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Methoden- und Qualitätsrahmen für Bilanzierungstemplates

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Ein Corporate Carbon Footprint erfasst die Treibhausgasemissionen eines Unternehmens oder einer Organisation innerhalb eines festgelegten Berichtszeitraums und einer eindeutig beschriebenen Bilanzgrenze. Das Ergebnis wird in Tonnen CO₂-Äquivalenten ausgewiesen.

Ein solcher Wert erklärt sich nicht von selbst. Erst Angaben zur betrachteten Organisation, zur Konsolidierungsmethode, zu den einbezogenen Standorten und Aktivitäten, zu Scope 1, 2 und 3, zur Datenbasis sowie zu Annahmen, Ausschlüssen und Versionsständen machen ihn nachvollziehbar.

Dieser Methodenrahmen beschreibt die allgemeinen Regeln, nach denen natureOffice Corporate Carbon Footprints erstellt, softwaregestützt berechnet, fachlich prüft und aktualisiert. Er verleiht keinem Unternehmen einen Klimastatus und ist weder ein Zertifizierungssystem noch ein Nachhaltigkeitssiegel.

Kurz gesagt: Wir weisen die berechneten Emissionen als Bruttoergebnis aus. Freiwillige Klimabeiträge, vermiedene Emissionen oder außerhalb der Bilanzgrenze erzielte Minderungen werden nicht vom CCF abgezogen.

 

Methodische Grundlage
GHG Protocol Corporate Standard, Scope 2 Guidance und Scope 3 Standard; ergänzende Regelwerke werden bilanzbezogen ausgewiesen.

Betrachtete Emissionen
Direkte Emissionen, Emissionen aus eingekaufter Energie und relevante Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Ergebnisdarstellung
Getrennt nach Scope 1, Scope 2 und den einbezogenen Scope-3-Kategorien – jeweils vor einem möglichen freiwilligen Klimabeitrag.

Nachvollziehbarkeit
Bilanzgrenze, Berichtsjahr, Datenbasis, Faktoren, Annahmen, Ausschlüsse und Versionsstand werden dokumentiert.

  • Dieser Rahmen gilt für Bilanzierungsmodelle, die natureOffice in ecozoom bereitstellt, konfiguriert oder individuell entwickelt. Er beschreibt insbesondere:

    • wie der Anwendungszweck eines Templates festgelegt wird,
    • wie PCF- oder CCF-Regeln in Datenfelder, Module, Auswahlmöglichkeiten und Formeln übersetzt werden,
    • wie Eingabedaten und Emissionsfaktoren miteinander verknüpft werden,
    • wie mit Standardwerten, Proxys, Annahmen, Schätzungen und Datenlücken umgegangen wird,
    • wie Berechnungen getestet und fachlich freigegeben werden,
    • wie Templates, Faktoren und Einzelergebnisse versioniert werden,
    • wie Änderungen und Fehlerkorrekturen behandelt werden,
    • welche Prüfstatus für Templates und Einzelbilanzen unterschieden werden,
    • welche Verantwortung natureOffice und welche der Kunde beziehungsweise Anwender trägt,
    • welche Informationen öffentlich und welche in einer vertraulichen Methodenspezifikation dokumentiert werden.

    Der Rahmen definiert keine dritte Bilanzart neben PCF und CCF. Ob ein Ergebnis fachlich ein Product Carbon Footprint, ein Corporate Carbon Footprint, eine Teilbilanz, ein Screening oder eine andere Kennzahl ist, richtet sich nach dem zugrunde liegenden Bilanzzweck und Methodenrahmen.

    Nicht Gegenstand dieses Rahmens sind die Wirkungsbewertung von Klimaschutzprojekten und die Dokumentation freiwilliger Klimabeiträge. Dafür gilt der gesonderte Dokumentationsrahmen für freiwillige Klimabeiträge.

    Merksatz: Dieser Rahmen regelt nicht eine neue Art von CO₂-Bilanz. Er regelt die nachvollziehbare Umsetzung von Bilanzmethodik in ecozoom.

  • Ein Bilanzierungstemplate ist ein versioniertes Rechenmodell für einen definierten Anwendungsbereich. Es verbindet:

    • die Beschreibung des Bilanzgegenstands,
    • die zulässigen Bezugsgrößen und Systemgrenzen,
    • vorgegebene und vom Anwender einzugebende Daten,
    • Pflichtfelder, Auswahlfelder und optionale Module,
    • hinterlegte Emissionsfaktoren und Datenquellen,
    • Berechnungs-, Allokations- und Zuordnungsregeln,
    • Einheiten, Umrechnungen und Rundungsregeln,
    • Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen,
    • die Struktur der Ergebnisdarstellung.

    Ein Template kann eine einzelne Emissionsquelle, einen wiederkehrenden Prozess, eine Produktgruppe, einen vollständigen PCF oder einen CCF mit mehreren Scopes und Kategorien abbilden. Sein methodischer Umfang muss deshalb ausdrücklich bezeichnet werden.

    Das Template ist nicht mit der fertigen Bilanz gleichzusetzen. Es stellt die Rechenlogik bereit. Das konkrete Ergebnis entsteht erst durch die Verbindung des Templates mit den für den Bilanzfall verwendeten Eingabedaten und Auswahlentscheidungen.

    Merksatz: Das Template ist das dokumentierte Rechenmodell. Die Bilanz ist seine konkrete Anwendung.

  • Jedes Template wird einem fachlichen Bilanzrahmen zugeordnet. Für Product Carbon Footprints gelten die Regeln des natureOffice Methodenrahmens PCF. Für Corporate Carbon Footprints gelten die Regeln des natureOffice Methodenrahmens CCF. Dort werden auch die jeweils maßgeblichen Standards und ergänzenden Vorgaben beschrieben.

    Abhängig vom Anwendungsfall können insbesondere zugrunde liegen:

    • der GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard,
    • die GHG Protocol Scope 2 Guidance,
    • der GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Standard und die zugehörige Calculation Guidance,
    • der GHG Protocol Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard,
    • ISO 14064-1 für organisationsbezogene Treibhausgasinventare,
    • ISO 14067 sowie ISO 14040 und ISO 14044 für produktbezogene Bilanzierungen,
    • anwendbare Product Rules, Branchenregeln oder vertraglich festgelegte Berechnungsvorgaben,
    • weitere für den konkreten Anwendungsfall benannte gesetzliche oder programmbezogene Anforderungen.

