Labels entwickelt, die ohne solche Claims auskommen. Sie zeigen die Emissionen, erklären die Methode und belegen die Kompensation. Transparent, verständlich, ohne Fallstricke.

Label für Ihren Product Carbon Footprint

Das natureOffice PCF Label

Es dokumentiert die CO₂-Emissionen eines Produkts, erläutert die Methode und bestätigt die Kompensation durch zertifizierte Klimaschutzprojekte. Alle Informationen sind transparent nachverfolgbar und das Label gibt es nur bei vollständiger Kompensation.

Label für Ihren Corporate Carbon Footprint

Das natureOffice CCF Label

Es weist die Emissionen Ihres Unternehmens für einen definierten Zeitraum aus und zeigt den Kompensationsstatus. So kommunizieren Sie Ihren Corporate Carbon Footprint in Berichten und anderen Medien nachvollziehbar; vergeben wird das Label nur bei nachweislich erfolgter Kompensation.

So erhalten Sie die natureOffice Labels

Unser Label steht für geprüfte Klimabilanzen und transparenten CO₂-Ausgleich. Das Label mit dem Vermerk CO₂-Emissionen ausgeglichen vergeben wir nach erfolgreicher Berechnung, Prüfung und Kompensation Ihrer Unternehmens- oder Produktemissionen. Wir garantieren die ordnungsgemäße Stilllegung der Zertifikate, die Einhaltung der relevanten Klimaschutzkriterien und volle Transparenz über alle wesentlichen Informationen. So wird Ihr Engagement wirksam und nachvollziehbar.

Was sie jetzt tun sollten

  1. 1

    Prüfen Sie zuerst Ihre Kommunikation.

    Wenn Sie bereits unser Label ohne den Begriff klimaneutral einsetzen, sind Sie auf Kurs. Verwenden Sie noch ein Label mit klimaneutral, wechseln Sie jetzt. Wir stellen Ihnen das neue Label bereit, der Austausch ist unkompliziert.

  2. 2

    Stellen Sie anschließend systematisch um.

    Sichten Sie Website, Verpackungen, Broschüren und Social Media und halten Sie fest, wo klimaneutral steht. Ersetzen Sie pauschale Aussagen durch präzise Formulierungen, zum Beispiel: Wir haben unsere CO2-Emissionen berechnet und gleichen sie durch zertifizierte Klimaschutzprojekte aus.

  3. 3

    Schaffen Sie zum Schluss Transparenz.

    Erklären Sie Methode, Datenquellen und Systemgrenzen Ihrer Bilanz so, dass Außenstehende sie verstehen. Nennen Sie die unterstützten Projekte mit Standards, Mengen und Stilllegungsnachweisen und machen Sie diese Angaben öffentlich zugänglich. Zeigen Sie konkrete Reduktionsmaßnahmen in Ihrer Wertschöpfungskette, etwa Ökostrom, effizientere Anlagen, optimierte Logistik, Prozesswärme und Materialsubstitution. Das sind die Währungen der Zukunft.

Ausblick

Die Rechtslage entwickelt sich weiter. Mit unserem Label und unserem Tracking-System gehen wir proaktiv voran und passen unsere Lösungen laufend an neue Vorgaben an. Ziel ist, dass Sie Ihr Engagement klar, verständlich und rechtssicher kommunizieren. Unser Rat: Beschäftigen Sie sich jetzt intensiv mit Ihren Emissionen und legen Sie einen belastbaren Reduktionspfad fest. Jeder Schritt zählt.

Fragen zur Klimakommunikation? Melden Sie sich, wir machen aus Fragezeichen einen Plan.

Bild Mitarbeiter natureOffice: Laura

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Laura Wogirz

Sustainability communication expert

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