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Capture. Reduce. Offset. Our three-pronged approach to genuine climate protection. All at the same time.
Ab dem 27. März 2026 ändern sich die Spielregeln für Umweltwerbung in der EU deutlich. Produktversprechen wie klimaneutral, wenn sie auf externer Kompensation beruhen, gelten dann als unlautere Geschäftspraxis. Für unternehmensbezogene Aussagen steigen die Anforderungen an Belegbarkeit, Transparenz und Verständlichkeit. Auf dieser Seite lesen Sie, was das praktisch bedeutet, wie Sie Ihre Kommunikation ausrichten und wie natureOffice Sie dabei unterstützt.
„Klimaneutral als Werbeversprechen ist verboten. Kompensation nicht. Sie bleibt ein wichtiger Hebel auf dem Weg zur Reduktion.“
In den vergangenen Jahren haben vage oder unbelegte Umweltaussagen das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher geschwächt. Prüfungen der EU-Kommission zeigen: Ein großer Teil grüner Claims war nicht ausreichend belegt oder irreführend. Der Green Deal setzt dem ein klares Prinzip entgegen. Weg von schwammigen Versprechen, hin zu nachvollziehbaren Fakten, klaren Systemgrenzen und verständlichen Erläuterungen. Das schafft Fairness für Unternehmen, die es ernst meinen, und hilft echtem Klimaschutz.
Mit zwei Gesetzesinitiativen – der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive) und der Green Claims Directive (GCD) – zieht die EU klare Grenzen für Umweltkommunikation. Beide Regelwerke zielen darauf ab, irreführende Aussagen zu verhindern und die Qualität zulässiger Claims zu erhöhen.
| Aspekt | Green Claims Directive (GCD) | Empowering Consumers Directive (EmpCo) |
|---|---|---|
| Status / Inkrafttreten | Noch nicht verabschiedet (Trilog läuft 2025, Inkrafttreten voraussichtlich 2027) | Bereits beschlossen (EU-Richtlinie 2024/825), Anwendung ab 2026 verpflichtend |
| Zielsetzung | Regulierung expliziter Umweltbehauptungen und Ökolabels, die sich auf Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen beziehen | Schutz der Verbraucher durch Einschränkung vager, irreführender oder allgemeiner Umweltwerbung |
| Anwendungsbereich | Alle Unternehmen, die freiwillige Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern machen (B2C) | Alle Unternehmen im Binnenmarkt, die umweltbezogene Werbung oder Kennzeichnungen verwenden |
| Pflichten für Unternehmen | Nachweis der Aussagen durch wissenschaftliche Belege und vorab akkreditierte Drittzertifizierung; Nutzung eines EU-weiten Konformitätszertifikats | Belege müssen konkret, überprüfbar und verständlich sein; Nachweis guter Umweltleistung notwendig, aber keine Pflicht zur externen Prüfung |
| Verbotene Praktiken | Aussagen ohne Beweislage, unzulässige Eigenlabel, überlappende oder widersprüchliche Siegel; nicht geprüfte Begriffe wie „umweltneutral“, „CO₂-positiv“ usw. | Generische Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „nachhaltig“ sind verboten, es sei denn, überdurchschnittliche, EU-anerkannte Leistung wird belegt |
| Kompensationsbehauptungen | Nur zulässig, wenn direkt auf Produktlebenszyklus oder Unternehmenswertschöpfung bezogen; Offsets oder Zertifikatskäufe nicht gleichwertig | Gleichlautend: „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ nur erlaubt bei realer Emissionsreduktion ohne externe Kompensation |
| Erlaubte Kommunikation | Möglich mit nachweisbarer Umweltevidenz, geprüften Labels oder transparenten Projektinvestitionen; klare, spezifische Angaben erforderlich | Sachlich belegbare, geprüfte Teilaspekte (z. B. „100 % Recyclinganteil der Verpackung“) sind erlaubt |
| Durchsetzung & Sanktionen | Nationale Behörden mit Prüf- und Sanktionskompetenz; Bußgelder bei Verstößen, je nach Schwere | Verstöße gelten automatisch als „unfaire Geschäftspraktiken“ – Abmahnfähig durch Behörden oder Wettbewerber |
| Zielgruppen & Verhältnis | Ergänzt die EmpCo-Richtlinie, indem sie explizite Prüfpflichten und Beweisanforderungen einführt | Grundlegende Rahmenrichtlinie für Werbung und Verbraucherinformation – gilt vor der GCD |
Der Begriff „klimaneutral“ ist bisher nirgends rechtlich definiert, wurde aber in der Praxis häufig als Marketing-Schlagwort verwendet. Gemeint war meist: Die verursachten Emissionen eines Produkts oder Unternehmens werden bilanziert und anschließend durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Diese Praxis bleibt grundsätzlich erlaubt – aber sie darf künftig nicht mehr mit dem Begriff „klimaneutral“ beworben werden, wenn es um Produkte geht.