    Das GHG Protocol stellt selbst Berechnungshilfen bereit, weist aber darauf hin, dass Rechentools die Standards ergänzen und die sorgfältige Festlegung von Aktivitätsdaten, Methoden und Qualitätskontrollen nicht ersetzen. Entsprechend versteht natureOffice ecozoom als Instrument zur Umsetzung dokumentierter Regeln - nicht als eigenständigen Standard und nicht als automatische Verifizierung eines Ergebnisses.

    Verwendete Standards, Fassungen und ergänzende Regeln werden in der Template-Methodenspezifikation genannt. Widersprechen sich Vorgaben, wird dokumentiert, welche Regel für den jeweiligen Anwendungsfall Vorrang hat.

  • Für eine nachvollziehbare ecozoom-Bilanzierung werden allgemeine, templatespezifische und bilanzbezogene Informationen getrennt dokumentiert.

    Allgemeiner PCF- oder CCF-Methodenrahmen
    Er beschreibt die übergeordneten fachlichen Regeln. Allgemeine Erläuterungen zu Bilanzierungsprinzipien, Scopes, Lebenszyklusphasen, Datenqualität oder freiwilligen Klimabeiträgen müssen deshalb nicht in jeder Template-Dokumentation vollständig wiederholt werden.

    Template-Methodenspezifikation
    Sie beschreibt alles, was für das konkrete Rechenmodell festgelegt oder besonders ist. Dazu gehören Systemgrenze, Bezugsgröße, Eingabestruktur, Module, Faktoren, Formeln, Annahmen, Ausschlüsse, Tests, Version und Freigabestatus.

    Bilanz- oder Ergebnisnachweis
    Er dokumentiert, wie das Template im konkreten Fall verwendet wurde. Dazu gehören die tatsächlichen Eingaben beziehungsweise ihre Datenquellen, aktivierte Optionen, Bezugszeitraum, Bilanzversion, Ergebnis und Prüfstatus.

    Revalidierungsprotokoll
    Es kommt hinzu, wenn natureOffice eine konkrete bestehende Bilanz erneut fachlich prüft. Es dokumentiert Prüfgegenstand, Prüftiefe, Änderungen, Korrekturen und neuen Status.

    Diese Dokumente dürfen technisch miteinander verknüpft sein. Ihre unterschiedlichen Funktionen bleiben dennoch erkennbar.

  • Standardtemplate
    Ein Standardtemplate wird für einen wiederkehrenden, ausreichend einheitlichen Anwendungsfall entwickelt und bei mehreren Kunden nach derselben methodischen Grundlogik eingesetzt.

    Das zentrale Template besitzt eine gemeinsame Methodenspezifikation und Versionshistorie. Kundenspezifisch sind vor allem die Eingangsdaten, zulässige Konfigurationen und die daraus entstehenden Bilanznachweise.

    Angepasstes Standardtemplate
    Ein bestehendes Standardtemplate wird für einen Kunden oder Anwendungsfall um zusätzliche Datenfelder, Faktoren, Prozesse, Auswertungen oder Auswahlmöglichkeiten ergänzt. Die gemeinsame Basismethodik bleibt erkennbar.

    Die Dokumentation besteht aus der Methodenspezifikation des Standardtemplates und einer kundenspezifischen Abweichungs- oder Ergänzungsdokumentation. Eine Anpassung wird nicht allein deshalb zum neuen Standard, weil sie technisch aus einem Standardtemplate abgeleitet wurde.

    Individuelles Template
    Ein individuelles Template wird für einen bestimmten Kunden, Produktionsprozess, Dienstleistungsfall oder eine besondere Datenstruktur entwickelt. Es erhält eine eigene Methodenspezifikation, einen abgegrenzten Anwendungsbereich und einen eigenen Freigabe- und Versionsstand.

    Einordnung von Varianten
    Reine Darstellungs-, Sprach- oder Berechtigungsvarianten können dieselbe Methodenspezifikation verwenden, sofern Rechenlogik, Faktoren und methodische Auswahlregeln unverändert bleiben. Verändert eine Variante dagegen das mögliche Ergebnis oder seinen Bilanzumfang, ist sie als methodisch relevante Variante oder eigene Template-Version zu dokumentieren.

  • Die Entwicklung eines Templates folgt grundsätzlich einem dokumentierten Ablauf:

    1. Anwendungsfall klären: Welches Unternehmen, Produkt, welche Dienstleistung oder Aktivität soll bilanziert werden und wofür wird das Ergebnis benötigt?
    2. Methodischen Rahmen festlegen: Handelt es sich um PCF, CCF, Teilbilanz, Screening oder eine andere klar bezeichnete Berechnung? Welche Standards und Regeln gelten?
    3. Bilanzmodell spezifizieren: Bezugsgröße, Systemgrenze, Prozesse, Scopes beziehungsweise Kategorien, Datenhierarchie, Faktoren, Allokationen, Szenarien und Ausschlüsse werden festgelegt.
    4. Datenmodell entwerfen: Eingabefelder, Einheiten, Pflichtangaben, Auswahlmöglichkeiten, Abhängigkeiten und Importstrukturen werden beschrieben.
    5. Berechnungslogik umsetzen: Formeln, Faktorverknüpfungen, Aggregationen, Umrechnungen und Ergebnisansichten werden technisch implementiert.
    6. Kontrollen hinterlegen: Eingabevalidierungen, Plausibilitätsregeln, Pflichtabhängigkeiten und Fehlermeldungen werden definiert.
    7. Testen: Referenzfälle, Grenzfälle, Einheiten, Optionen, Summen, Ausgaben und Änderungen gegenüber einer Vorversion werden geprüft.
    8. Fachlich und technisch freigeben: Geltungsbereich, bekannte Grenzen, Teststand und verantwortliche Freigabe werden dokumentiert.
    9. Veröffentlichen und versionieren: Das Template erhält eine eindeutige Identität, einen Gültigkeitsbeginn und eine Änderungshistorie.
    10. Überwachen und weiterentwickeln: Neue Faktoren, Methodenänderungen, Kundenfeedback, Fehler und veränderte Prozesse werden bewertet.

    Nicht jeder Entwicklungsschritt muss in einem eigenen öffentlichen Dokument stehen. Intern muss jedoch nachvollziehbar sein, welche fachlichen und technischen Entscheidungen zum freigegebenen Stand geführt haben.

  • Vor der Umsetzung wird beschrieben, für welche Entscheidung, Auswertung oder Kommunikation das Template vorgesehen ist. Der Zweck beeinflusst die erforderliche Detailtiefe, Datenqualität, Systemgrenze und Ergebnisdarstellung.

