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  • Kompensieren / Klimaneutral

Greenwashing-Gesetz: Warum „klimaneutral” bald nicht mehr reicht

09.07.25Lesezeit:

Deutschland macht Ernst mit dem Kampf gegen irreführende Umweltaussagen. Wer künftig mit „grün" wirbt, muss es auch beweisen können.

Die Zeiten vager Umweltversprechen sind gezählt. Während viele Unternehmen bereits heute professionell mit Klimabilanzierung arbeiten und ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen transparent dokumentieren, gibt es immer noch Akteure, die mit oberflächlichen grünen Begriffen werben, ohne diese substanziell zu untermauern. Deutschland setzt gerade die sogenannte ECGT-Richtlinie um – ein sperriger Name für eine ziemlich wichtige Sache. „Empowering Consumers for the Green Transition" bedeutet übersetzt: Verbraucher und Geschäftspartner sollen die Macht bekommen, echte Umweltfreundlichkeit von oberflächlichen Versprechen zu unterscheiden.

Jetzt wird aufgeräumt

Das Justiz- und Verbraucherschutzministerium hat am Montag einen Referentenentwurf veröffentlicht, der es in sich hat. Bis zum 25. Juli können Verbände noch ihre Stellungnahmen abgeben, dann muss der Bundestag zustimmen. Spätestens bis zum 27. September 2026 gelten die neuen Regeln. Die Botschaft ist klar: Wer mit Umweltaussagen wirbt, muss künftig liefern können – und zwar mit handfesten Belegen. Das schafft faire Wettbewerbsbedingungen für alle, die bereits heute seriös arbeiten.

 

Was sich ändert (und warum das wichtig ist): Konkrete Belege statt Wischiwaschi-Begriffe

Wer künftig „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „nachhaltig" auf sein Produkt schreibt, muss das auch beweisen können. Und zwar konkret, wissenschaftlich fundiert und über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg. Das bedeutet: Keine pauschalen Aussagen mehr ohne entsprechende Dokumentation. Unternehmen müssen nachvollziehbar darlegen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben und wie sie zu ihren Umweltaussagen kommen. Für Unternehmen, die bereits professionell mit Klimaexperten zusammenarbeiten, ist das keine Hürde – sie haben diese Daten längst.

 

Transparenz wird zur Pflicht

Die neuen Regelungen kehren die Beweislast um: Unternehmen müssen künftig nachvollziehbar offenlegen, wie sie zu ihren Umweltaussagen kommen. Das heißt auch, dass die verwendeten Berechnungsmethoden klar dokumentiert werden müssen. Hier zahlt sich eine fundierte CO₂-Bilanzierung aus, die genau diese Transparenz schafft. Wer seine Emissionen systematisch erfasst und bewertet, kann seine Umweltleistungen auch rechtssicher kommunizieren.

 

Eigene Siegel brauchen unabhängige Zertifizierung

Selbst entwickelte Umweltsiegel ohne unabhängige Zertifizierung werden als unlautere Geschäftspraxis eingestuft. Das bedeutet nicht das Ende von Umweltsiegeln, sondern ihre Professionalisierung. Siegel müssen künftig staatlich festgesetzt sein oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das durch Dritte überprüft wird. Das stärkt die Glaubwürdigkeit aller Umweltaussagen.

 

CO₂-Kompensation: Jetzt wird's konkret

Besonders interessant wird es bei CO₂-Kompensationen. Hier greift das neue Gesetz richtig durch: Wenn ein Produkt als „klimaneutral" beworben wird, muss diese Aussage den gesamten Produktlebenszyklus umfassen und darf nicht allein durch den Kauf von Kompensationsmaßnahmen ohne vorherige Vermeidungs- und Reduktionsanstrengungen begründet werden. Zudem muss eindeutig kommuniziert werden, dass und in welchem Umfang Kompensation verwendet wurde. Das entspricht übrigens einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall von Katjes-Fruchtgummis.

Das bedeutet aber nicht, dass Kompensation schlecht ist – im Gegenteil. Seriöse Kompensation ist ein wichtiger Baustein einer durchdachten Klimastrategie. Aber sie muss transparent kommuniziert werden. Unternehmen müssen offenlegen, ob Emissionen tatsächlich vermieden, reduziert oder kompensiert wurden. Hier kommt die Bedeutung einer professionellen CO₂-Bilanzierung ins Spiel: Nur wer seine Emissionen genau kennt, kann sie auch sinnvoll reduzieren und die verbleibenden Emissionen verantwortungsvoll kompensieren. Eine fundierte Klimastrategie beginnt immer mit der Vermeidung und Reduktion von Emissionen – Kompensation ist der letzte, aber wichtige Schritt für unvermeidbare Emissionen.