Ab dem 27. März 2026 gilt: Produktbezogene Werbung, die auf externer Kompensation basiert, ist unzulässig. Unternehmen dürfen weiterhin über ihre CO₂-Bilanz, Reduktionsmaßnahmen und Ausgleichsprojekte informieren, müssen diese aber klar voneinander trennen. Kompensation ist nicht verboten – sie darf nur nicht suggerieren, dass ein Produkt dadurch „neutral“ wird.
Damit lenkt die EU den Fokus auf tatsächliche Emissionsminderung entlang der Wertschöpfungskette.
Die neuen Regeln unterscheiden bewusst zwischen unternehmensbezogener und produktbezogener Kommunikation. Der Grund: Der Grad an Einfluss und Kontrolle ist ein völlig anderer.
Ein Unternehmen kann, wenn es will, klimaneutral agieren. Es hat die Hoheit über wesentliche Emissionsquellen: Gebäude, Fuhrpark, Energieversorgung, Dienstreisen, Beschaffung. Mit konsequenter Reduktion, Umstellung auf erneuerbare Energien und gezielter Kompensation lässt sich eine nahezu ausgeglichene CO₂-Bilanz erreichen. Diese Verantwortung liegt im eigenen Entscheidungsbereich und kann durch glaubwürdige Daten belegt werden.
Bei Produkten hingegen ist das kaum möglich. Ihre Klimabilanz entsteht entlang komplexer, oft globaler Lieferketten – vom Rohstoffabbau über Vorprodukte und Transport bis hin zur Nutzung und Entsorgung. Viele dieser Prozesse entziehen sich der Kontrolle des Herstellers. Eine lückenlose Erfassung und Steuerung aller Emissionen ist in der Praxis schlicht nicht realisierbar.
Und genau deshalb setzt hier die EU an: Ein Produkt kann nicht vollständig klimaneutral sein, solange es auf externe Kompensation angewiesen ist, um seine Klimawirkung auszugleichen. Deshalb wird die Werbung mit „klimaneutralen Produkten“ künftig untersagt. Unternehmen bleiben handlungsfähig – sie müssen nur differenzierter und ehrlicher kommunizieren, wie sie Emissionen berechnen, reduzieren und ausgleichen.
Der Begriff klimaneutral bleibt bis 27. März 2026 zulässig, sofern präzise erklärt wird, was gemeint ist, zum Beispiel klimaneutral durch CO₂-Ausgleich.
Egal ob Sie noch mit klimaneutral werben oder sich für bereits für eine neue Kommunikation entscheiden, achten Sie darauf, dass sie folgende Punkte für Ihre Werbeaussagen berücksichtigen.
Sagen Sie klar, worauf sich die Aussage bezieht. Produkt, Produktlinie, Unternehmen, Standort, Zeitraum.
Legen Sie Systemgrenzen offen. Cradle to Gate oder Cradle to Grave. Was ist enthalten, was nicht.
Die Kernaussage gehört direkt an den Claim. Details gehören auf eine leicht auffindbare Seite, erreichbar per QR-Code oder Link.
Halten Sie die Detailseite aktuell. Mit Datum, Methode, Datenquellen und Kontakt.
Nutzen Sie anerkannte Standards wie Gold Standard, VCS oder gleichwertig.