    Der Anwendungsbereich nennt mindestens:

    • die Bilanzart und den betrachteten Gegenstand,
    • die vorgesehenen Branchen, Produkte, Prozesse, Standorte oder Organisationstypen,
    • die zulässigen Bezugsgrößen und Zeiträume,
    • die standardmäßige System- beziehungsweise Organisationsgrenze,
    • die abgedeckten und nicht abgedeckten Emissionsquellen,
    • die zulässigen Eingabe- und Berechnungsmethoden,
    • die vorgesehenen Nutzerrollen,
    • bekannte Fälle, für die das Template nicht geeignet ist.

    Ein Template darf nicht außerhalb seines dokumentierten Anwendungsbereichs verwendet werden, ohne dass zuvor geprüft wird, ob Systemgrenze, Datenmodell, Faktoren und Formeln weiterhin sachgerecht sind.

    Beispielsweise kann ein Template für auftragsbezogene Zwischenprodukte eine cradle-to-gate-Berechnung ermöglichen. Daraus folgt nicht, dass es ohne Erweiterung einen vollständigen cradle-to-grave-PCF für Endprodukte berechnen kann. Ebenso ist ein CCF-Screening mit vereinfachten Daten nicht automatisch ein vollständiges Unternehmensinventar.

  • Jedes methodisch freigegebene Template erhält einen Methodensteckbrief und - abhängig von seiner Komplexität - eine weiterführende Methodenspezifikation.


    Methodensteckbrief
    Der kompakte Steckbrief enthält mindestens:

    • Template-Name und eindeutige Template-ID,
    • Template-Typ und Template-Version,
    • anwendbarer PCF- oder CCF-Methodenrahmen einschließlich Version,
    • methodische Standards und ergänzende Regeln,
    • vorgesehener Anwendungsbereich,
    • Bilanzgegenstand und Bezugsgröße,
    • System-, Organisations- oder Berichtsgrenze,
    • Daten- und Faktorstand,
    • GWP-Grundlage,
    • Status und Datum der methodischen Freigabe,
    • Datum der letzten Überprüfung,
    • bekannte wesentliche Grenzen,
    • verantwortliche fachliche Stelle.


    Weiterführende Methodenspezifikation
    Sie beschreibt zusätzlich, soweit relevant:

    • Prozesslandkarte, Lebenszyklusmodule, Scopes und Kategorien,
    • Ein- und Ausschlussregeln,
    • Eingabefelder, Einheiten und Datenquellen,
    • Standardwerte, Proxys und Szenarien,
    • Emissionsfaktor- und Datenbanklogik,
    • Formeln, Allokationen, Umrechnungen und Aggregationen,
    • bedingte Module und Auswahlregeln,
    • Ergebnislogik und Ausgabeeinheiten,
    • Datenqualitäts- und Unsicherheitsbewertung,
    • Validierungsregeln und fachliche Testfälle,
    • Änderungs- und Versionshistorie.

    Allgemeine Informationen aus dem PCF- oder CCF-Methodenrahmen werden nur wiederholt, wenn dies für das Verständnis einer templatespezifischen Entscheidung notwendig ist.

  • Jedes Eingabefeld erhält eine fachlich eindeutige Bedeutung. Dafür werden mindestens Feldbezeichnung, Beschreibung, Datentyp, Einheit, Zeitraum, zulässiger Wertebereich, Pflichtstatus und Verwendung in der Berechnung festgelegt.

    Je nach Feld werden zusätzlich dokumentiert:

    • Quelle beziehungsweise verantwortlicher Datenlieferant,
    • geografischer, technischer und zeitlicher Bezug,
    • Eingabe als Einzelwert, Summe, Durchschnitt, Anteil oder Auswahl,
    • zulässige Import- oder Erfassungsformate,
    • Umrechnung in die interne Recheneinheit,
    • Zuordnung zu Produkt, Standort, Scope, Kategorie, Prozess oder Lebenszyklusphase,
    • Verwendung als Primärdatum, Sekundärdatum, Proxy, Standardwert oder Szenarioparameter,
    • Abhängigkeiten zu anderen Feldern,
    • Plausibilitäts- und Vollständigkeitsregeln.

    Feldbezeichnungen sollen fachlich verständlich sein und dürfen nicht verschleiern, welche Größe tatsächlich benötigt wird. So sind beispielsweise „Stromverbrauch in kWh im Berichtsjahr“ oder „Transportdistanz einfache Strecke in km“ eindeutiger als ein unbestimmtes Feld „Energie“ oder „Entfernung“.

    Einheiten werden an der Eingabe sichtbar angegeben. Umrechnungen erfolgen systematisch und dokumentiert. Der Anwender soll nicht erraten müssen, ob ein Wert beispielsweise in Gramm oder Kilogramm, Kilometern oder Meilen, Euro oder Tausend Euro erwartet wird.

  • Einige Daten sind für jede Berechnung erforderlich. Andere Prozesse oder Module sind nur in bestimmten Fällen anwendbar. ecozoom-Templates unterscheiden deshalb zwischen:

    • immer erforderlichen Angaben,
    • bedingt erforderlichen Angaben,
    • zulässigen optionalen Vertiefungen,
    • nicht anwendbaren Modulen.

    Ein optionales Modul ist keine beliebige Möglichkeit, bekannte Emissionen auszublenden. Für jedes bedingte Modul wird festgelegt:

    • unter welcher sachlichen Voraussetzung es anzuwenden ist,
    • welche Angaben bei Aktivierung erforderlich werden,
    • wann „nicht anwendbar“ gewählt werden darf,
    • ob und wie ein begründeter Ausschluss dokumentiert wird,
    • welche Auswirkung die Auswahl auf Systemgrenze und Ergebnisbezeichnung hat.

    Beispiel: Wird ein nachgelagerter Transport einbezogen, erweitert sich die betrachtete Systemgrenze entsprechend. Wird er nicht einbezogen, muss er entweder außerhalb der vereinbarten Systemgrenze liegen, nachweislich nicht stattfinden oder als Ausschluss erkennbar sein.

    Abhängigkeiten werden soweit möglich technisch abgebildet. Wird eine Option aktiviert, müssen die für ihre Berechnung notwendigen Eingabefelder verfügbar und vollständig sein. Widersprüchliche Kombinationen werden verhindert oder mit einem klaren Hinweis versehen.

    Merksatz: „Optional“ beschreibt die Anwendbarkeit eines Moduls - nicht die freie Wahl, relevante Emissionen wegzulassen.

  • ecozoom kann unterschiedliche Datenarten verarbeiten. Ihre Eignung richtet sich nach Bilanzzweck, Relevanz, Verfügbarkeit und den Anforderungen des jeweiligen PCF- oder CCF-Methodenrahmens.

