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  • Kompensieren / Klimaneutral

Green Claims Richtlinie gestoppt – Was jetzt gilt

07.07.25Lesezeit:

Das geplante EU-Gesetz gegen Greenwashing wurde auf Eis gelegt – doch andere Regelwerke wie die EmpCo gelten weiterhin. Ein Überblick für Unternehmen.

Warum wurde die Green Claims Richtlinie gestoppt?

Die Green Claims Richtlinie sollte ein zentrales Instrument im Kampf gegen Greenwashing werden. Unternehmen hätten künftig nachweisen müssen, dass ihre Umweltwerbung („klimaneutral“, „umweltfreundlich“ etc.) wissenschaftlich fundiert ist – mit verpflichtender Vorabprüfung durch unabhängige Dritte. Doch dazu kommt es vorerst nicht:

Im Frühjahr 2025 kündigte die Europäische Kommission überraschend an, ihren Vorschlag zurückzuziehen. Hintergrund war der massive politische Widerstand – insbesondere aus der Europäischen Volkspartei (EVP), die der Kommission mit Verweigerung der Zustimmung drohte. Ohne diese Mehrheit war das Vorhaben politisch nicht mehr durchsetzbar (Quelle).

 

Kritikpunkte und Gründe für das Scheitern

  • Vorabzertifizierungspflicht: Die Pflicht zur kostenintensiven Vorabprüfung wurde von vielen als bürokratisch und innovationshemmend kritisiert.
  • Belastung für KMU: Besonders kleine und mittlere Unternehmen befürchteten Wettbewerbsnachteile.
  • Bereits bestehende Regelungen: Viele sahen die Richtlinie als überflüssig, da bereits mit der EmpCo-Richtlinie neue Regeln gegen Greenwashing geschaffen wurden (Quelle).

 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Auch wenn die Green Claims Richtlinie gestoppt wurde: Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) gilt weiterhin – und bringt bereits erhebliche Veränderungen mit sich:

  • Verbot unbelegter Umweltaussagen
  • Verbot von „klimaneutral“-Werbung, wenn sie ausschließlich auf Kompensation basiert
  • Verbot von Nachhaltigkeitssiegeln ohne anerkanntes Zertifizierungssystem
  • Erweiterung der Schwarzen Liste im UWG (Quelle)

Die EmpCo ist seit März 2024 in Kraft und muss bis März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Für Unternehmen heißt das: Umweltaussagen müssen schon jetzt fundiert und nachvollziehbar sein – unabhängig vom Scheitern der Green Claims Richtlinie.

 

Wie geht es weiter?

Ein kompletter Verzicht auf Regulierung ist nicht in Sicht. Möglich sind:

  • Ein neuer Richtlinienvorschlag der Kommission, der besser auf Kritikpunkte wie Bürokratie und KMU-Belastung eingeht.
  • Ein politischer Neustart nach der Europawahl 2024 mit veränderten Mehrheitsverhältnissen.
  • Initiativen einzelner Mitgliedstaaten, die das Thema erneut auf die Agenda bringen (Quelle).

 

Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten

Auch ohne Green Claims Richtlinie steigt der Druck auf Unternehmen, ihre Klimakommunikation sauber, transparent und belegbar zu gestalten. Verstöße gegen die EmpCo-Richtlinie können künftig abgemahnt und sanktioniert werden.

natureOffice unterstützt Sie dabei mit fundierter Beratung, klimawirksamen Lösungen und glaubwürdiger CO₂-Kommunikation – von der CO₂-Bilanzierung über Klimaschutzprojekte bis zur Vermeidung von Greenwashing.

 

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