
Kompensieren
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Das geplante EU-Gesetz gegen Greenwashing wurde auf Eis gelegt – doch andere Regelwerke wie die EmpCo gelten weiterhin. Ein Überblick für Unternehmen.
Die Green Claims Richtlinie sollte ein zentrales Instrument im Kampf gegen Greenwashing werden. Unternehmen hätten künftig nachweisen müssen, dass ihre Umweltwerbung („klimaneutral“, „umweltfreundlich“ etc.) wissenschaftlich fundiert ist – mit verpflichtender Vorabprüfung durch unabhängige Dritte. Doch dazu kommt es vorerst nicht:
Im Frühjahr 2025 kündigte die Europäische Kommission überraschend an, ihren Vorschlag zurückzuziehen. Hintergrund war der massive politische Widerstand – insbesondere aus der Europäischen Volkspartei (EVP), die der Kommission mit Verweigerung der Zustimmung drohte. Ohne diese Mehrheit war das Vorhaben politisch nicht mehr durchsetzbar (Quelle).
Auch wenn die Green Claims Richtlinie gestoppt wurde: Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) gilt weiterhin – und bringt bereits erhebliche Veränderungen mit sich:
Die EmpCo ist seit März 2024 in Kraft und muss bis März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Für Unternehmen heißt das: Umweltaussagen müssen schon jetzt fundiert und nachvollziehbar sein – unabhängig vom Scheitern der Green Claims Richtlinie.
Ein kompletter Verzicht auf Regulierung ist nicht in Sicht. Möglich sind:
Auch ohne Green Claims Richtlinie steigt der Druck auf Unternehmen, ihre Klimakommunikation sauber, transparent und belegbar zu gestalten. Verstöße gegen die EmpCo-Richtlinie können künftig abgemahnt und sanktioniert werden.
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