    Aktivitäts- und Verbrauchsdaten
    Beispielsweise Materialmengen, Energieverbräuche, Brennstoffmengen, Transportdistanzen, Personenkilometer, Abfallmengen, Bearbeitungszeiten oder Stückzahlen.

    Lieferanten- und prozessspezifische Emissionsdaten
    Beispielsweise ein geeigneter lieferantenspezifischer PCF, ein standort- oder technologiespezifischer Faktor oder ein verifizierter Wert für einen vorgelagerten Prozess.

    Sekundärdaten
    Durchschnitts- oder Hintergrunddaten aus anerkannten Datenbanken, Behördenquellen, wissenschaftlichen Veröffentlichungen oder fachlich geeigneten Datensätzen.

    Spend-based Daten
    Ausgaben werden mit monetären Emissionsfaktoren verknüpft. Diese Methode kann für Screenings, Datenlücken oder bestimmte Scope-3-Aktivitäten geeignet sein, ist jedoch in der Regel weniger spezifisch als mengen-, aktivitäts- oder lieferantenbezogene Berechnungen.

    Proxys, Schätzungen und Standardwerte
    Sie werden verwendet, wenn geeignetere Daten nicht mit vertretbarem Aufwand verfügbar sind und der Wert für den vorgesehenen Zweck ausreichend repräsentativ ist. Ihre Verwendung wird kenntlich gemacht.

    Grundsätzlich werden möglichst spezifische und für Technologie, Region und Zeitraum repräsentative Daten verwendet. Für voraussichtlich große oder entscheidungsrelevante Emissionsquellen wird eine höhere Datenqualität priorisiert. Eine pauschale Hierarchie ersetzt jedoch nicht die fachliche Prüfung, ob ein spezifischer Lieferantenwert tatsächlich methodisch vergleichbar und vollständig ist.

  • Emissionsfaktoren werden nicht nur als Zahlenwert gespeichert. Zu einem nachvollziehbaren Faktor gehören - soweit verfügbar und relevant - außerdem:

    • Bezeichnung und Faktor-ID,
    • Quelle, Herausgeber und Datenbank,
    • Datenbank- oder Veröffentlichungsfassung,
    • Bezugsgröße und Einheit,
    • geografische und technische Repräsentativität,
    • Daten- beziehungsweise Gültigkeitszeitraum,
    • berücksichtigte Treibhausgase und GWP-Grundlage,
    • Systemgrenze und gegebenenfalls Allokations- oder Recyclingmodell,
    • market-based oder location-based Zuordnung bei Strom,
    • Hinweise zu biogenen Emissionen, Landnutzung oder CO₂-Entnahmen,
    • Freigabestatus und interne Gültigkeit.

    Die Auswahl der Faktoren folgt den Regeln des anwendbaren PCF- oder CCF-Methodenrahmens. Spezifischere Daten werden nur dann bevorzugt, wenn sie für den konkreten Prozess sachlich geeignet, methodisch hinreichend kompatibel und ausreichend dokumentiert sind.

    Faktorwerte verschiedener Quellen werden nicht unbemerkt miteinander vermischt. Unterschiede bei Systemgrenzen, GWP-Sätzen, Recyclingmodellen oder eingeschlossenen Gasen werden geprüft und soweit erforderlich dokumentiert.

    Eine neue Faktor- oder Datenbankversion verändert bereits gespeicherte Bilanzstände nicht automatisch. Bei einer Neuberechnung wird erkennbar, welche Faktorversion verwendet wurde und ob die Veränderung gegenüber dem Vorwert auf neue Aktivitätsdaten, neue Faktoren oder beides zurückgeht.

    Lizenzierte Datenbankwerte müssen nicht einzeln öffentlich wiedergegeben werden. Quelle, Datenbankfassung, Faktorkategorie und methodisch relevante Eigenschaften werden jedoch so dokumentiert, dass die Berechnung eingeordnet und im zulässigen Prüfrahmen nachvollzogen werden kann.

  • Die häufigste Grundform einer Emissionsberechnung lautet:

    Aktivitätsdatum x Emissionsfaktor = Treibhausgasemissionen

    Je nach Anwendungsfall können außerdem direkte Messungen, Massen- und Energiebilanzen, stöchiometrische Berechnungen, zeitbezogene Leistungsmodelle, Allokationen, Input-Output-Modelle oder andere geeignete Verfahren eingesetzt werden.

    Für jede Berechnungsregel werden mindestens dokumentiert:

    • verwendete Eingangsfelder,
    • Recheneinheiten und Umrechnungen,
    • zugehöriger Emissionsfaktor beziehungsweise Faktorpfad,
    • mathematische Beziehung,
    • Zuordnung zu Ergebnisbereich, Scope, Kategorie oder Lebenszyklusphase,
    • Umgang mit leeren, nullwertigen, negativen oder unzulässigen Werten,
    • Aggregations- und Rundungsregel.

    Zwischenergebnisse werden mit ausreichender Rechengenauigkeit geführt. Die Rundung für die Darstellung erfolgt grundsätzlich erst am Ende der Berechnung und orientiert sich an der Aussagekraft der Daten. Eine große Zahl von Nachkommastellen darf keine höhere Genauigkeit suggerieren, als die Eingangsdaten und Faktoren tatsächlich besitzen.

    Gesamtergebnisse müssen sich aus den ausgewiesenen Teilwerten rechnerisch erklären lassen. Soweit mehrere Ergebnisansichten dargestellt werden - beispielsweise je Stück, je Kilogramm und je Auftrag - werden Bezugsgrößen und Umrechnungen eindeutig benannt.

  • Nicht jeder Bilanzfall verfügt von Beginn an über vollständig spezifische Daten. Templates können deshalb Annahmen, Standardwerte, Proxys oder Szenarien enthalten. Diese werden nicht als gemessene Tatsachen dargestellt.

    Für jeden wesentlichen Modellwert wird dokumentiert:

    • warum er benötigt wird,
    • aus welcher Quelle er stammt oder wie er hergeleitet wurde,
    • für welche Fälle er verwendet werden darf,
    • welche zeitliche, geografische und technische Passung besteht,
    • ob der Anwender ihn ersetzen kann oder muss,
    • wann eine Aktualisierung erforderlich ist,
    • wie stark das Ergebnis voraussichtlich von ihm beeinflusst wird.

    Ein Proxy für ein bestimmtes Material oder einen Prozess darf nicht ohne Prüfung auf beliebige andere Materialien, Lieferanten oder Technologien übertragen werden. Eine qualitative Kundenaussage kann einen vorläufigen Szenariowert begründen, ersetzt aber keine mengenmäßige Primärdatengrundlage.

