AGB

Auf dieser Seite finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung unserer Softwarelösung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ecozoom)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des Angebots ecozoom der natureOffice GmbH, Steubenhof 1, 65207 Wiesbaden (im Folgenden „natureOffice“), inklusive aller erbrachten Leistungen. Durch die Bestellung erklärt sich der Vertragspartner (im Folgenden: „Kunde“) mit diesen AGB einverstanden.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die natureOffice diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Vertragspartner ist die Person oder Firma, die das Produkt bestellt.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei natureOffice zustande. Inhaltlich veränderte Angebote des Kunden gelten als neues Angebot, das von natureOffice angenommen werden muss.
Der Vertrag zwischen natureOffice und dem Kunden kommt durch Annahme eines Angebots von natureOffice durch den Kunden zustande.

§ 3 Zugang und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die regulatorische Konformität von Berichten, die mit Hilfe von ecozoom erstellt wurden, selbst verantwortlich.
Der Kunde muss Nutzern, die das Arbeitsverhältnis beenden, den Zugang zu ecozoom entziehen. natureOffice kann den Zugang für solche Nutzer sperren.
Der Kunde ist verantwortlich für die technischen Voraussetzungen zum Zugang, insbesondere hinsichtlich Hardware und Betriebssystem.
Der Kunde muss die Zugangsdaten geheim halten und die unberechtigte Nutzung durch Dritte verhindern. Bei Missbrauch kann natureOffice den Zugang sperren, und der Kunde haftet für den Missbrauch.
Die Zugangsdaten sind, sofern nicht anders vereinbart, nur für einen Nutzer gültig.
Der Zugang zu den Inhalten des ecozoom erfolgt über die Erstellung eines Kundenkontos.

§ 4 Leistungsumfang und Verfügbarkeit

natureOffice übernimmt keine Gewährleistung für regulatorische Konformität oder das Bestehen von Audits.
natureOffice kann die Inhalte von ecozoom verändern oder austauschen. Bei wesentlicher Beschränkung kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen.
ecozoom steht grundsätzlich 24/7 zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von 92 % im Kalenderjahr gewährleistet wird.
Die dem Kunden zugänglichen Inhalte werden im Angebot festgelegt.

§ 5 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte; Vertragsstrafe

Der Kunde darf die von natureOffice angebotenen Dienste nicht missbräuchlich nutzen.
Der Kunde muss die geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften einhalten.
Der Kunde darf keine Mittel einsetzen, um technische Maßnahmen zu umgehen. Bei Verstoß kann der Zugang gesperrt und der Vertrag fristlos gekündigt werden.
natureOffice kann technische Maßnahmen ergreifen, um eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus zu verhindern.
Es ist nicht erlaubt, Inhalte zu sammeln, zu vervielfältigen oder zu verbreiten.
Das Nutzungsrecht ist auf den Kunden beschränkt.
Der Kunde erhält ein einfaches, auf die Vertragsdauer befristetes, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Die Inhalte von natureOffice sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält keine Eigentums- oder Verwertungsrechte.

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Kündigung verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

§ 7 Vergütung

Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung, gemäß den im Angebot beschriebenen Zahlungsbedingungen.
Die Vergütung ist im Angebot festgelegt.

§ 8 Haftung

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
In anderen Fällen haftet natureOffice nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
natureOffice haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Datenschutz

natureOffice und der Kunde verpflichten sich zum Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung, soweit gesetzlich erforderlich.
natureOffice verpflichtet sich, keine Datenschutzbestimmungen zu verletzen.
Der Kunde stellt sicher, dass seine Datenverarbeitungsanlagen den Datenschutzgesetzen entsprechen und ein angemessenes Datensicherungssystem vorhanden ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

Die Übertragung von Rechten und Pflichten bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand Wiesbaden.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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