 

Die neue „Schwarze Liste"

Das Gesetz erweitert die „schwarze Liste" des UWG um bestimmte Umweltversprechen, die explizit als unlautere Praxis definiert werden: Umweltwerbung ohne Nachweis, Werbung mit eigenen Siegeln ohne Zertifizierung, Behauptungen über zukünftige Umweltleistungen ohne überprüfbaren Plan und Werbung mit dem bloßen Einhalten gesetzlicher Mindeststandards. Letzteres ist besonders bemerkenswert: Wer damit wirbt, dass er sich an Gesetze hält, macht sich künftig strafbar.

 

Was das für Unternehmen bedeutet

Die neuen Regeln bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Auf der einen Seite bedeuten sie strengere Anforderungen an Marketing und Produktkennzeichnung, ein erhöhtes Risiko für Abmahnungen bei unzureichend belegten Umweltaussagen und stärkere Kontrolle durch Verbraucherverbände und NGOs. Kollektivklagen werden erleichtert, was das Risiko für Unternehmen erhöht, die ihre Umweltaussagen nicht belegen können.

Auf der anderen Seite schaffen die neuen Regeln aber auch Klarheit und faire Wettbewerbsbedingungen. Unternehmen, die bereits professionell mit Klimabilanzierung arbeiten und ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen transparent dokumentieren, haben einen klaren Vorteil. Sie können ihre Umweltleistungen weiterhin bewerben – aber jetzt mit dem Vertrauen, dass auch ihre Konkurrenten die gleichen Standards einhalten müssen. Das belohnt diejenigen, die schon heute verantwortungsvoll handeln.

 

Wie eine professionelle Klimastrategie hilft

Hier zeigt sich der Wert einer systematischen Herangehensweise an den Klimaschutz. Unternehmen, die bereits heute mit Experten wie natureOffice zusammenarbeiten, sind bestens vorbereitet. Eine fundierte CO₂-Bilanzierung liefert genau die Daten, die künftig für rechtssichere Umweltaussagen nötig sind. Sie zeigt auf, wo die größten Emissionsquellen liegen, welche Reduktionsmaßnahmen am wirkungsvollsten sind und welche Emissionen sinnvoll kompensiert werden können.

Der Dreiklang aus Vermeiden, Reduzieren und Kompensieren bleibt dabei der Goldstandard. Kompensation ist ein wichtiger Baustein – aber sie muss transparent und nachvollziehbar sein. Seriöse Anbieter können genau dokumentieren, welche Projekte sie unterstützen, wie die Emissionsreduktionen berechnet werden und welche Standards dabei eingehalten werden. Das ist der Unterschied zwischen oberflächlicher Kompensation und einer durchdachten Klimastrategie, die den neuen rechtlichen Anforderungen standhält.

 

Und was ist mit der Green Claims Richtlinie?

Parallel läuft auf EU-Ebene noch die Green Claims Richtlinie, die das Ganze ergänzen und konkretisieren soll. Die steckt allerdings gerade im Trilog fest – die Kommission hat die Verhandlungen kurzfristig abgesagt. Die dänische Ratspräsidentschaft lotet derzeit aus, wie es weitergehen könnte. Vermutlich wird das alles erst nach der Sommerpause konkreter. Typisch EU halt: Erst mal Pause machen, wenn's wichtig wird.

 

Unser Fazit

Mit der Umsetzung der ECGT-Richtlinie wird irreführende Umweltwerbung deutlich erschwert. Das ist eine gute Entwicklung für alle, die es ernst meinen mit dem Klimaschutz. Verbraucher und Geschäftspartner bekommen die Klarheit, die sie verdienen. Und der Markt wird fairer für alle, die bereits heute professionell arbeiten.

Wir finden: Es wird Zeit, dass Umweltschutz nicht mehr nur ein Marketing-Gag ist, sondern echte Substanz bekommt. Auch wenn das bedeutet, dass sich alle ein bisschen mehr anstrengen müssen. Aber hey – niemand hat gesagt, dass Weltrettung einfach ist. Und für die, die schon heute professionell arbeiten, bedeuten die neuen Regeln vor allem eins: einen fairen Wettbewerb, in dem Qualität und Transparenz belohnt werden.

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