    Szenarien werden als solche gekennzeichnet. Bei wesentlichen Szenarioannahmen können alternative Berechnungen oder Sensitivitäten ausgewiesen werden. Das Hauptergebnis nennt, welches Szenario zugrunde liegt.

    Standardwerte erleichtern die Anwendung, dürfen aber nicht verhindern, dass verfügbare und besser geeignete Kundendaten verwendet werden. Wo ein Standardwert für einen Hotspot ergebnisentscheidend ist, wird die Verbesserung der Datenbasis priorisiert.

  • „Keine Eingabe“, „null“, „nicht anwendbar“ und „ausgeschlossen“ haben unterschiedliche Bedeutungen und werden nicht gleichbehandelt.

    Keine Eingabe / fehlend
    Ein benötigter Wert liegt noch nicht vor. Die Berechnung ist insoweit unvollständig oder verwendet einen ausdrücklich hinterlegten Ersatzwert.

    Null
    Die Aktivität oder Emission wurde geprüft und beträgt für den betrachteten Fall tatsächlich null.

    Nicht anwendbar
    Der Prozess oder die Aktivität findet im konkreten Bilanzfall nicht statt beziehungsweise liegt sachlich außerhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichs.

    Geschätzt / Proxy
    Die Quelle ist grundsätzlich enthalten, wird aber mit einer Annahme, Hochrechnung oder Ersatzgröße berechnet.

    Ausgeschlossen
    Eine grundsätzlich relevante Quelle wurde nicht berechnet. Grund und mögliche Ergebniswirkung werden dokumentiert.

    Ein leeres Feld darf nicht stillschweigend als null in die Berechnung eingehen. Zunächst wird geprüft, ob das Feld zwingend erforderlich ist, ob ein dokumentierter Ersatzwert zulässig ist oder ob die Bilanz als unvollständig zu kennzeichnen ist.

    Bekannte Emissionsquellen werden nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil Daten fehlen oder die Beschaffung aufwendig ist. Soweit methodisch vertretbar, werden Schätzungen, Proxys oder Screenings eingesetzt. Verbleibende Ausschlüsse werden transparent benannt.

    Automatisierte Regeln können die korrekte Statuswahl unterstützen. Ob eine Aktivität tatsächlich nicht anwendbar ist oder mit null angesetzt werden darf, bleibt jedoch eine fachliche beziehungsweise kundenseitige Tatsachenfeststellung.

  • Wenn ein Prozess, Verbrauch oder Emissionswert mehreren Produkten, Standorten, Organisationseinheiten oder Berichtsperioden gemeinsam zuzuordnen ist, kann eine Allokation erforderlich werden.

    Das Template dokumentiert:

    • welche Größe verteilt wird,
    • warum eine direkte Zuordnung nicht möglich oder nicht sachgerecht ist,
    • auf welche Bilanzgegenstände verteilt wird,
    • welcher Allokationsschlüssel verwendet wird,
    • aus welchen Daten der Schlüssel abgeleitet wird,
    • wie häufig der Schlüssel aktualisiert wird,
    • ob alternative Schlüssel das Ergebnis wesentlich verändern würden.

    Mögliche Schlüssel können beispielsweise Masse, Energieverbrauch, Maschinenzeit, Fläche, Stückzahl, physikalische Eigenschaften oder - wenn sachlich begründet - wirtschaftliche Werte sein. Die zulässige Hierarchie richtet sich nach dem anwendbaren PCF- oder CCF-Methodenrahmen und gegebenenfalls nach Product Rules.

    Eine im Template hinterlegte Allokation wird nicht allein durch ihre technische Automatisierung fachlich richtig. Sie muss zum tatsächlichen Produktions- oder Organisationszusammenhang passen. Pauschale Schlüssel werden als Annahme dokumentiert und bei veränderter Prozessstruktur überprüft.

  • ecozoom berechnet Ergebnisse auf Grundlage der aktiven Template-Version, der zugeordneten Faktorversionen, der eingegebenen Daten und der getroffenen Auswahlentscheidungen.

    Je nach Bilanzart können Ausgaben unter anderem umfassen:

    • Gesamtwert in g, kg oder t CO₂e,
    • Ergebnis je funktioneller Einheit, Referenzfluss oder andere Bezugsgröße,
    • Ergebnis je Produkt, Artikel, Auftrag, Standort, Organisation oder Berichtsjahr,
    • Gliederung nach Lebenszyklusphasen, Prozessen, Scopes oder Scope-3-Kategorien,
    • market-based und location-based Ergebnisansichten,
    • absolute und intensitätsbezogene Kennzahlen,
    • Beiträge wesentlicher Emissionsquellen,
    • Szenario- oder Sensitivitätswerte,
    • Datenqualitäts- und Unsicherheitshinweise.

    Unterschiedliche Ergebnislogiken werden klar bezeichnet. Market-based und location-based Scope-2-Werte werden beispielsweise parallel dargestellt, aber nicht addiert. Ein cradle-to-gate-Wert wird nicht als vollständiger cradle-to-grave-PCF bezeichnet. Ein Screening wird nicht allein durch die Ausgabe eines Gesamtwertes zu einer vollständigen Bilanz.

    Das Ergebnis wird vor freiwilligen Klimabeiträgen ausgewiesen. Externe Klimaschutzfinanzierungen verändern den errechneten PCF oder CCF nicht.

  • Automatisierte Kontrollen sollen Eingabe-, Zuordnungs- und Rechenfehler frühzeitig erkennbar machen. Je nach Template können dazu gehören:

    • Prüfung von Pflichtfeldern,
    • Prüfung zulässiger Datentypen und Einheiten,
    • Wertebereichs- und Vorzeichenprüfungen,
    • Erkennung leerer oder unvollständiger Datensätze,
    • Prüfung von Summen, Anteilen und Massenbilanzen,
    • Erkennung doppelter Datensätze oder Identifikatoren,
    • Prüfung zeitlicher und geografischer Zuordnungen,
    • Prüfung logischer Abhängigkeiten zwischen Auswahlfeldern,
    • Warnungen bei ungewöhnlichen Abweichungen oder Ausreißern,
    • Hinweise auf Standardwerte, Proxys oder nicht aktualisierte Daten,
    • Prüfung, ob Ergebnis- und Systemgrenzenbezeichnung zur Modulauswahl passen.

    Kontrollen können als Fehler ausgestaltet sein, der eine Berechnung oder Freigabe verhindert, oder als Warnung, die eine dokumentierte fachliche Entscheidung verlangt.