Erklären Sie Zusätzlichkeit, Permanenz und Risikomanagement und dokumentieren Sie die Stilllegung der Zertifikate.
Kurz und ehrlich: Nein. Reduktion ist Pflicht, Kompensation ist eine sinnvolle Ergänzung sein. Am besten beides parallel starten. Je mehr Sie reduzieren, desto kleiner wird der kompensierte Rest. Gute Gründe für Kompensation als Ergänzung.
Der Schlüssel liegt in der ehrlichen Kommunikation. Zeigen Sie, was Sie reduzieren, und erklären Sie transparent, was Sie kompensieren.
Wenn man die Diskussion um Green Claims auf den Punkt bringt, fällt eins auf: Niemand hat ein Problem mit Kompensation. Im Gegenteil. Strittig ist vor allem die werbliche Formulierung, weil sie leicht missverstanden wird. Deshalb haben wir Labels entwickelt, die ohne solche Claims auskommen. Sie zeigen die Emissionen, erklären die Methode und belegen die Kompensation. Transparent, verständlich, ohne Fallstricke.
Label für Ihren Product Carbon Footprint
Es dokumentiert die CO₂-Emissionen eines Produkts, erläutert die Methode und bestätigt die Kompensation durch zertifizierte Klimaschutzprojekte. Alle Informationen sind transparent nachverfolgbar und das Label gibt es nur bei vollständiger Kompensation.

Label für Ihren Corporate Carbon Footprint
Es weist die Emissionen Ihres Unternehmens für einen definierten Zeitraum aus und zeigt den Kompensationsstatus. So kommunizieren Sie Ihren Corporate Carbon Footprint in Berichten und anderen Medien nachvollziehbar; vergeben wird das Label nur bei nachweislich erfolgter Kompensation.

Unser Label steht für geprüfte Klimabilanzen und transparenten CO₂-Ausgleich. Das Label mit dem Vermerk CO₂-Emissionen ausgeglichen vergeben wir nach erfolgreicher Berechnung, Prüfung und Kompensation Ihrer Unternehmens- oder Produktemissionen. Wir garantieren die ordnungsgemäße Stilllegung der Zertifikate, die Einhaltung der relevanten Klimaschutzkriterien und volle Transparenz über alle wesentlichen Informationen. So wird Ihr Engagement wirksam und nachvollziehbar.
Wenn Sie bereits unser Label ohne den Begriff klimaneutral einsetzen, sind Sie auf Kurs. Verwenden Sie noch ein Label mit klimaneutral, wechseln Sie jetzt. Wir stellen Ihnen das neue Label bereit, der Austausch ist unkompliziert.
Sichten Sie Website, Verpackungen, Broschüren und Social Media und halten Sie fest, wo klimaneutral steht. Ersetzen Sie pauschale Aussagen durch präzise Formulierungen, zum Beispiel: Wir haben unsere CO2-Emissionen berechnet und gleichen sie durch zertifizierte Klimaschutzprojekte aus.
Erklären Sie Methode, Datenquellen und Systemgrenzen Ihrer Bilanz so, dass Außenstehende sie verstehen. Nennen Sie die unterstützten Projekte mit Standards, Mengen und Stilllegungsnachweisen und machen Sie diese Angaben öffentlich zugänglich. Zeigen Sie konkrete Reduktionsmaßnahmen in Ihrer Wertschöpfungskette, etwa Ökostrom, effizientere Anlagen, optimierte Logistik, Prozesswärme und Materialsubstitution. Das sind die Währungen der Zukunft.
Die Rechtslage entwickelt sich weiter. Mit unserem Label und unserem Tracking-System gehen wir proaktiv voran und passen unsere Lösungen laufend an neue Vorgaben an. Ziel ist, dass Sie Ihr Engagement klar, verständlich und rechtssicher kommunizieren. Unser Rat: Beschäftigen Sie sich jetzt intensiv mit Ihren Emissionen und legen Sie einen belastbaren Reduktionspfad fest. Jeder Schritt zählt.

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Laura Wogirz
Sustainability communication expert
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