Der Mechanismus der Klimaneutralität geht auf das Kyoto-Protokoll (https://unfccc.int/resource/docs/convkp/kpger.pdf) zurück. Gemäß der Definition des Weltklimarats IPCC definiert er die Klimaneutralität wie folgt: Wenn eine Emissionsquelle (z.B. Unternehmensaktivität) durch eine Emissionssenke (Klimaschutzprojekt) ausgeglichen wird, wird dem Klima kein zusätzlicher Schaden zugefügt. Dann sprechen wir von einem Begriff, der unter dem Wort „Klimaneutral“ bekannt ist. Quelle IPCC (https://www.ipcc.ch/sr15/chapter/glossary/)
Klimaneutralität ist ein umweltpolitisches Ziel, durch Produktion und Konsum keinen weiteren zusätzlichen, negativen Einfluss auf das Klima auszuüben. Dahinter steckt die Annahme, dass das Klimasystem ein bestimmtes Maß an Treibhausgasemissionen puffern kann, ohne dass es zu signifikanten Einflüssen auf das Klima kommt. Klimaneutral bedeutet hingegen nicht, dass keine Treibhausgase entstanden sind oder das Unternehmen soweit reduzieren und vermeiden konnte, dass es emissionsfrei ist. Klimaneutral können Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen sein, wenn nach der Ermittlung der CO2e-Bilanz (z. B. nach dem GHG-Protocol) die Treibhausgasemissionen ausgeglichen werden. Neben dem freiwilligen Engagement im Klimaschutz ist die Vermeidung bzw. die Reduktion von Treibhausgasen zwingend geboten und wichtig, laut IPCC aber keine Voraussetzung, um Klimaneutralität zu erreichen. Mehr Informationen, was Unternehmen über den CO2e-Ausgleich hinaus dazu beitragen, CO2e-Emissionen zu vermeiden oder zu reduzieren, bzw. welche Systemgrenzen für den CO2e-Ausgleich berücksichtigt wurden, erfragen Sie bitte bei dem o.g. Unternehmen selbst.
Was Unternehmen über den reinen Ausgleich von Treibhausgas-Emissionen (nach Kyoto) hinaus unternehmen, um Treibhausgase zu vermeiden oder zu reduzieren, sollte auf den Webseiten der Unternehmen dargelegt sein.