    Eine technisch gültige Eingabe ist nicht automatisch sachlich richtig. Die Software kann beispielsweise erkennen, ob in einem Feld eine positive Zahl mit der richtigen Einheit steht. Sie kann ohne zusätzliche Informationen nicht sicher feststellen, ob diese Zahl vollständig, dem richtigen Zeitraum zugeordnet und durch einen geeigneten Beleg gedeckt ist.

    Merksatz: Automatisierte Validierung prüft Regeln und Plausibilität. Sie ersetzt nicht die Verantwortung für die tatsächlichen Eingangsdaten.

  • Vor der methodischen Freigabe werden Rechenlogik und technische Umsetzung anhand definierter Testfälle geprüft. Umfang und Tiefe richten sich nach Komplexität, Verwendungszweck und möglicher Ergebniswirkung.

    Zu den Tests können gehören:

    Referenztests
    Für festgelegte Eingabewerte wird ein unabhängig hergeleitetes oder zuvor freigegebenes Erwartungsergebnis mit der Softwareausgabe verglichen.

    Formel- und Einheitentests
    Formeln, Faktorverknüpfungen, Umrechnungen, Zeiteinheiten, Massen- und Währungseinheiten sowie Aggregationen werden geprüft.

    Grenz- und Fehlerfälle
    Leere Eingaben, null, negative Werte, sehr große Werte, ungültige Kombinationen und unvollständige Datensätze werden getestet.

    Modultests
    Optionale und bedingte Module werden einzeln und in zulässigen Kombinationen geprüft. Dabei wird kontrolliert, ob sich Systemgrenze, Pflichtfelder und Ergebnisdarstellung korrekt verändern.

    Regressionstests
    Bei Änderungen wird geprüft, welche bisherigen Referenzergebnisse unverändert bleiben müssen und welche sich aus einem dokumentierten methodischen Grund ändern dürfen.

    Ausgabetests
    Einzelergebnisse, Summen, Diagramme, Exporte, Bilanznachweise und Rundungen werden auf Konsistenz geprüft.

    Die Freigabe dokumentiert mindestens geprüfte Template-Version, Testumfang, bekannte Einschränkungen, offene Punkte, Freigabedatum und verantwortliche Rollen. Eine rein technische Funktionsprüfung ist keine methodische Freigabe. Umgekehrt ersetzt eine fachlich richtige Spezifikation nicht den Test ihrer technischen Umsetzung.

  • natureOffice trennt den Status des Rechenmodells vom Status des konkreten Ergebnisses.


    Status des Templates

    Ein Template kann sich beispielsweise im Entwurf, im Test, in methodischer Freigabe, im produktiven Einsatz, in Überarbeitung oder im Archiv befinden. Nur ein für den vorgesehenen Anwendungsbereich freigegebener Stand soll regulär für neue veröffentlichungsfähige Ergebnisse verwendet werden.

    Die methodische Freigabe bestätigt, dass das Template im dokumentierten Umfang fachlich konzipiert und getestet wurde. Sie bestätigt nicht die Richtigkeit späterer Kundeneingaben und ist keine Assurance oder Verifizierung jeder Einzelbilanz.


    Status der Einzelbilanz

    Für das Ergebnis werden - abhängig von Leistungsumfang und tatsächlicher Prüfung - insbesondere folgende Status unterschieden:

    Automatisiert berechnet
    Das Ergebnis wurde mit einem dokumentierten ecozoom-Template aus den eingegebenen Daten berechnet. natureOffice hat die konkrete Eingabe und Optionswahl nicht zwingend fachlich geprüft.

    Durch natureOffice erstellt
    natureOffice hat die Bilanz im vereinbarten Leistungsumfang aufgebaut und berechnet. Welche Eingangsdaten und Nachweise geprüft wurden, wird gesondert dokumentiert.

    Durch natureOffice fachlich geprüft
    natureOffice hat die im Prüfauftrag festgelegten Daten, Grenzen, Annahmen, Faktoren und Berechnungsschritte geprüft. Umfang und Tiefe werden ausgewiesen.

    Durch natureOffice revalidiert
    Eine bestehende Bilanz wurde erneut fachlich geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Änderungen gegenüber der Vorversion werden dokumentiert.

    Extern verifiziert
    Eine von der Erstellung unabhängige geeignete Stelle hat die konkrete Bilanz nach einem genannten Prüfstandard, Prüfgegenstand und Sicherheitsniveau verifiziert.

    Die Bestätigung des Kunden, dass seine Eingangsdaten vollständig und richtig sind, kann zusätzlich dokumentiert werden. Sie ist jedoch kein eigener fachlicher Prüf- oder Verifizierungsstatus.

  • Für die Nachvollziehbarkeit werden mehrere Versionsebenen getrennt geführt:

    • Version des PCF- oder CCF-Methodenrahmens,
    • Template-ID und Template-Version,
    • Faktorensatz- und Datenbankversion,
    • GWP-Fassung,
    • Bilanz- beziehungsweise Ergebnisversion,
    • gegebenenfalls Version der kundenspezifischen Konfiguration,
    • Version des Ergebnis- oder Revalidierungsnachweises.

    Eine Änderung erhält einen neuen Versionsstand, wenn sie die Berechnung, den zulässigen Anwendungsbereich, die Datenanforderungen, die Ergebnisdarstellung oder die Einordnung des Ergebnisses relevant beeinflusst.

    Änderungen können unterschieden werden in:

    • redaktionelle Änderungen ohne Einfluss auf Berechnung oder Anwendung,
    • technische Korrekturen ohne beabsichtigte Methodenänderung,
    • Faktor- oder Datenaktualisierungen,
    • methodische Erweiterungen oder Änderungen,
    • Änderungen von Systemgrenze, Modulen oder Auswahlregeln.

    Frühere freigegebene Ergebnisse werden nicht unbemerkt durch eine neue Template- oder Faktorversion überschrieben. Eine erneute Berechnung erzeugt einen neuen Bilanzstand. Die Änderungshistorie nennt Anlass, betroffene Komponenten, erwartete beziehungsweise festgestellte Ergebniswirkung, Freigabedatum und Übergangsregel.

    Ein archiviertes oder ersetztes Template kann für die Nachvollziehbarkeit historischer Ergebnisse erhalten bleiben, soll aber nicht ohne erneute Freigabe für neue Bilanzstände verwendet werden.

  • Eine veröffentlichte oder freigegebene Bilanz wird als bestimmter Berechnungsstand dokumentiert. Dazu gehören mindestens:

    • verwendete Template-ID und -Version,
    • verwendete Faktor- und Datenbankversionen,
    • zugrunde liegender Methodenrahmen,
    • Bilanzgegenstand, Bezugsgröße und Zeitraum,
    • maßgebliche Eingabedaten oder ihre referenzierten Datenstände,
    • aktivierte Module und Auswahlentscheidungen,
    • wesentliche Annahmen, Proxys und Ausschlüsse,
    • Ergebnis und Ergebnisgliederung,
    • Erstellungs-, Freigabe- und gegebenenfalls Prüfdatum,
    • Bilanz- und Prüfstatus.

    Ziel ist, den fachlichen Rechenweg eines historischen Bilanzstands intern rekonstruieren und im vereinbarten Prüfrahmen reproduzieren zu können. Dafür müssen nicht sämtliche lizenzgeschützten Faktoren oder vertraulichen Rohdaten öffentlich zugänglich sein. Sie müssen jedoch versioniert, referenziert und für berechtigte Prüfungen verfügbar sein.

    Wird eine Datenbank oder externe Quelle aktualisiert, bleibt erkennbar, mit welchem historischen Stand die ursprüngliche Berechnung erstellt wurde. Ist eine exakte technische Reproduktion aus Lizenz-, System- oder Datenhaltungsgründen nicht mehr möglich, wird mindestens der gesicherte Ergebnisstand mit seinen Quellen- und Versionsangaben aufbewahrt und die Einschränkung dokumentiert.

  • Template-Aktualisierung und Bilanz-Revalidierung sind unterschiedliche Vorgänge.

    Template-Aktualisierung
    natureOffice überprüft oder verändert das Rechenmodell. Anlass können sein:

    • neue oder überarbeitete Standards,
    • neue Faktor- oder Datenbankversionen,
    • veränderte GWP-Werte,
    • neue Kundendaten oder Prozesse,
    • geänderte Systemgrenzen oder Module,
    • verbesserte Proxys und Annahmen,
    • technische Weiterentwicklung,
    • erkannte Fehler,
    • Ergebnisse aus Qualitätskontrollen oder Nutzerfeedback.

    Vor der Freigabe werden fachliche Wirkung, Testbedarf, betroffene Anwendungsfälle und Übergangsregeln bewertet.

    Bilanz-Aktualisierung
    Ein konkretes Ergebnis wird mit neuen Aktivitätsdaten, einer neuen Template- oder Faktorversion oder korrigierten Angaben neu berechnet. Es entsteht eine neue Bilanzversion.

    Bilanz-Revalidierung
    natureOffice prüft eine bereits bestehende Bilanz erneut im vereinbarten Umfang. Dabei können Eingangsdaten, Belege, Grenzen, Annahmen, Faktoren, Auswahlentscheidungen und Berechnungen geprüft und aktualisiert werden.

    Ein aktualisiertes Template revalidiert nicht automatisch alle früher oder später damit berechneten Einzelbilanzen. Umgekehrt kann eine konkrete Bilanz revalidiert werden, ohne dass dadurch das zugrunde liegende Template für alle Anwendungsfälle neu freigegeben wird.

    Das Revalidierungsprotokoll nennt mindestens geprüfte Bilanz- und Template-Version, Anlass, Umfang, übernommene und geänderte Angaben, Korrekturen, Ergebniswirkung, Datum und neuen Prüfstatus.

  • Die Qualität eines Softwareergebnisses hängt nicht nur von fehlerfreien Formeln ab. Entscheidend sind auch Vollständigkeit, Repräsentativität und Verlässlichkeit der verwendeten Daten.

    Soweit für den Bilanzzweck relevant, werden Daten anhand folgender Gesichtspunkte eingeordnet:

    • technologische Repräsentativität,
    • zeitliche Repräsentativität,
    • geografische Repräsentativität,
    • Vollständigkeit,
    • Verlässlichkeit beziehungsweise Art der Erhebung,
    • methodische Kompatibilität mit Systemgrenze und Bilanzzweck.

    Templates können für einzelne Datenpunkte oder Datenkategorien Qualitätsmerkmale hinterlegen. Bei wesentlichen Emissionsquellen wird kenntlich gemacht, ob das Ergebnis auf Primärdaten, Sekundärdaten, spend-based Ansätzen, Proxys, Schätzungen oder Szenarien beruht.

    Unsicherheit kann insbesondere entstehen durch:

    • Mess- und Erfassungsfehler,
    • unvollständige oder nicht repräsentative Zeiträume,
    • Durchschnittsfaktoren,
    • Lieferantenwerte mit abweichender Systemgrenze,
    • Währungs- und Preisänderungen bei spend-based Daten,
    • pauschale Transport-, Nutzungs- oder Entsorgungsszenarien,
    • Allokationsschlüssel,
    • Modellvereinfachungen,
    • optional nicht aktivierte oder ausgeschlossene Prozesse.

    Ein Template kann eine einheitliche Qualitätsbewertung unterstützen. Es kann die fachliche Beurteilung der tatsächlichen Datenpassung jedoch nicht vollständig automatisieren. Wesentliche Einschränkungen werden im Bilanznachweis erläutert und nicht hinter einem pauschalen Qualitätswert verborgen.

  • Die Verantwortung wird zwischen natureOffice und dem Kunden beziehungsweise Anwender klar getrennt.

    natureOffice
    Methodische Konzeption und Dokumentation des Templates im vereinbarten Umfang

    Kunde beziehungsweise Anwender
    Vollständige und richtige Beschreibung des Bilanzgegenstands und Anwendungsfalls

    natureOffice
    Auswahl und technische Zuordnung der im Template hinterlegten Faktoren

    Kunde beziehungsweise Anwender
    Richtigkeit, Vollständigkeit und zeitliche Zuordnung der bereitgestellten Eingangsdaten

    natureOffice
    Umsetzung und Test der hinterlegten Formeln, Einheiten und Auswahlregeln

    Kunde beziehungsweise Anwender
    Auswahl der tatsächlich zutreffenden Produkt-, Prozess-, Standort- und Lieferantendaten

    natureOffice
    Versionierung und Dokumentation methodisch relevanter Änderungen

    Kunde beziehungsweise Anwender
    Verwendung des Templates innerhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichs

    natureOffice
    Pflege freigegebener Standardwerte und zentraler Faktoren nach vereinbarter Regel

    Kunde beziehungsweise Anwender
    Aktualisierung veränderter Produktions-, Organisations- oder Lieferantendaten

    natureOffice
    Fachliche Prüfung oder Revalidierung, soweit ausdrücklich beauftragt

    Kunde beziehungsweise Anwender
    Bereitstellung angeforderter Nachweise und Belege

    natureOffice
    Kennzeichnung des tatsächlichen Template- und Prüfstatus

    Kunde beziehungsweise Anwender
    Prüfung und Freigabe der kundenseitig eingegebenen beziehungsweise importierten Daten

    Bei individuell von natureOffice erstellten Bilanzen können weitere Aufgaben durch natureOffice übernommen werden. Der konkrete Auftrag legt fest, wer Daten erhebt, Zuordnungen vornimmt, Annahmen freigibt und Belege prüft.

    Eine Kundeneingabe wird nicht allein dadurch zu einem von natureOffice bestätigten Datum, dass sie technisch in ecozoom gespeichert und berechnet wurde. Ebenso entbindet ein fachlich geprüftes Template den Anwender nicht von der Verantwortung, die zutreffenden Daten und Optionen zu verwenden.

  • Der informationsbasierte Weg von natureOffice verlangt genügend Offenheit, damit ein Ergebnis in Umfang und Aussagekraft eingeordnet werden kann. Er verlangt nicht, Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten oder lizenzgeschützte Datenbankinhalte uneingeschränkt zu veröffentlichen.

    Öffentlich beziehungsweise über die zugehörige Datenseite sollen mindestens erkennbar sein:

    • Art und Gegenstand der Bilanz,
    • Bezugsgröße und Zeitraum,
    • System-, Organisations- oder Berichtsgrenze,
    • verwendeter PCF- oder CCF-Methodenrahmen,
    • verwendete Template- und Bilanzversion,
    • Ergebnis und wesentliche Ergebnisgliederung,
    • Rolle wesentlicher Primär-, Sekundär-, Proxy- oder spend-based Daten,
    • wesentliche Annahmen, Szenarien und Ausschlüsse,
    • Faktor- oder Datenbankstand in einer lizenzrechtlich zulässigen Form,
    • Datum und tatsächlicher Prüfstatus,
    • Link zu weiterführender Methodendokumentation, soweit vorhanden.

    Vertraulich bleiben können beispielsweise:

    • einzelne Rezepturen, Stücklisten und Prozessparameter,
    • konkrete Einkaufs- und Lieferantenkonditionen,
    • personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten,
    • lizenzgeschützte Einzelfaktorwerte,
    • interne Testprotokolle und technische Systemdetails.

    Vertraulichkeit darf nicht dazu führen, dass die Systemgrenze, wesentliche Ausschlüsse oder der Prüfstatus unklar werden. Wenn eine Detailangabe nicht veröffentlicht werden kann, wird ihr methodischer Charakter möglichst auf einer höheren Aggregationsebene beschrieben.

  • Ein freiwilliger Klimabeitrag ist kein Bestandteil der PCF- oder CCF-Berechnung. Er wird technisch und dokumentarisch vom Bilanzwert getrennt behandelt.

    Das bedeutet:

    • Der berechnete PCF oder CCF wird als vollständiges Ergebnis vor einem Klimabeitrag ausgewiesen.
    • Die Finanzierung externer Klimaschutzprojekte wird nicht als negativer Emissionswert in das Bilanzinventar eingestellt.
    • Es wird kein „Netto-PCF“, „Netto-CCF“ oder „Ergebnis nach Klimabeitrag“ berechnet.
    • Eine Zuordnung zu einer Bilanzmenge, eine Aufrundung, Beschaffung, Stilllegung und ein Climate Contribution Record werden gesondert dokumentiert.
    • Änderungen am Klimabeitrag verändern nicht die Bilanzversion. Änderungen an der zugrunde liegenden Emissionsmenge können dagegen eine neue Zuordnung oder Dokumentation erforderlich machen.

    Für die Anforderungen an Projekte, Mengenzuordnung, Registerinformationen und Climate Contribution Records gilt der gesonderte Dokumentationsrahmen für freiwillige Klimabeiträge.

  • Der Rahmen wird versioniert und regelmäßig überprüft. Eine Anpassung kann insbesondere erforderlich werden durch:

    • neue oder überarbeitete GHG-Protocol- oder ISO-Standards,
    • Änderungen der natureOffice Methodenrahmen PCF oder CCF,
    • neue gesetzliche oder branchenspezifische Anforderungen,
    • neue Datenquellen, Datenbanken oder GWP-Fassungen,
    • technische Weiterentwicklungen von ecozoom,
    • neue Template-Arten oder Berechnungsfunktionen,
    • Erkenntnisse aus Test, Revalidierung, Support und Anwendung,
    • erkannte methodische oder technische Fehler.

    Jede veröffentlichte Fassung nennt Versionsnummer, Veröffentlichungsdatum, Gültigkeitsbeginn, verantwortliche Stelle, wesentliche Änderungen und Übergangsregeln.

    Eine Änderung dieses allgemeinen Rahmens verändert bestehende Templates und Bilanzstände nicht automatisch. Für jedes betroffene Template wird geprüft, ob die Änderung redaktionell ist, eine neue Template-Version erfordert oder eine Neuberechnung beziehungsweise Revalidierung konkreter Ergebnisse auslösen sollte.

Ein PCF wird nicht durch ein Zeichen nachvollziehbar

Ein Zeichen, eine ID oder ein QR-Code kann den Zugang zu einem PCF erleichtern und ein Ergebnis eindeutig zuordnen. Diese Elemente erklären jedoch noch nicht, welches Produkt betrachtet wurde, worauf sich der Wert bezieht, wo die Systemgrenze verläuft und wie das Ergebnis entstanden ist.

Nachvollziehbarkeit entsteht durch die offengelegten Grundlagen: Produktdefinition, funktionelle Einheit oder Referenzfluss, Lebenszyklusphasen, Datenbasis, Emissionsfaktoren, Allokationen, Szenarien, Ausschlüsse und Versionsstand.

Das natureOffice Zeichen ist deshalb bei unserem informationsbasierten Weg keine Auszeichnung und kein Nachweis für einen Klimastatus. Es ist ein Wegweiser zu den Informationen, die eine eigenständige Einordnung ermöglichen.

Nicht das Zeichen macht einen CO₂-Wert nachvollziehbar.
Sondern die offengelegte Grundlage.


Weiterführende Links

  • Zur Übersicht unserer Methodenrahmen →
  • Zum Methodenrahmen Corporate Carbon Footprint →
  • Zum Methoden- und Qualitätsrahmen für ecozoom-Bilanzierungstemplates →
  • Zum Dokumentationsrahmen für freiwillige Klimabeiträge →
  • Warum wir den informationsbasierten Weg gewählt haben →
  • Fragen zu unseren Methoden: info@natureoffice.com